…für welche der Anspruch besteht. Dies gelte offenkundig nur für Nachzahlungen, über deren Bezug bescheidmäßig abgesprochen werde (siehe Rzz 631a und 631b LStR). Sonstige verspätete Auszahlungen bzw Nachzahlungen von Ansprüchen, über die nicht gesondert bescheidmäßig abgesprochen worden sei, seien nach dem Zuflußprinzip zu erfassen (Rzz…
…sodass sich folgende Berechnung ergab: | | 2014 | 2015 | 2016 | 2017 | Gf- Bezüge bisher | 18.000,00 | 18.000,00 | 16.500,00 | 18.990,87 | ungeklärte Einnahmen | 35.000,00 | 55.000,00…
…1.561,00 € festgesetzt wurde. Diese Änderung resultierte aus folgender Adaptierung des - weiterhin angesetzten - Lohnzettels der WGKK mit dem Bezugszeitraum 01.01.2017 - 01.01.2017: Bei der Kennzahl 243 (Übrige Abzüge) wurden 7.940,49 € eingetragen, welche aus dem von der Bf…
…nach Art. 133 Abs. 4 Bundes-Verfassungsgesetz (B-VG) nicht zulässig. Entscheidungsgründe Im Einkommensteuerbescheid für das Jahr 2014 (Arbeitnehmerveranlagung) vom 30.9.2015 wurden Bezüge des Beschwerdeführers (Bf) von der Pensionsversicherungsanstalt, von X (837,27 Euro) und von Xx GmbH (507,50 Euro) berücksichtigt. Es…
…zu keiner Einkommensteuer führen (z. B. Abfertigungen) seien bei der Berechnung des Grenzbetrages heranzuziehen. Der Gesamtbetrag der Einkünfte der Ehegattin (EUR 5.748) sei daher um die erhaltenen Bezüge gemäß § 67 Abs. 5 EStG (EUR 594,16) zu erhöhen. Im Vorlageantrag wendete der Bf. ein…
…bezog im Streitjahr Einkünfte aus nichtselbständiger Arbeit von der Pensionsversicherungsanstalt und sonstige Einkünfte (wiederkehrende Bezüge). Die Bf war im Streitjahr im Seniorenheim untergebracht. Am 03.09.2012 langte die Einkommensteuererklärung elektronisch ein. In der Abgabenerklärung wurden Aufwendungen in Höhe von 55.411,52 Euro als…
…wurde mir vom Arbeitgeber eine gesetzliche Abfertigung ausbezahlt. Der Arbeitgeber hat diese Abfertigung jedoch als sonstigen Bezug behandelt und deshalb die Steuerbegünstigung für gesetzliche Abfertigungen für Dienstverhältnisse mit vertraglichem Beginn vor dem 1.1.2003 nicht gewährt. Ich beantrage daher ausdrücklich die Rückerstattung der zu…
…zuletzt ausgeübt wurde. Dementsprechend sieht die Konsultationsvereinbarung zum DBA Österreich Deutschland auch vor, dass die Besteuerung von Abfertigungen durch den Staat zu erfolgen hat, der für die aktiven Bezüge besteuerungsberechtigt war (Konsultationsvereinbarung vom 13.08.2010; BMF - Rundschreiben v. 26.11.2021, GZ IV B…
…der Firma ***2*** GmbH befristet in Teilzeit beschäftigt für den Zeitraum 1.1. bis 15.6. Die Bruttobezüge gemäß § 25 EStG 1988 betrugen 3.286,31 Euro und die Bezüge gem. § 67 Abs. 1 und 2 EStG 1988 466,83 Euro. Bei der Firma ***1*…
…Im Fokus vorliegender Entscheidung steht die Rechtsfrage, ob Weihnachts- und Urlaubsgeld (13. und 14. Monatsgehalt) eines Grenzgängers als sonstige Bezüge der begünstigten Besteuerung nach § 67 EStG 1988 unterliegen, wenn die diesen Zahlungen zugrunde liegende Vereinbarung nur mündlich abgeschlossen wurde. I. Verfahrensgang Der Beschwerdeführer (im Folgenden…
…000,00 42% für die restlichen 8.805,07 Steuer vor Abzug der Absetzbeträge Verkehrsabsetzbetrag Steuer nach Abzug der Absetzbeträge Die Steuer für die sonstigen Bezüge beträgt: 0% für die ersten 620,00 6% für die restlichen 2.931,44 Einkommensteuer Ausländische Steuer Rundung gemäß …
…30.11. jeden Jahres auszuzahlen. Diese beiden Sonderzahlungen sind gemäß § 67 Abs 1 EStG als sonstige Bezüge anzusehen. Die tatsächliche Abrechnung in der GmbH erfolgte jeweils zum 30.6. und 30.11. Wie bereits in unserer Stellungnahme vom 26.04.2018 per E-Mail ausgeführt…
…eine (verbösernde) Beschwerdevorentscheidung. Mit dieser Beschwerdevorentscheidung des Finanzamtes vom 30.01.2017 wurde dem Beschwerdebegehren auf begünstigte Besteuerung sonstiger Bezüge aus dem Dienstverhältnis zur Firma DG2 nicht gefolgt und darüber hinaus der angefochtene Einkommensteuerbescheid 2015 vom 03.05.2016 zu Ungunsten des Bf. abgeändert (Aberkennung…
…von der BUAK ausbezahlte Urlaubsentgelt im Veranlagungsweg bei der Berechnung der Einkommensteuer anzusetzen ist. Sachverhalt Der Bf. bezog im Kalenderjahr 2019 Bezüge aus nichtselbständiger Arbeit von der Fa. X- GesmbH für den Zeitraum 01.01.2019 bis 31.12.2019. Für den Zeitraum 01.01…
…keinen Wohnsitz in Österreich und war in Österreich beschränkt einkommensteuerpflichtig. Neben den in Österreich zu besteuernden Vorteilen aus den Stock Options und Restricted Stock Units flossen dem Bf im Jahr 2011 laufende Bezüge von demselben deutschen Arbeitgeber in Höhe von 655.532,86 € zu…
…NL). Mit Schreiben vom 15. Juli 2014 wiederholte die steuerliche Vertreterin der Bf. (Ernst & Young Steuerberatungs- und Wirtschaftsprüfungsgesellschaft m.b.H.) diese Angaben unter Bezug auf die Veranlagung 2013 und ergänzte, seine Familie begleite ihn während der Entsendung in die Niederlande. Es ergebe sich keine…
…habe der Bf. von seinem ausländischen Arbeitgeber jedoch nur mehr in Österreich nicht steuerbare laufende Bezüge erhalten. Das Besteuerungsrecht Österreichs an den Aktienoptionen bestehe nach innerstaatlichem Recht aufgrund einer vormals im Inland ausgeübten Tätigkeit. Der geldwerte Vorteil aus der Ausübung von Stock Options stelle nachträgliche…
…keinen Wohnsitz und war daher in Österreich beschränkt einkommensteuerpflichtig. Neben den in Österreich zu besteuernden Vorteilen aus den Stock Options flossen dem Bf. im Jahr 2013 laufende Bezüge von demselben (dänischen) Arbeitgeber zu, die allerdings nicht in Österreich zu besteuern waren. Mit Bescheid vom 28…
…vom 5. August 2015 gab das Finanzamt der Beschwerde teilweise Folge; dies begründete die Abgabenbehörde wie folgt: "Als Sonderzahlungen gem. § 67 EStG zählen sonstige, insbesondere einmalige Bezüge (zB 13. und 14. Monatslohn), die der Arbeitnehmer neben seinem Arbeitslohn von demselben Arbeitgeber erhält. Lt. hieramts vorliegendem…
…Verfassungsgesetz (B-VG) nicht zulässig. Entscheidungsgründe I. Verfahrensgang Mit Einkommensteuerbescheid für das Jahr 2010 wurden der beschwerdeführenden Partei Einkünfte aus nichtselbständiger Arbeit iHv EUR 52.104,62 gemäß dem von der I GmbH übermittelten Jahreslohnzettel für den Bezugszeitraum 1.1. bis 31.12.2010 zugerechnet…