…Gruppenträgerin einen Großmutterzuschuss in Höhe von 200.000 Euro an die GmbH. Mit Abtretungsvertrag vom 18.02.2009 verkaufte das Gruppenmitglied seine Anteile an der GmbH um 7.500 Euro. Der Verkauf der Anteile an der GmbH erfolgte innerhalb des Bilanzerstellungszeitraumes für den Jahresabschluss 2008…
…März 2013 erfolgt (Bilanzstichtag 31. Dezember). Eine bereits verwirklichte Ausschüttung könne nach Ablauf des jeweiligen Wirtschaftsjahres (und damit auch innerhalb des Bilanzerstellungszeitraumes) nicht mit steuerlicher Wirkung rückgängig gemacht werden. Es gelte generell das Rückwirkungsverbot, ein nachträgliches Rückgängigmachen könne den Tatbestand nicht ungeschehen machen. Gegen den…
…zeitlichen Zusammenhang mit der erfolgten Ausschüttung möglich (VwGH 24.3.1998, 97/14/0118). Eine bereits verwirklichte verdeckte Ausschüttung kann nach Ablauf des jeweiligen Wirtschaftsjahres - und damit auch innerhalb des Bilanzerstellungszeitraumes - nicht mit steuerlicher Wirkung rückgängig gemacht werden (VwGH 31.5.2011, 2008/15/0153…
…der erfolgten Ausschüttung möglich (VwGH 24.3.1998, 97/14/0118). Eine bereits verwirklichte verdeckte Ausschüttung kann nach Ablauf des jeweiligenWirtschaftsjahres - und damit auch innerhalb des Bilanzerstellungszeitraumes - nicht mit steuerlicher Wirkung rückgängig gemacht werden (VwGH 31.5.2011, 2008/15/0153; 25.11.2009…
…der erfolgten Ausschüttung möglich (VwGH 24.3.1998, 97/14/0118). Eine bereits verwirklichte verdeckte Ausschüttung kann nach Ablauf des jeweiligenWirtschaftsjahres - und damit auch innerhalb des Bilanzerstellungszeitraumes - nicht mit steuerlicher Wirkung rückgängig gemacht werden (VwGH 31.5.2011, 2008/15/0153; 25.11.2009…
…eine entsprechende Forderung bilanziert wird. Eine bereits verwirklichte "verdeckte" Ausschüttung kann nach Ablauf des jeweiligen Wirtschaftsjahres (und damit auch innerhalb des Bilanzerstellungszeitraumes) nicht mit steuerlicher Wirkung rückgängig gemacht werden.“ Die Prüferin leitete daraus eine kapitalertragsteuerpflichtige verdeckte Ausschüttung infolge eines Forderungsverzichtes ab. Eine Auseinandersetzung mit der…
…keine Auswirkungen auf die geprüften Zeiträume hätten. Nach ständiger Rechtsprechung des VwGH könne eine bereits verwirklichte verdeckte Ausschüttung nach Ablauf des jeweiligen Wirtschaftsjahres (und damit auch innerhalb des Bilanzerstellungszeitraumes) nicht mit steuerlicher Wirkung rückgängig gemacht werden (Bezugnahme auf VwGH 29.01.1998, 96/15/0013…
…Möglichkeit besteht, die in dieser Weise ausgewiesene Forderung gegenüber den Gesellschaftern einbringlich zu machen. Eine bereits verwirklichte verdeckte Ausschüttung kann somit nach Ablauf des Wirtschaftsjahres – und somit auch innerhalb des Bilanzerstellungszeitraumes - nicht mehr mit steuerlicher Wirkung rückgängig gemacht werden (VwGH 19.05.1987, 86/14…
…und eine entsprechende Forderung bilanziert wird. Eine bereits verwirklichte verdeckte Ausschüttung könne nach Ablauf des jeweiligen Wirtschaftsjahres (und damit auch innerhalb des Bilanzerstellungszeitraumes) nicht mit steuerlicher Wirkung rückgängig gemacht werden. Mit Schreiben vom 19.1.2009 beantragte die Bf. die Vorlage der Berufung an die…
…wurde (vgl. VwGH 19.05.1987, 86/14/0179). Eine bereits verwirklichte Ausschüttung könne nach Ablauf des jeweiligen Wirtschaftsjahres (und damit auch innerhalb des Bilanzerstellungszeitraumes) nicht mit steuerlicher Wirkung rückgängig gemacht werden (vgl. VwGH 29.01.1998, 96/15/0013). Eine Bilanzberichtigung, die nach dem…
IM NAMEN DER REPUBLIK Das Bundesfinanzgericht hat durch den Richter ER in der Beschwerdesache Bf, vertreten durch SteuerlVertreter , über die Beschwerde vom 23.08.2016 gegen den Bescheid der belangten Behörde FA vom 27.07.2016, betreffend Körperschaftsteuer für das Jahr 2014 zu Recht erkannt…
IM NAMEN DER REPUBLIK Das Bundesfinanzgericht hat durch den Richter R in der Beschwerdesache X-KG, Firmenadresse, Steuernummer, gegen den Bescheid des FA Wien 9/18/19 Klosterneuburg vom 7. August 2009 betreffend Feststellung von Einkünften (§ 188 BAO) des Jahres 2005 zu Recht erkannt: Der…
verweist darauf, dass die zuletzt dargestellten Ansichten auch der bisher gängigen Praxis entsprochen haben dürften, dass als Abwicklungs-Endvermögen nicht das zur Verteilung kommende Vermögen, sondern die Liquidationsschlussbilanz bewertet mit dem gemeinen Wert herangezogen wurde und zieht daraus den Schluss, dass dies für den Fall…
bezüglich der oben angeführten Bescheide stellen wir innerhalb offener Frist (Bescheide eingelangt am 20.12.2011) den Antrag auf Entscheidung über die Berufung durch die Abgabenbehörde II. Instanz. Weiters halten wir unsere Berufung vom 17.08.2011 gegen die Kapitalertragssteuerbescheide vom 15.07.2011 und…
IM NAMEN DER REPUBLIK Das Bundesfinanzgericht hat durch den Senatsvorsitzenden ***Ri1***, den Richter ***Ri2*** sowie die fachkundigen Laienrichter ***1*** und ***2*** in der Beschwerdesache ***Bf1***, ***Bf1-Adr***, vertreten durch WIRTSCHAFTSTREUHAND Steuerberatung GmbH, Ohlsdorferstraße 18, 4810 Gmunden, über die Beschwerden vom 16. Juli 2019 gegen die…
IM NAMEN DER REPUBLIK Das Bundesfinanzgericht hat durch den Vorsitzenden_A, den Richter_B sowie die fachkundigen [...] in der Beschwerdesache Beschwerdeführer, Anschrift_A vertreten durch Steuerberater_A, über die Beschwerde vom 27. August 2021 gegen die Bescheide des Finanzamtes Österreich vom 12. August 2021 betreffend…
IM NAMEN DER REPUBLIK Das Bundesfinanzgericht hat durch die Richterin Dr. R. in der Beschwerdesache GmbH, vertreten durch Wals Treuhand Steuerberatungs- und Wirtschaftsprüfungsgesellschaft mbH, Lagerhausstraße 24, 5071 Wals-Siezenheim, über die Beschwerden vom 23.12.2016 gegen den Bescheid der belangten Behörde Finanzamt Salzburg-Land…
IM NAMEN DER REPUBLIK Das Bundesfinanzgericht erkennt durch die RichterinRi in der Beschwerdesache BF, BF-Adr, vertreten durch Stb, Stb-Adr, über die Beschwerde vom 23. September 2021 gegen den Bescheid des Finanzamtes Österreich vom 20. August 2021 betreffend Einkommensteuer 2012, Steuernummer BF-StNr, zu…
IM NAMEN DER REPUBLIK Das Bundesfinanzgericht hat durch den Senat im Beisein der Schriftführerin in der Beschwerdesache Beschwerdeführerin vertreten durch Steuerberater, über die Beschwerde vom 22.04.2016 gegen den Bescheid der belangten Behörde Finanzamtes vom 07.03.2016 betreffend Körperschaftsteuer 2013 in der Sitzung…
Am 12.3.2004 ging der Magistrat der Stadt Wien davon aus, dass der Bf. nur 10 Betten vermiete, eine Privatzimmervermietung im Rahmen der häuslichen Nebenbeschäftigung stattfinde und keine gewerbliche Betriebsanlage vorliege (Verhandlungsniederschrift betreffend Überprüfung der Betriebsanlage vom 12.3.2004). In den laut Bf…