…Sachverhaltes von Amts wegen vorzugehen war.“ Nach ständiger Rechtsprechung des Verwaltungsgerichtshofes entfaltet ein rechtskräftiges Strafurteil bindende Wirkung hinsichtlich der tatsächlichen Feststellungen, auf denen sein Schuldspruch beruht, wozu jene Tatumstände gehören, aus denen sich die jeweilige strafbare Handlung nach ihren gesetzlichen Tatbestandselementen zusammensetzt. Die Bindungswirkung erstreckt…
…von der Rechtsprechung des Verwaltungsgerichtshofes abweicht, eine solche Rechtsprechung fehlt oder die zu lösende Rechtsfrage in der bisherigen Rechtsprechung des Verwaltungsgerichtshofes nicht einheitlich beantwortet wird. Im vorliegenden Erkenntnis wurden mehrere Rechtsfragen behandelt. Die Entscheidung basiert auf der umfassenden Rechtsprechung des Verwaltungsgerichtshofes zur Bindungswirkung von Strafurteilen…
…von der Lösung einer Rechtsfrage abhängt, der grundsätzliche Bedeutung zukommt, insbesondere weil das Erkenntnis von der Rechtsprechung des Verwaltungsgerichtshofes abweicht, eine solche Rechtsprechung fehlt oder die zu lösende Rechtsfrage in der bisherigen Rechtsprechung des Verwaltungsgerichtshofes nicht einheitlich beantwortet wird. Zur Frage der Bindungswirkung von Strafurteilen…
…weil das Erkenntnis von der Rechtsprechung des Verwaltungsgerichtshofes abweicht, eine solche Rechtsprechung fehlt oder die zu lösende Rechtsfrage in der bisherigen Rechtsprechung des Verwaltungsgerichtshofes nicht einheitlich beantwortet wird. Zur Frage der Schätzung dem Grunde und der Höhe nach sowie der Bindungswirkung von Strafurteilen folgt dieses…
…die im Spruch des die Partei betreffenden rechtskräftigen Strafurteils (erster Instanz) festgestellten Tatsachen bzw. an die tatsächlichen Feststellungen, auf denen dieser Spruch beruht, gebunden (z.B. VwGH 28.5.2009, 2007/16/0161). Die Bindungswirkung von Strafurteilen besteht demnach nicht nur hinsichtlich des Urteilsspruches an…
…2010/16/0169). Ein vom bindenden Strafurteil abweichendes Abgabenverfahren würde zu Lasten der Rechtssicherheit und des Vertrauensschutzes einer Durchbrechung der materiellen Rechtskraft und einer unzulässigen Kontrolle der Organe der Rechtsprechung durch die Verwaltung gleichkommen. Die Bindungswirkung von Strafurteilen geht nach Auffassung des VwGH sehr weit…
…2010/16/0169). Ein vom bindenden Strafurteil abweichendes Abgabenverfahren würde zu Lasten der Rechtssicherheit und des Vertrauensschutzes einer Durchbrechung der materiellen Rechtskraft und einer unzulässigen Kontrolle der Organe der Rechtsprechung durch die Verwaltung gleichkommen. Die Bindungswirkung von Strafurteilen geht nach Auffassung des VwGH sehr weit…
…zukommt, insbesondere weil das Erkenntnis von der Rechtsprechung des Verwaltungsgerichtshofes abweicht, eine solche Rechtsprechung fehlt oder die zu lösende Rechtsfrage in der bisherigen Rechtsprechung des Verwaltungsgerichtshofes nicht einheitlich beantwortet wird. Zur gegenständlichen Rechtsfrage hinsichtlich Bindungswirkung von Strafurteilen existiert umfangreiche und eindeutige Judikatur des Verwaltungsgerichtshofes, auf…
…des die Partei betreffenden rechtskräftigen Strafurteils (erster Instanz) festgestelltenTatsachen bzw. an die tatsächlichen Feststellungen, auf denen dieser Spruch beruht, gebunden (z.B. VwGH 28.5.2009, 2007/16/0161, 1.9.2015, Ro 2014/15/0023). Die Bindungswirkung von Strafurteilen besteht demnach nicht nur hinsichtlich…
…die im Spruch des die Partei betreffenden rechtskräftigen Strafurteils (erster Instanz) festgestellten Tatsachen bzw. an die tatsächlichen Feststellungen, auf denen dieser Spruch beruht, gebunden (z.B. VwGH 28.5.2009, 2007/16/0161). Die Bindungswirkung von Strafurteilen besteht demnach nicht nur hinsichtlich des Urteilsspruches an…
…Wissensstand davon im laufenden Wiederaufnahmeverfahren zur Sprache gebracht hätte. Stattdessen ist unabhängig vom laufenden Verfahren ein neuerlicher Wiederaufnahmeantrag vorprogrammiert. III. Zur Bindungswirkung von Strafurteilen 1. Es soll nun gar nicht verschwiegen werden: Die Haftung meines Mandanten wird im angefochtenen Bescheid vom 19.9.2016 auf "§…
…0169). Ein vom bindenden Strafurteil abweichendes Abgabenverfahren würde zu Lasten der Rechtssicherheit und des Vertrauensschutzes einer Durchbrechung der materiellen Rechtskraft und einer unzulässigen Kontrolle der Organe der Rechtsprechung durch die Verwaltung gleichkommen. Die Bindungswirkung von Strafurteilen geht nach Auffassung des VwGH sehr weit. Nicht nur…
…2010/16/0169). Ein vom bindenden Strafurteil abweichendes Abgabenverfahren würde zu Lasten der Rechtssicherheit und des Vertrauensschutzes einer Durchbrechung der materiellen Rechtskraft und einer unzulässigen Kontrolle der Organe der Rechtsprechung durch die Verwaltung gleichkommen. Die Bindungswirkung von Strafurteilen geht nach Auffassung des VwGH sehr weit…
…0169). Ein vom bindenden Strafurteil abweichendes Abgabenverfahren würde zu Lasten der Rechtssicherheit und des Vertrauensschutzes einer Durchbrechung der materiellen Rechtskraft und einer unzulässigen Kontrolle der Organe der Rechtsprechung durch die Verwaltung gleichkommen. Die Bindungswirkung von Strafurteilen geht nach Auffassung des VwGH sehr weit. Nicht nur…
…die im Spruch des die Partei betreffenden rechtskräftigen Strafurteils (erster Instanz) festgestellten Tatsachen bzw. an die tatsächlichen Feststellungen, auf denen dieser Spruch beruht, gebunden (z.B. VwGH 28.5.2009, 2007/16/0161). Die Bindungswirkung von Strafurteilen besteht demnach nicht nur hinsichtlich des Urteilsspruches an…
…VwGH 16.10.1986, 86/16/0155). Die Bindungswirkung von Strafurteilen geht nach Auffassung des VwGH sehr weit: Nicht nur der Urteilsspruch an sich, sondern auch die Ergebnisse des strafgerichtlichen Ermittlungsverfahrens sind von der Abgabenbehörde zu übernehmen; insbesondere in solchen Fällen, in denen eine Straftat…
…die Abgabenbehörde die Bescheidbeschwerden dem Bundesfinanzgericht zur Entscheidung vor. In der Stellungnahme führte die Abgabenbehörde nochmals aus, dass im Beschwerdefall die nach der Rechtsprechung des Verwaltungsgerichtshofes gegebene Bindungswirkung von rechtskräftigen Strafurteilen zu beachten sei (siehe VwGH vom 18.08.2025, Ra 2024/13/0111, Rz…
…erstreckt sich die Bindungswirkung auch auf den Verband (vgl. auch RIS Justiz RS0112232). Das Argument der steuerlichen Vertretung, wonach die Bindungswirkung von rechtskräftigen Strafurteilen mit der unionsrechtlichen Determinierung der Umsatzsteuer durch die Richtlinie 2006/112/EG über das gemeinsame Mehrwertsteuersystem kollidiere und daher keinen Platz…
…Strafurteil "zu verkürzen versucht" könne nicht abgeleitet werden, dass eine Abgabenschuld nicht bestehen würde. Der Rechtsansicht des Bf könne hinsichtlich der Aufhebungen von Haftungsbescheiden (Erg. § 9 BAO) durch das BFG nicht gefolgt werden. Dazu wurde auf die Bestimmung des § 11 BAO sowie auf die Bindungswirkung…
…Die Bindungswirkung erstreckt sich auf die vom Gericht festgestellten und durch den Spruch gedeckten Tatsachen (vgl. VwGH 29.03.2017, Ra 2016/15/0023, Rn 31 mwN). Das Argument der steuerlichen Vertretung, wonach die Bindungswirkung von rechtskräftigen Strafurteilen mit der unionsrechtlichen Determinierung der Umsatzsteuer durch…