…gebe es österreichweit einheitliche Hektarsätze für Auwald, Schutzwald und Christbaumkulturen auf Waldboden mit mehr als 0,5 Hektar Fläche. Alle jene Forstbetriebsflächen, die weder dem Auwald, noch dem Schutzwald oder einer Christbaumkultur (ab 0,5 Hektar) zugerechnet werden könnten, würden gemeinsam mit dem Wirtschaftswald bewertet…
…sowie Arznei-, Tee- und Gewürzpflanzen, Hopfenkulturen und Christbaumkulturen auf landwirtschaftlichen Flächen gelten würden. Dagegen richtet sich die dem Bundesfinanzgericht am ***28*** zur Entscheidung vorgelegte Beschwerde. Nach einem Ersuchen des Bundesfinanzgerichtes um Klarstellung, ob der Antrag vom ***27*** gegen den Einheitswertbescheid des Finanzamtes ***29*** zum 1…
…Anm.: Kleinstbetriebe), abweichend von § 9 bis 13, nach Anlage 13 bewertet, wobei Christbaumkulturen auf Waldboden über 0,5 Hektar, Auwald und Schutzwald bundesweit einheitlich (Anm.: nach Anlage 11 u. 12) bewertet werden. Die (einzige) der wirtschaftlichen Einheit zugehörende Waldparzelle in der KG ***5***, GSt.-Nr. *…
…sich ausschließlich auf Flächen im Wirtschaftswald-Hochwald. Die übrigen Waldkategorien (Niederwald, Auwald, Schutzwald, Christbaumkulturen, Kurzumtriebsflächen und Forstwege) seien daher gesondert anzusetzen. Von den 84,8288 ha Wirtschaftswald laut Erklärung und verwaldeten Alpflächen, unter Abzug von 3 ha Wegflächen, betrage der Anteil der nicht schlepperbefahrbaren Flächen…
…03.2014 sei festgelegt worden, dass für folgende Sonderkulturen Zuschläge gemäß § 40 BewG anzuwenden seien: Feldgemüse, Arznei-, Tee- u. Gewürzpflanzen sowie Hopfen- u. Christbaumkulturen. Im angeführten § 32 Abs. 4 BewG sei lediglich geregelt, wem die Zuschläge für Sonder- u. Obstkulturen gemäß § 40 BewG zugerechnet werden…
…von § 9 bis 13 werden Betriebe mit nicht mehr als 10 Hektar Waldfläche nach Anlage 13 bewertet, wobei Christbaumkulturen auf Waldboden über 0,5 Hektar, Auwald und Schutzwald bundesweit einheitlich bewertet werden. ….. Anlage 13: M Hektarsatz (EUR pro Hektar): 202 3.3. Rechtliche Erwägungen…
…von § 9 bis 13 werden Betriebe mit nicht mehr als 10 Hektar Waldfläche nach Anlage 13 bewertet, wobei Christbaumkulturen auf Waldboden über 0,5 Hektar, Auwald und Schutzwald bundesweit einheitlich bewertet werden. ….. Anlage 13: ***A*** Hektarsatz (EUR pro Hektar): 187 3.3. Rechtliche Erwägungen…
…in der Forstwirtschaft: 2.1. die Eröffnung einer Entnahmestelle für den Abbau von Bodenmaterialien bis 500m2 für den Eigenbedarf eines land- und forstwirtschaftlichen Betriebs; 2.2. die Anlage von Christbaumkulturen; also Kulturen, die laut Definition des Forstgesetzes 1975 der Christbaumnutzung dienen, in den Teilgebieten ***Gebiet1…
…sich auf Ackerland, Dauergrünland und Dauerkulturen (insb. Obst- und Weinbau, Baum- und Rebschulen, Christbaumkulturen). 2. Verletzung des Gleichheitsgrundsatzes gemäß Art 7 Abs. 1 B-VG und Art 2 StGG Der verfassungsgesetzliche Gleichheitssatz verbietet dem Gesetzgeber, Gleiches ungleich und Ungleiches gleich zu behandeln, wobei er ihm…
…Schutzwald, Christbaumkulturen, Kurzumtriebsflächen und Forstwege) sowie nicht forstwirtschaftlich genutzte Flächen sind daher gesondert einzuzeichnen. 2.) auf den beiliegenden Ausdrucken aus dem Niederösterreich Atlas Korrekturen und Ergänzungen hinsichtlich der bereits eingezeichneten Forststrassen und Forstwege anzubringen. 3.) die Länge der Forststrassen und der Forstwege sowie die durchschnittliche…
…stellte die steuerliche Vertretung des Bf. den Antrag auf Entscheidung über die Beschwerde an das Bundesfinanzgericht (Vorlageantrag) mit der Begründung, dass es sich bei den unbebauten Grundstücken der EZ ***14*** um Christbaumkulturen handle, die zu 100% dem gärtnerischen Betrieb dienen würden, womit die Grunderwerbsteuerbefreiung gemäß …
…bis § 13 werden die Betriebe mit nicht mehr als 10 Hektar Waldfläche nach Anlage 13 bewertet, wobei Christbaumkulturen auf Waldböden über 0,5 Hektar, Auwald uns Schutzwald bundesweit einheitlich bewertete werden.“ Gemäß Anlage 13 beträgt der Hektarsatz für Kleinstwälder im Bezirk Zwettl 204,00 €…
…bis § 13 werden die Betriebe mit nicht mehr als 10 Hektar Waldfläche nach Anlage 13 bewertet, wobei Christbaumkulturen auf Waldböden über 0,5 Hektar, Auwald uns Schutzwald bundesweit einheitlich bewertete werden. Gemäß Anlage 13 beträgt der Hektarsatz für Kleinstwälder im Bezirk Feldkirch 299,00 €…
… 14. Abweichend von § 9 bis 13 werden Betriebe mit nicht mehr als 10 Hektar Waldfläche nach Anlage 13 bewertet, wobei Christbaumkulturen auf Waldboden über 0,5 Hektar, Auwald und Schutzwald bundesweit einheitlich bewertet werden. Inkrafttreten. § 15. Diese Kundmachung ist erstmals für die Hauptfeststellung der Einheitswerte…