…Vorliegens der gesetzlichen Voraussetzungen des § 9 Abs. 1 BAO sei die Haftungsinanspruchnahme im Ausmaß von 32.418,46 € völlig zu Recht erfolgt. Mit Eingabe vom 9.10.2018 ersuchte der Vertreter der Beschwerdeführer das Finanzamt um Mitteilung, ob gegen Bezahlung der geltend gemachten Haftungsschuld…
…Das bedeute, dass die bei der Netto-Lohnauszahlung zur Verfügung stehenden Mittel zum 30.11.2010 ursprünglich auch die Zahlung der Lohnsteuer ermöglicht hätten. Würden durch Sperre des Bankkontos die verfügbaren Mittel zur Bezahlung der Lohnsteuer wegfallen, müssten die ausbezahlten Löhne um die nicht bezahlte…
…aus, um die notwendigen Lebenshaltungskosten decken zu können. Die Bezahlung der Abgaben- bzw Haftungsschuld wäre existenzvernichtend und die Anmeldung einer Privatinsolvenz wäre unumgänglich. Weitere Angaben im Hinblick auf eine Unbilligkeit werden nicht gemacht. Da auch die Gattin berufstätig ist und wesentlich zum Familieneinkommen beiträgt, kann…
…zu haben. Zudem würde die Bezahlung der gesamten Haftungsschuld die Existenz gefährden. Beweiswürdigung Beweis wurde aufgenommen durch Einsichtnahme in die vom Finanzamt vorgelegten Aktenteile. Rechtslage Wird ein Unternehmen oder ein im Rahmen eines Unternehmens gesondert geführter Betrieb im Ganzen übereignet, so haftet der Erwerber gemäß §…
…vollen) Bezahlung aller Verbindlichkeiten verfügt hätte. In dieser Aufstellung müssten alle damaligen Gläubiger (auch die zur Gänze befriedigten) sowie die auf die einzelnen Verbindlichkeiten geleisteten Zahlungen enthalten sein. Außerdem seien alle verfügbar gewesenen liquiden Mittel (Bargeld und offene Forderungen) anzugeben bzw. gegenüberzustellen. In der Stellungnahme…
… insoweit sei auch das Ausmaß der Haftung bestimmt. Dies setze allerdings voraus, dass der Geschäftsführer im Verfahren betreffend seine Heranziehung zur Haftung die Grundlagen für die behördliche Feststellung des zum jeweiligen Fälligkeitszeitpunkt zur Bezahlung der Abgabenschuld zur Verfügung stehenden Anteils an liquiden Mitteln beigebracht habe…
…der Gesellschaft zur Befriedigung von Zahlungspflichten begründe keine Haftung. Es sei dazu eine Gleichbehandlung aller Gläubiger erfolgt. Anfechtungsansprüche habe die Insolvenzverwalterin seines Wissens nach keine beim Finanzamt angesprochen. Damit liege auch kein Haftungstatbestand vor. Denn, wenn die Gesellschaft keine liquiden Mittel für die Bezahlung der…
…einem der Gesellschaft angelasteten, jedoch nicht gegebenen steuerunehrlichen Verhalten für ihn nicht ergeben. Er sei verheiratet und habe Sorgepflichten für ein 6 jähriges Kind. Er verdiene als teilzeitbeschäftigter Angestellter 14 Mal jährlich € 1.167,85 brutto und sei vermögenslos. Zur Einbringung der Haftungsschuld sei…
…und Pfändungsgebühren und Barauslagenersätze. Die Bf. wurde ersucht bekannt zu geben, ob in dem Zeitraum, in dem sie als Geschäftsführerin für die Bezahlung der Abgaben verantwortlich war, Mittel zur Verfügung standen, die eine Entrichtung des Abgabenrückstandes ermöglicht hätten und Zahlungen an andere Gläubiger (Lieferanten, Löhne…
…keine ausreichenden liquiden Mittel zur (vollen) Bezahlung der Abgabenschuld mehr zur Verfügung gestanden wären, sei weder behauptet worden noch sei dies den Feststellungen des vorangegangenen Abgabenverfahrens zu entnehmen. Sonstige geeignete Gründe, die die Beschwerdeführerin als Vertreterin an der Erfüllung ihrer abgabenrechtlichen Pflichten ohne ihr Verschulden…
…die Kosten von etwa € 20.000 für das Insolvenz- und Sanierungsverfahren bezahlen. Aber darauf bestand natürlich kein Rechtsanspruch. Ob und in welchem Umfang wirklich Abgabenschulden bestehen, wird sich erst nach rechtskräftiger Erledigung der von den BF bekämpften Abgabenbescheide herausstellen. Erst dann kann seriös beurteilt…
…das im Vorlageantrag angesprochene Problem nicht, dass es aufgrund der Umstandes, dass mehrere Haftungspflichtige vorhanden seien, zu einer mehrfach Bezahlung der Haftungsschuld kommen könnte. Damit wird nämlich das Wesen des Gesamtschuldverhältnisses (und ein solchen liegt bei Heranziehung mehrerer Haftungspflichtiger zur Haftung für dieselbe Abgabenschuld vor, …
…also Geld, das jetzt fehle, um z.B. die Schulden beim Finanzamt zu bezahlen. Wo treffe den Bf. da die Schuld bezüglich der Ungleichbehandlung von Gläubigern, wenn er doch gar keine Möglichkeit gehabt habe, sich einzumischen oder in die Vergleichsgespräche einzugreifen? Damit möglichst viel Geld…
…§ 9 BAO begründe eine Ausfallhaftung wegen der Verletzung abgabenrechtlicher Pflichen. Dazu gehöre insbesondere die Pflicht, die Abgaben zu entrichten. Diese Pflicht setze rein tatsächlich voraus, dass überhaupt liquide Mittel zur Bezahlung der Abgaben vorhanden seien. Sei das nicht der Fall, werde nach ständiger Rechtsprechung des…
…derzeit nicht möglich. Sollte der Ausspruch der Haftung im gegenständlichen Verfahren bestätigt werden, werde sich die Bf. mit Frau ***4*** in Bezug auf die Bezahlung der Haftungsschuld in Verbindung setzen, um eine Vereinbarung zu treffen, dass beide Geschäftsführerin die Hälfte bezahlen. Bis zu ihrem Urlaub…
…ausreichende Mittel zur Bezahlung aller Verbindlichkeiten vorhanden gewesen seien, werde nicht vorgebracht. Zur eingewendeten Verjährung werde festgestellt, dass die Lohnabgaben 2005 und 2006 im Zeitraum vom 25.05.2008 bis 30.07.2019 gemäß § 212a BAO ausgesetzt gewesen sein, weshalb die Verjährung der Einhebung nicht…
…zur Begleichung der Haftungsschuld oder die Einleitung eines Insolvenzverfahrens über das Vermögen des Abzugsverpflichteten) durchsetzbar wäre. Bevor die KESt dem Steuerschuldner vorgeschrieben werden kann, ist somit zu prüfen, ob beim Abzugsverpflichteten die Haftung nicht oder nur erschwert durchsetzbar wäre oder ist. Die Vorschreibung der KESt…
…die Durchsetzbarkeit hinzu, sodass die Haftungsverpflichtung zwar weiterhin primär den Abzugsverpflichteten trifft, jedoch auch die Möglichkeit der Durchsetzbarkeit ihm gegenüber maßgeblich ist. Beispiele für eine erschwerte Durchsetzbarkeit wären etwa mangelndes Vermögen zur Begleichung der Haftungsschuld, erfolglose Einbringungsversuche oder die Eröffnung eines Insolvenzverfahrens. Weiters kann die…
…an der Einbringung der Abgaben" beizumessen. Von einer ermessenswidrigen Inanspruchnahme wird vor allem dann gesprochen, wenn die Abgabenschuld vom Hauptschuldner ohne Gefährdung und ohne Schwierigkeit rasch eingebracht werden kann. Ist eine Einbringlichmachung beim Primärschuldner unzweifelhaft nicht gegeben, kann die Frage der Einbringlichkeit der Haftungsschuld beim…
…15/0191). Zu bezahlen ist jedoch nur noch der im Spruch des Haftungsbescheides ausgewiesene Betrag abzüglich des umgebuchten Betrages von 137,00 €, konkret daher 308.119,39 €. Im Rahmen des Ermessens war insbesondere zu berücksichtigen, dass die Haftungsschulden nur noch im Haftungswege eingebracht…