…worden. Mit dem hier angefochtenen Bescheid sei gegenüber dem Bf im Zusammenhang mit der an ihn im Jänner 2019 erfolgten Ausschüttung (Bruttoausschüttung: 590.000,00 Euro) KESt in Höhe von 162.250,00 Euro festgesetzt worden. Der Spruch dieses Bescheides sei tatsachenwidrig und falsch, weil…
…9*** 31, 31a | ***4*** ***1*** Durch die Bereicherung von ***4*** ***1*** zu Lasten der (***21*** GmbH) und die Vorteilsgewährung durch die Löschung der grundbücherlichen Lasten (Sachhaftungen) liege eine verdeckte Ausschüttung in der Höhe von € 1.817.241,38 (Bruttoausschüttung) vor. Das Vorliegen einer…
…EUR 14.592,00 als verdeckte Ausschüttung beurteilt. Die Kapitalertragsteuer wurde wie folgt berechnet: Nettoausschüttung EUR 14.592,00 (75%); Bruttoausschüttung EUR 19.456,00 (100%) = Kapitalertragsteuer EUR 4.864,00. Sie wurde in Höhe von EUR 4.864,00 festgesetzt und der Bf…
…der Jahre 2009 bis 2011 anzumerken, dass der Tz 7 des BP-Berichtes zu entnehmen ist, dass die Prüferin - ohne nähere Begründung - in rechnerischer Hinsicht auch eine Ausschüttung der Kapitalertragsteuer (Bruttoausschüttung) an die Geschäftsführerin der Bf. unterstellt hat. 7. Ergänzung der gegen die Haftungsbescheide für…
…ausschließlich in seinem Interesse durchgeführt worden. Bei der Kostentragung durch die Stiftung handle es sich daher um eine verdeckte Zuwendung an den Stifter. Für diese verdeckte Zuwendung sei der BF als Abzugsverpflichteter die Kapitalertragsteuer in Höhe von 33,33% der Bruttoausschüttung vorzuschreiben. Rechtliche Beurteilung:…
…| | 23.349,59 | 26.983,17 | | Nettoausschüttung | | 81.723,56 | 94.441,10 | 75.623,20 | 33,33% KESt | | 27.241,19 | 31.480,37 | 25.207,73 | Bruttoausschüttung lt…
…kann. Gleiches gilt für die Kapitalertragsteuer des Jahres 2010. Lediglich 2011 ergeben sich € 3.091,74 aus den Mehrumsätzen und 2012 € 4.479,23 aus den Mehrumsätzen (Bruttoausschüttung zu 33,33% wobei Umsatzsteuermischsatz lt. Außenprüfung angewendet wurde). Daraus folgt zu der Gewinnermittlung bzw…
…€ | Zwischensumme | - | 30.718,72 € | Übernommene KESt (33,33 %) | | 10.239,57 € | Bruttoausschüttung | | 40.958,29 € | Davon 25 % KESt | | 10.239,57 € 6 Zulässigkeit einer Revision Gegen ein Erkenntnis…
IM NAMEN DER REPUBLIK Das Bundesfinanzgericht hat durch den Vorsitzenden Dr. Romuald Kopf und die weiteren Senatsmitglieder Mag. Armin Treichl, Herbert Steiner MBA MSc und Mag. Michael Kühne im Beisein der Schriftführerin Jennifer Reinher in der Beschwerdesache des BF, vertreten durch WTG, gegen die Bescheide…
IM NAMEN DER REPUBLIK Das Bundesfinanzgericht hat durch den Senatsvorsitzenden Dr. Michael Rauscher sowie die weiteren Senatsmitglieder Mag. Franz Glashüttner, Patrick Mokre und Bernd Strahammer im Beisein der Schriftführerin Kontrollorin Denise Schimonek über die Beschwerde des ***Bf***, ***Bf-Adr***, vertreten durch die APP Steuerberatung GmbH…
IM NAMEN DER REPUBLIK Das Bundesfinanzgericht hat durch den Vorsitzenden Dr. Romuald Kopf und die weiteren Senatsmitglieder Mag. Armin Treichl, Herbert Steiner MBA MS und Mag. Michael Kühne im Beisein der Schriftführerin Jennifer Reinher in der Beschwerdesache der Bf., vertreten durch WTG, gegen die Bescheide…
IM NAMEN DER REPUBLIK Das Bundesfinanzgericht hat durch die Richterin R. in der Beschwerdesache Bf., A-1, vertreten durch Steuer und Service Steuerberatungs GmbH, Wipplingerstraße 24, 1010 Wien, betreffend Beschwerden vom 31. August 2020 gegen die Bescheide des damaligen Finanzamtes für Gebühren, Verkehrsteuern und Glücksspiel…
… | | Brutto-Ausschüttung | Quellensteuer 15% | Ausschüttung KESt-frei | 95,35% | 495.825,20 € | 495.825,20 € | | Mit Quellensteuer belastet | 4,65% | 24.174,80 € | 28.440,94 € |…
IM NAMEN DER REPUBLIK Das Bundesfinanzgericht hat durch die Richterin Mag. Ingrid Enengel in der Beschwerdesache Bf., Adresse1, vertreten durch KPMG Alpen-Treuhand GmbH WP- und StB GmbH, Kraßniggstraße 36, 9020 Klagenfurt am Wörthersee , gegen den Bescheid des FA Klagenfurt vom 4.11.2011 betreffend…
IM NAMEN DER REPUBLIK Das Bundesfinanzgericht hat durch den Senat im Beisein der Schriftführerin in der Beschwerdesache Beschwerdeführerin, über die Beschwerde vom 30.3.2015 gegen die Bescheide der belangten Behörde Finanzamt Graz-Stadt vom 3.3.2015 betreffend Wiederaufnahme des Verfahrens zur Körperschaftsteuer 2008…
IM NAMEN DER REPUBLIK Das Bundesfinanzgericht hat durch die Richterin Mag. Ingrid Enengel in der Beschwerdesache Bf., Adresse1, vertreten durch MOORE STEPHENS ALPEN-ADRIA WP GmbH, August-Jaksch-Straße 2, 9020 Klagenfurt am Wörthersee , gegen den Bescheid des FA Klagenfurt vom 06.02.2012 betreffend…
IM NAMEN DER REPUBLIK Das Bundesfinanzgericht hat durch den Richter Dr. Helmut Mittermayr in der Beschwerdesache WM - Vertriebsgesellschaft m.b.H., Adresse vertreten durch A B, Adresse2 , vertreten durch Stb GmbH & Co KG, Adresse1, über die Beschwerde vom 26.04.2010 gegen den Bescheid der…