…auch wenn dies im jeweiligen DBA nicht vorgesehen ist und das unmittelbar anwendbare DBA ebendiese Steuerpflicht beseitigt" (Kofler, Steuerentlastung an der Quelle und Ansässigkeitsbescheinigung, SWK 13-14/2024, 630 (636) mwN; vgl auch Kerschner, § 2 DBA-EVO und die Ansässigkeitsbescheinigung zur Glaubhaftmachung der Abkommensberechtigung bei…
…Honorarzahlungen für Architektenleistungen die Abzugsteuer gemäß § 99 EStG 1988 nicht fristgerecht abgeführt, obwohl kein ordnungsgemäß von der ausländischen Steuerbehörde bestätigte Ansässigkeitsbescheinigung in Form des Vordruckes ZS-QU2 vorlag. Aufgrund des § 5 Abs. 1 Z 1 der DBA-Entlastungsverordnung (DBA-EVO), BGBl. III. Nr. 92/2005…
…eines DBA beantragt werden kann und somit eine Entlastung an der Quelle für die sonst einzubehaltende Abzugssteuer nach § 99 Abs. 1 Z 5 EStG zusteht. Diese Bedingung findet allerdings bei konzerninterner Personalüberlassung keine Anwendung; diesbezüglich ist nämlich gemäß § 5 Abs. 3 Z 4 DBA-EVO…
…eines DBA beantragt werden kann und somit eine Entlastung an der Quelle für die sonst einzubehaltende Abzugssteuer nach § 99 Abs. 1 Z 5 EStG zusteht. Diese Bedingung findet allerdings bei konzerninterner Personalüberlassung keine Anwendung; diesbezüglich ist nämlich gemäß § 5 Abs. 3 Z 4 DBA-EVO…
…sein könnten.“ Darüber hinaus erfülle die von der liechtensteinischen Steuerverwaltung erstellte und vom Abgabepflichtigen als Beweis vorgelegte Ansässigkeitsbestätigung hinsichtlich der T-AG sämtliche Voraussetzungen und Formvorschriften des Schlussprotokolls zum Art. 26 DBA Ö-FL. Wie die Rimbaud und Prunus Entscheidungen des EuGH klar aufgezeigt hätten…