IM NAMEN DER REPUBLIK Das Bundesfinanzgericht hat durch den Richter ***R.*** in der Beschwerdesache ***Bf.***, ***AdrBf***, vertreten durch ***RA***, über die Beschwerde vom 12. April 2019 gegen den Sammelbescheid des Zollamtes Österreich vom 14. März 2019, Zl. ***1***, betreffend Altlastenbeitrag und Säumniszuschläge zu Recht erkannt…
IM NAMEN DER REPUBLIK Das Bundesfinanzgericht hat durch den Richter R. in der Beschwerdesache Bf., vertreten durch NN, über die Beschwerde vom 12.10.2000 gegen den Bescheid der belangten Behörde, dem damaligen Hauptzollamt Wien, vom 18.09.2000, Zl. zzz, betreffend Altlastenbeitrag und Säumniszuschlag…
…dass die Bf. auch im Jahr 2012 keinerlei Eingangskontrollen hinsichtlich des verfahrensgegenständlichen Bodenaushubmaterials vorgenommen hat. Denn eine Eingangskontrolle ist durch einen von der Deponiebetreiberin bestellten und mit den entsprechenden Befugnissen ausgestatteten Leiter der Eingangskontrolle bzw. dessen Stellvertreter stets zum Zeitpunkt der Übernahme durchzuführen. Sie umfasst…
…das Grundstück d gemäß beiliegendem Katasterplan. Unbeschadet der von den Vertragspartnern anderweitig getroffenen Regelungen betreffend den Abbau e wird von der Deponiebetreiberin in der auf dem Grundstück d befindlichen Grube z der Abbau mineralischer Rohstoffe infolge mangelhafter Qualität des Rohstoffvorkommens in den Betrieb einer Deponie…
…für den pauschalen Abbauzins (unabhängig von einer Abbaumenge) - neben dem Kiesabbau - eine Vielzahl von weiteren Rechten eingeräumt, denen keine Werbungskosten gegenüberstehen, sowie wurde auch die Wiederauffüllung und Rekultivierung seitens des Kieswerk- und Deponiebetreibers vereinbart (s.S. 17 ff Prüfungshandakt), sodass eine Schätzung der Werbungskosten (einschl…
…Tatbestand des § 3 Abs. 1 Z. 1 AlSAG als erfüllt anzusehen ist. Diese langfristige Ablagerung sei dem Deponiebetreiber zuzurechnen. Die bescheiderlassende Behörde stützt sich ua auch auf eine Rechtsauskunft des Bundesministeriums für Land- und Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft, in der ausgeführt wurde: [Grafik] …
…die bis 16. August 2007 an das Zollamt abzuführende Haftungsschuldigkeit sei erst zu einem Zeitpunkt fällig geworden, als der Deponiebetreiber nachweisbar nicht mehr in der Lage gewesen sei, Zahlungen und Überweisungen nach eigenem Ermessen vorzunehmen. Die Zahlungsunfähigkeit sei bereits seit der Zustellung eines VwGH-Erkenntnisses…
…Bf. nicht vor. Auf Seite 15 des o.a. Erkenntnisses heißt es dazu: "Im Laufe des Jahres 2012 wurde von der Deponiebetreiberin beschlossen, dass die restlichen im 2011 gelagerten Gleisschottermaterialien im Ausmaß ca. 19.855 m3 als Deponiegut auf der Baurestmassendeponie auf den Grundstücken Nr…
…Seite) als "besonders auffällig" bezeichnet. Eine Mengenstatistik für das Jahr 2009 hat die Bf. als Deponiebetreiberin – wie auch im genannten Jahresbericht festgehalten wurde – nicht erstellt. Das Prüfungsorgan des Zollamtes Klagenfurt Villach hat seine Feststellung, dass die gesamte im Jahr 2009 auf die Deponie der Bf…
Er betonte, dass er 2010 und 2011 Planierarbeiten auf der Gartenhalde gemacht habe und 2011 seien die letzten Humusarbeiten zur Fertigstellung vorgenommen worden; 2012 sei er in Pension gegangen. Er wisse das Aushubmaterial über die Bruchwand gekippt worden wäre, da er aber auch auswärts Baustellen…
IM NAMEN DER REPUBLIK Das Bundesfinanzgericht hat durch den Richter***1*** in der Beschwerdesache ***Bf1***, ***Bf1-Adr***, vertreten durch ****, über die Beschwerden vom 18. Dezember 2013 gegen die Bescheide des Zollamtes Innsbruck vom 8. November 2013 betreffend Altlastenbeitrag und Säumniszuschlag für die Kalenderjahre 2010 und…
IM NAMEN DER REPUBLIK Das Bundesfinanzgericht hat durch den Richter R. in der Beschwerdesache Bf. über die Beschwerde vom 22. September 2011 gegen den Bescheid der belangten Behörde Zollamt Klagenfurt Villach vom 16. September 2011, Zl. 420000/06033/2010, betreffend Altlastenbeitrag zu Recht erkannt: Die…
Mit Mitteilung vom 10. Februar 2023 sind die Anträge auf Durchführung einer mündlichen Verhandlung und Entscheidung durch den Senat zurückgenommen worden. Das Bundesfinanzgericht hat erwogen: Gemäß § 3 Abs 1 Z 1 lit b AlSAG unterliegt dem Altlastenbeitrag das mehr als einjährige Lagern von Abfällen zur…
IM NAMEN DER REPUBLIK Der Finanzstrafsenat Wien 5 des Bundesfinanzgerichtes hat durch den Senatsvorsitzenden Mag. Gerhard Groschedl, den Richter Herbert Schober BA und die fachkundigen Laienrichter Ing. Michael Niedermayer und Johann Figl in der Finanzstrafsache gegen die ***Bf1***, ***Bf1-Adr***, vertreten durch Rechtsanwalt Dr. Christian…
IM NAMEN DER REPUBLIK Das Bundesfinanzgericht hat durch den Richter***Ri*** in der Beschwerdesache ***Bf***, ***Adr-Bf***, vertreten durch Loimer Schwarzenberger Rechtsanwälte Partnerschaft, Imbergstraße 6, 5020 Salzburg, über die Berufung (nun Beschwerde) vom 11. Oktober 2010 gegen den Bescheid des Zollamtes Salzburg (nun Zollamt Österreich…
IM NAMEN DER REPUBLIK Das Bundesfinanzgericht hat durch den Richter***1*** in der Beschwerdesache ***Bf1***, ***Bf1-Adr***, vertreten durch Dr. Eckart Söllner, Schmerlingstraße 2, 6020 Innsbruck, (vormals ***2***) über die Beschwerde vom 31. März 2015 gegen den Bescheid des Zollamtes Innsbruck vom 26. Februar 2015…
Sohin kann auch die Aussage dieses Zeugen nicht als Beweis dafür herangezogen werden, dass kein Material in die Gartenhalde eingebracht worden sei, weil es im Steinbruch bloß zwischengelagert wurde. Der Umstand, dass die Deponie im April 2011, teilweise (östlicher Bereich) schon als fertig humusiert bezeichnet…
IM NAMEN DER REPUBLIK Das Bundesfinanzgericht hat durch den Richter ***1*** in der Beschwerdesache ***Bf1***, ***Bf1-Adr***, vertreten durch Mag. Gerald Pichler, Kremstalstraße 4, 4501 Neuhofen/Krems, über die Beschwerde vom 9. September 2020 gegen den Bescheid des Zollamtes Linz Wels vom 4. August 2020…
IM NAMEN DER REPUBLIK Das Bundesfinanzgericht hat durch den Richter R in der Beschwerdesache der A Gesellschaft m.b.H., Adresse1, vertreten durch B, Rechtsanwalt, Adresse2, gegen den Bescheid des Zollamtes Graz vom 23. September 2013, Zahl: 700000/xxxxx/2010, betreffend Altlastenbeiträge, Säumnis- und Verspätungszuschläge…
IM NAMEN DER REPUBLIK Das Bundesfinanzgericht hat durch den Richter R in der Beschwerdesache Bf., vertreten durch TSCHURTSCHENTHALER Rechtsanwälte GmbH, Dr.-Arthur-Lemisch-Platz 7, 9020 Klagenfurt am Wörthersee, über die Beschwerden vom 20. April 2015 gegen die Bescheide des Zollamtes Klagenfurt Villach vom 19…