…2 BAO ist jeder Bescheid ausdrücklich als solcher zu bezeichnen, hat den Spruch zu enthalten und in diesem die Person (Personenvereinigung, Personengemeinschaft) zu nennen, an die er ergeht. Bei einer natürlichen Person etwa ist zur Bezeichnung des Bescheidadressaten die Anführung ihres Vor- und Zunamens erforderlich…
…11.2010, 2010/17/0066). Da - wie oben dargestellt - der als Bescheid bezeichneten Erledigung des Finanzamtes mangels ausreichender Bezeichnung des Bescheidadressaten keine Rechtswirkung zukommt, war die Beschwerde als unzulässig zurückzuweisen. Zur Unzulässigkeit einer Revision Gegen einen Beschluss des Bundesfinanzgerichtes ist die Revision zulässig, wenn sie…
…vor. Über die Beschwerde wurde erwogen: Die Erledigungen des Finanzamtes vom 02.05.2016 betreffend Feststellung von Einkünften gemäß § 188 BAO für 2012 bis 2014, nennen als Bescheidadressaten „S. A. und Mitbes“. Gemäß § 93 Abs. 2 BAO ist jeder Bescheid ausdrücklich als solcher zu bezeichnen…
…verweist weiters auf eine handschriftliche Notiz des DI Dr. ***Arch2*** vom 17.9.2008 (Beilage zum Schreiben des Beschwerdeführer-Vertreters vom 10.6.2016) wonach der Beschwerdeführer DI Dr. ***Arch2*** aufgrund einer Überzahlung € 18.254,11 schulden soll. Auch diese Berechnung ist - wenn sie…
Nach ständiger Rechtsprechung des Verwaltungsgerichtshofes hindert aber ein Fehler in der Bezeichnung des Bescheidadressaten das Entstehen eines wirksamen Bescheides dann nicht, wenn es sich um eine gemäß § 293 BAO berichtigungsfähige (wenn auch allenfalls noch nicht bescheidmäßig berichtigte) Unrichtigkeit handelt und für die betroffene Verfahrenspartei erkennbar…
…gelöscht gewesen sei. Im Hinblick auf § 93 Abs. 2 BAO ist die Personenumschreibung notwendiger Bestandteil eines Bescheidspruches mit der Wirkung, dass ohne gesetzmäßige Bezeichnung des Adressaten im Bescheidspruch, zu dem auch das Adressfeld zählt, kein individueller Verwaltungsakt gesetzt wird (vgl. etwa VwGH 21.7.1993…
…gelöscht gewesen sei. Im Hinblick auf § 93 Abs. 2 BAO ist die Personenumschreibung notwendiger Bestandteil eines Bescheidspruches mit der Wirkung, dass ohne gesetzmäßige Bezeichnung des Adressaten im Bescheidspruch, zu dem auch das Adressfeld zählt, kein individueller Verwaltungsakt gesetzt wird (vgl. etwa VwGH 21.7.1993…
…mit 31. Dezember 2010 aufgelöste und damit beendigte Gesellschaft nach bürgerlichem Recht „AB und Mitges.“ ergangen. Im Hinblick auf den materiellen Bescheidadressaten, dh. jener Personen, die dem Inhalt des Bescheides nach angesprochen waren, wurde damit unzweifelhaft die beendete und nicht mehr existierende Personenvereinigung angesprochen. Existiert…
…Zustellverfügung (der Bescheid wurde über FinanzOnline elektronisch in der Databox zugestellt) noch in ihrer Begründung. Daher kann auch aus dem Zusammenhang von Spruch, Begründung und Zustellverfügung der angefochtenen Erledigung die Bezeichnung des Bescheidadressaten nicht entnommen werden (vgl. auch die bei Walter/Thienel, Verwaltungsverfahren I 2 …
…mangels Anführung des Zusatzes "und Still" lässt diese völlig unzureichende Bezeichnung des Bescheidadressaten unter Bedachtnahme auf die im Rahmen der Verlustaufteilung angeführten Gesellschafter mehrere Deutungen - atypisch stille Gesellschaft oder Gesellschaft nach bürgerlichem Recht - zu; damit kann aber nicht von einer zweifelsfreien Identifizierung des Adressaten gesprochen…
…als Werbungskosten absetzbar: | Bezeichnung: | 2012 | 2013 | 2014 | Ablösezahlung: | 4.800,00 | 4.800,00 | 4.800,00 Nach den Feststellungen der Betriebsprüfung sei mit Vereinbarung vom 29. Dezember 2007 der Wert des Fruchtgenussrechts zum 1.1.2008…
…2012-2014: Gemäß § 93 Abs. 2 BAO ist jeder Bescheid ausdrücklich als solcher zu bezeichnen, er hat den Spruch zu enthalten und in diesem die Person (Personenvereinigung, Personengemeinschaft) zu nennen, an die er ergeht. Die Bescheiderfordernisse des § 93 gelten auch für den Wiederaufnahmebescheid (vgl. Ritz…
…ist im Spruch des Bescheides namentlich zu nennen, wobei eine Nennung im Adressfeld ebenfalls reicht (vgl. Ritz, BAO6, § 93 Tz 6, unter Hinweis auf die Rechtsprechung des Verwaltungsgerichtshofes). So wie bei natürlichen Personen die Bezeichnung des Bescheidadressaten durch Anführen seines Vor- und Zunamens zu erfolgen…
…ein Fehler in der Bezeichnung des Bescheidadressaten vor. Aus dem oben wiedergegebenen Wortlaut des Spruches (Miteigentümer und Mitbes.) ist unmissverständlicherweise zu entnehmen, dass kein Miteigentümer erkennbar ist. Der Zweifel am Bescheidadressaten aufgrund einer ungenauen bzw. - wie im gegenständlichen Fall - falschen Bezeichnung kann auch durch Auslegung…
…VwGH 9.12.1992, 91/13/0013; VwGH 26.7.2007, 2004/15/0137). Eine unrichtige Bezeichnung des Bescheidadressaten ist dann unbeachtlich, wenn diese offenbar auf einem Versehen beruht und der Adressat zweifelsfrei feststeht (VwGH 20.1.1992, 91/10/0095, ZfVB 1993/2/608…
…ausländische Insolvenzverfahren nicht angebracht. Bei ausländischen Konkursverfahren ist sohin eine "Deutung" der Bezeichnung des Bescheidadressaten zulässig. Im Beschwerdefall handelt es sich jedoch um ein inländisches Insolvenzverfahren. Im Beschwerdefall wurde der Feststellungsbescheid nach Insolvenzeröffnung an den Beschwerdeführer zu Handen des Masseverwalters gerichtet. Ein derartiges Schriftstück entfaltet…
…Bescheidadressat nicht richtig bezeichnet sei. Es sei auch aus diesem „Bescheid“ nicht erkennbar, als wessen Rechtsnachfolgerin die X-Ltd für Abgaben herangezogen werden solle. Beantragt werden die bescheidmäßige Feststellung, dass der „Bescheid – Pfändung einer Geldforderung vom 29.6.2017“ wegen unrichtiger bzw. unvollständiger Bezeichnung des…
…bezeichnen, hat den Spruch zu enthalten und in diesem die Person (Personenvereinigung, Personengemeinschaft) zu nennen, an die er ergeht. Nach ständiger Rechtsprechung ist die Personenumschreibung notwendiger Bestandteil eines Bescheidspruchs (vgl. VwGH 25.09.2002, 2000/13/0203). Bei natürlichen Personen hat die Bezeichnung des Bescheidadressaten…
…zu nennen, an die er ergeht. Nach ständiger Rechtsprechung des Verwaltungsgerichtshofes ist die Personenumschreibung notwendiger Bestandteil eines Bescheidspruchs (vgl. VwGH vom 25. September 2002, 2000/13/0203). Bei natürlichen Personen hat die Bezeichnung des Bescheidadressaten durch Anführen seines Vor- und Zunamens zu erfolgen (vgl. VwGH…
…Das ergibt sich auch aus der Tatsache, dass sie noch am 23. März 2017 einem Vergleich beitrat. 2.2. Bezeichnung des Bescheidadressaten bzw. der Beschwerdeführerin Hier ergingen sowohl der ursprüngliche Feststellungsbescheid 2010 vom 19. August 2011 wie auch der Wiederaufnahmebescheid und der neue Feststellungsbescheid vom…