…Bedingungen Bedacht zu nehmen. Durch eine außerordentliche bundesweite Neuauflage im Jahr 2028 soll die Evaluierung abgeschlossen und diese klimatischen Veränderungen rasch in die Fläche umgesetzt werden. Bei der Bewertung des land- und forstwirtschaftlichen Vermögens sollen Einheitswerte anhand der klimatischen Verhältnisse aktualisiert werden. Zunächst soll die…
…für wirtschaftliche Einheiten des land- und forstwirtschaftlichen Vermögens und der Betriebsgrundstücke gemäß § 60 Abs. 1 Z 2 ist zum 1. Jänner 2014 durchzuführen, wobei § 20 Abs. 3 sinngemäße Anwendung findet. § 32. Bewertungsgrundsatz, Ertragswert. (1) Für landwirtschaftliche Betriebe gelten die Grundsätze über die Bewertung nach Ertragswerten…
…Käufer finden jedoch bei der Bewertung des forstwirtschaftlichen Vermögens gem. § 46 BewG Berücksichtigung. In welchen Punkten das Verkaufs-Exposé den Verkaufsgegenstand sehr einseitig positiv darstellt, konnte nicht schlüssig dargelegt werden. Die ins Treffen geführte Begutachtung in der Stellungnahme ist nach Ansicht des Bundesfinanzgerichts nicht ausreichend…
…7,7877 ha verbliebene Fläche mit EUR 1.573,12 fest. Der Grund der Steigerung des festgesetzten Ertragswertes bei gleichzeitig verringerter Fläche, lag in der erstmaligen Anwendung der Kundmachung des Bundesministers für Finanzen über die Bewertung von forstwirtschaftlichen Vermögen, Gz BMF-010202/0104-VI/2014…
…25-35%). Lt. Anlage 2 der Kundmachung des Bundesministers für Finanzen über die Bewertung von forstwirtschaftlichem Vermögen GZ: BMF-010202/0104-VI/3/2014 lautet dieser Punkt: "Durchgehender Felsanteil oder erforderliche Zufuhr und Aufbringung einer Schottertragschicht im Unterbau, falls der Bedarf 1 m3 pro Laufmeter…
…durch die in den §§ 3 und 4 näher beschriebenen Merkmale und Bedingungen verkörpert wird. Kundmachung des BMF über die Bewertung von forstwirtschaftlichem Vermögen (GZ BMF-010202/0104-VI/3/2014, verlautbart im Amtsblatt zur Wiener Zeitung am 5.3.2014): Nach § 1 sind die Hektarsätze…
…das Finanzamt aus, die Bewertung des landwirtschaftlichen Vermögens erfolge auf Basis der Kundmachung des BMF vom 04.03.2014, BMF-010202/0100-VI/3/2014, jene des forstwirtschaftlichen Vermögens gemäß § 14 und Anlage 13 der Kundmachung des BMF vom 05.03.2014, BMF-010202/0104…
…BewG 1955 in der zum Bewertungsstichtag noch maßgeblichen Fassung lautet: "b) Forstwirtschaftliches Vermögen. § 46. Begriff und Bewertung des forstwirtschaftlichen Vermögens. (1) Zum forstwirtschaftlichen Vermögen gehören alle Teile einer wirtschaftlichen Einheit, die dauernd einem forstwirtschaftlichen Hauptzweck dient (forstwirtschaftlicher Betrieb). (2) Auf die forstwirtschaftlichen Betriebe finden die …
…Beschwerdefall: Im Falle der Bewertung von Forstbetriebsflächen bis 10 Hektar (Kleinstwald) wird der Wald nach pauschalen Wertansetzten bewertet. Im Beschwerdefall wurde für den politischen Bezirk Spittal an der Drau lt. der Kundmachung des Bundesministers für Finanzen über die Bewertung von forstwirtschaftlichen Vermögen (Amtsblatt zur Wiener…
…des forstwirtschaftlichen Vermögens unter anderem Zu- und Abschläge nach § 40 entsprechend anzuwenden. Die Betriebsgröße sei sowohl nach § 32 Abs. 3 Z. 2 lit. d BewG als auch gemäß § 46 Abs. 3 ff BewG zu berücksichtigen. Das Finanzamt hat hiezu in seiner Stellungnahme ausgeführt: "Die Bewertung…
…die Verhältnisse zu Beginn des Kalenderjahres (Hauptfeststellungszeitpunkt) zugrunde gelegt. Gemäß § 20c BewG 1955 ist die zum 1. Jänner 2010 vorgesehene Hauptfeststellung der Einheitswerte (EW) für wirtschaftliche Einheiten des land- und forstwirtschaftlichen Vermögens zum 1. Jänner 2014 durchzuführen. Begriff und Bewertung des forstwirtschaftlichen Vermögens sind gemäß …
…von EUR 297,60 (2.400/100x12,4). Die (in der Bescheidbegründung ebenfalls dargestellte) Bewertung des forstwirtschaftlichen Vermögens ist nicht strittig. Der Beschwerdeführer erhob gegen diesen Bescheid am 27.6.2016 Beschwerde und brachte vor, dass der Abschlag für die Betriebsgröße im alten Einheitswertbescheid 20…
…§ 3 und 4 näher beschriebenen Merkmale und Bedingungen verkörpert. 12. Kundmachung des BMF über die Bewertung von forstwirtschaftlichem Vermögen (GZ BMF- 010202/0104-VI/3/2014, verlautbart im Amtsblatt zur Wiener Zeitung am 5.3.2014): Nach § 1 sind die Hektarsätze für die Holzbodenfläche im…
…Bedingungen Bedacht zu nehmen. Durch eine außerordentliche bundesweite Neuauflage im Jahr 2028 soll die Evaluierung abgeschlossen und diese klimatischen Veränderungen rasch in die Fläche umgesetzt werden. Bei der Bewertung des land- und forstwirtschaftlichen Vermögens sollen Einheitswerte anhand der klimatischen Verhältnisse aktualisiert werden. Zunächst soll die…
…von forstwirtschaftlichem Vermögen für die Hauptfeststellung zum 1.1.2014 eine Verordnung erlassen (Kundmachung des BMF über die Bewertung von forstwirtschaftlichem Vermögen (GZ BMF-010202/0104-VI/3/2014, verlautbart im Amtsblatt zur Wiener Zeitung am 05.03.2014), die durch eine weitere Kundmachung des…
…von forstwirtschaftlichem Vermögen für die Hauptfeststellung zum 1.1.2014 eine Verordnung erlassen (Kundmachung des BMF über die Bewertung von forstwirtschaftlichem Vermögen (GZ BMF-010202/0104-VI/3/2014, verlautbart im Amtsblatt zur Wiener Zeitung am 05.03.2014), die durch eine weitere Kundmachung des…
…Das Wohngebäude des Betriebsinhabers oder der seiner Wohnung dienende Gebäudeteil gehört abweichend von § 32 Abs. 4 nicht zum forstwirtschaftlichen Vermögen. Gehört das Wohngebäude zu Grundstücksflächen, die gemäß Abs. 6 zu bewerten sind, findet § 33 entsprechend Anwendung. (6) Bei der Feststellung des Einheitswertes eines forstwirtschaftlichen Betriebes…
…der Ertragsfähigkeit führt. § 40 Z 2 gilt entsprechend. Das Wohngebäude des Betriebsinhabers oder der seiner Wohnung dienende Gebäudeteil gehört abweichend von § 32 Abs. 4 nicht zum forstwirtschaftlichen Vermögen. Gehört das Wohngebäude zu Grundstücksflächen, die gemäß Abs. 6 zu bewerten sind, findet § 33 entsprechend Anwendung." § 21…
…Hauptvergleichsbetrieb durch die in den §§ 3 und 4 näher beschriebenen Merkmale und Bedingungen verkörpert. Kundmachung des BMF über die Bewertung von forstwirtschaftlichem Vermögen (GZ BMF-010202/0104-VI/3/2014, verlautbart im Amtsblatt zur Wiener Zeitung am 05.03.2014): Gemäß § 14 werden Betriebe abweichend…
…die Berechnung des landwirtschaftlichen Hektarsatzes seien in weiterer Folge die wirtschaftlichen Ertragsbedingungen (darunter auch die Betriebsgröße) entscheidend. Die für den Betrieb der Beschwerdeführer unterstellten Abschläge in der Höhe von -27,4 % entsprechen den tatsächlichen Verhältnissen und seien daher anzuwenden. Die Bewertung des forstwirtschaftlichen Vermögens sei…