…der Wertigkeit der Tauschleistungen im Gerichtsverfahren einerseits und im Abgaben- und Beschwerdeverfahren andererseits aufzuklären und dazu nachvollziehbar Stellung zu nehmen (siehe Punkt III. 15.3.), blieb der Bf. bei seinen bisherigen im Steuerverfahren aufgestellten Behauptungen. Die in seiner Stellungnahme vom 18.7.2018 einleitende Bemerkung…
…Behörde erließ gegenüber der beschwerdeführenden Gemeinde hinsichtlich der zur Umsetzung des Teilungsplans durchgeführten Erwerbsvorgänge einen Bescheid ("Betrifft Tausch von Miteigentumsanteilen entsprechend Teilungsplan vom 11. 11. 2015, ***GZ*** von ***DI*** vom 29. Dezember 2015 mit ***GK*** u.a.") und setzte die Grunderwerbsteuer ausdrücklich von der "Tauschleistung" …
…für das erworbene Grundstück hingegebenen Grundstückes zu bewerten (vgl. VwGH 25.10.2006, 2006/16/0018). Mitunter werden Verträge geschlossen, welche aus Elementen des Kaufes und des Tausches zusammengesetzt sind: Eine Partei gibt eine Sache und erhält als Gegenleistung eine andere Sache und Geld. Der …
…zu bewerten (VwGH 25.10.2006, 2006/16/0018 u.v.a.; Fellner, aaO, Rz. 109 zu § 5). c) Mehrere Verträge als einheitlicher Rechtsvorgang: Wenn mit mehreren Rechtsvorgängen ein einheitlicher Zweck verfolgt wird, so besteht im Einklang mit § 21 BAO die Notwendigkeit, die Beurteilung der…
…zu bewerten (VwGH 25.10.2006, 2006/16/0018 u.v.a.; Fellner, aaO, Rz. 109 zu § 5). c) Mehrere Verträge als einheitlicher Rechtsvorgang: Wenn mit mehreren Rechtsvorgängen ein einheitlicher Zweck verfolgt wird, so besteht im Einklang mit § 21 BAO die Notwendigkeit, die Beurteilung der…
…belangte Behörde hat den Verkehrswert des vom Beschwerdeführer hingegebenen Grundstücksanteils in der vom Beschwerdeführer bekanntgegebenen Höhe geschätzt. Die Bewertung der Tauschleistung ist nicht strittig. Im Beschwerdefall wurde nur der ermittelte Verkehrswert als Bemessungsgrundlage für die Vorschreibung der Grunderwerbsteuer und keine weitere zusätzliche Leistung angesetzt. Dass…
…auf inländische Grundstücke beziehen, der Grunderwerbsteuer. Mit dem Tauschvertrag wurden zwei Erwerbsvorgänge verwirklicht. Beim Tauschvertrag ist gemäß § 5 Abs. 1 Z 2 GrEStG 'Gegenleistung' die Tauschleistung des anderen Vertragsteiles einschließlich einer vereinbarten zusätzlichen Leistung. Die Grunderwerbsteuer ist demnach beim Grundstückstausch vom gemeinen Wert (§ 10 BewG…
…der ständigen Rechtsprechung des Verwaltungsgerichtshofes ist "Tauschleistung des anderen Vertragsteiles" das vom Erwerber des eingetauschten Grundstücks hingegebene Grundstück, das als Gegenleistung mit dem gemeinen Wert zu bewerten ist (vgl. VwGH vom 19. September 2001, 2001/16/0402). Gemäß § 10 Abs. 2 BewG 1955 wird der…
…auf inländische Grundstücke beziehen, der Grunderwerbsteuer. Mit dem Tauschvertrag wurden zwei Erwerbsvorgänge verwirklicht. Beim Tauschvertrag ist gemäß § 5 Abs. 1 Z 2 GrEStG 'Gegenleistung' die Tauschleistung des anderen Vertragsteiles einschließlich einer vereinbarten zusätzlichen Leistung. Die Grunderwerbsteuer ist demnach beim Grundstückstausch vom gemeinen Wert (§ 10 BewG…
…Erwägungen: Strittig ist im Gegenstandsfall die Heranziehung des gemeinen Wertes der hingegebenen Grundstücksanteile als Bemessungsgrundlage für die Grunderwerbsteuer im Rahmen eines Grundstückstauschvertrages ohne Aufzahlung. Gemäß § 5 Abs. 1 Z 2 ist Gegenleistung bei einem Tausch die Tauschleistung des anderen Vertragsteiles einschließlich einer vereinbarten zusätzlichen Leistung.…
…als vollständig, nachvollziehbar und schlüssig. Die Wertermittlung erfolgte im Sinne des Liegenschaftsbewertungsgesetzes 1992 und der ÖNORM B 1802-1. Die Bewertung beruht auf dem Teilungsplan und dem daraus resultierenden Grundstücksverzeichnis sowie dem Flächenwidmungs- und Bebauungsbestimmungen, dem Verdachtsflächenkataster und dem Altlastenatlas und einem durchgeführten Lokalaugenschein. Herangezogen…
…ist dem Gesetz übrigens relativ einfach zu entnehmen. Bei der Bewertung von land- und forstwirtschaftlichen Betrieben im Bewertungsgesetz wird das genau so definiert. In einem Einheitswert eines land- und forstwirtschaftlichen Betriebes ist von den Waldparzellen bis zu den Wiesen rund um den Bauernhof alles in…
…ist dem Gesetz übrigens relativ einfach zu entnehmen. Bei der Bewertung von land- und forstwirtschaftlichen Betrieben im Bewertungsgesetz wird das genau so definiert. In einem Einheitswert eines land- und forstwirtschaftlichen Betriebes ist von den Waldparzellen bis zu den Wiesen rund um den Bauernhof alles in…
…Da bei der Bewertung von Tauschleistungen die Grundstücke mit dem gemeinen Wert anzusetzen sind, sind Parteienbewertungen für die Besteuerung grundsätzlich ohne Belang (siehe in: Arnold/Bodis, Kommentar Grunderwerbsteuer, Band I, Rzn. 171 – 173 zu § 5 GrEStG). 3.) Erwägungen: Das Finanzamt hat infolge der zugemittelten Kontrollmitteilung…
…durch die Bf. eine aliquote Tauschleistung iHv € 15.855.122,42. Eine Rückgängigmachung des Erwerbsvorganges "Baurechtseinräumung" findet nicht statt. Weder das Erlöschen des Baurechtes durch Zeitablauf noch die im Nachtrag vom 28.7.2014 vorgesehene „Rückübertragung“ des Baurechtes von der Bf. an die KG…
…25. Oktober 2006, 2006/16/0018). Die Grunderwerbsteuer ist beim Tausch vom Verkehrswert der getauschten Grundstücke zuzüglich einer eventuellen Tauschaufgabe zu berechnen. Die Tauschleistung des anderen Vertragsteiles ist beim Tausch von Grundstücken das von diesem Vertragsteil hingegebene Grundstück (VwGH je vom 16. Dezember 1965, Slg…
…25. Oktober 2006, 2006/16/0018). Die Grunderwerbsteuer ist beim Tausch vom Verkehrswert der getauschten Grundstücke zuzüglich einer eventuellen Tauschaufgabe zu berechnen. Die Tauschleistung des anderen Vertragsteiles ist beim Tausch von Grundstücken das von diesem Vertragsteil hingegebene Grundstück (VwGH je vom 16. Dezember 1965, Slg…
…laut der von der Bf. beigebrachten Berechnung des Aufteilungsverhältnisses kann nach Ansicht des Gerichtes (siehe auch UFS 17.04.2012, RV/0382-I/11 bestätigt durch VwGH 11.9.2014, 2012/16/0108) nicht entsprochen werden, weil keine Gesamtbewertung des Unternehmens, sondern eine Bewertung der…
…Da bei der Bewertung von Tauschleistungen die Grundstücke mit dem gemeinen Wert anzusetzen sind, sind Parteienbewertungen für die Besteuerung grundsätzlich ohne Belang (siehe in: Arnold/Bodis, Kommentar Grunderwerbsteuer, Band I, Rzn. 171 – 173 zu § 5 GrEStG). 3.) Erwägungen: Das Finanzamt hat infolge der zugemittelten Kontrollmitteilung…
…auch vom Wert der Leistung des anderen Vertragsteiles zu berechnen (§ 4 Abs. 3 GrEStG); es liegen zwei Erwerbsvorgänge vor. Die "Tauschleistung des anderen Vertragsteiles" besteht dabei in dem vom Erwerber des eingetauschten Grundstückes hingegebenen (vertauschten) Grundstück, das als Gegenleistung mit dem Verkehrswert zu bewerten ist …