…seien. Der Beschwerdeführer sei zwischen 8. Juni 2011 und 17. Februar 2021 Geschäftsführer der Primärschuldnerin gewesen. In dieser Zeit sei er für die Wahrnehmung der abgabenrechtlichen Verpflichtungen zuständig gewesen. Bis zum Beweis des Gegenteils würde das Finanzamt davon ausgehen, dass der Beschwerdeführer der ihm aufgetragene…
…29.05.2015, RV/7101625/2015). Die steuerliche Berücksichtigung von Krankheitskosten als außergewöhnliche Belastung schränkt den Abgabenanspruch ein; sie begünstigt den Abgabepflichtigen, weshalb die Behauptung und der Beweis des Vorbringens vornehmlich dem Abgabepflichtigen obliegt (vgl. UFS 11.12.2006, RV/0317-G/06; BFG 29…
…gefordert. 3. Beweismittel und Beweiswürdigung Beweis wurde erhoben durch Heranziehung 1.) des Verwaltungsaktes mit Ausnahme der von der Akteneinsicht ausgenommenen Aktenteile 2.) der von der Bf vorgelegten Asylbescheide vom 1.10.2022, IFA-Zahl/Verfahrenszahl: ***5***, für die Bf und vom 15.05.2023, IFA…
…gewesen seien, gehe aus dem in diesem Verfahren erstellten Gutachten der B-GmbH des Sachverständigen M.G. hervor. Entgegen der Ansicht des Finanzamtes habe daher der Bf. seiner Behauptungspflicht entsprochen und auch entsprechende Beweisanträge gestellt. Die Tatsache, dass diese Beweise nicht aufgenommen worden seien, entspreche…
…und Zweifel beseitigen (Ergänzungsauftrag). (2) Wenn die Abgabenbehörde Bedenken gegen die Richtigkeit der Abgabenerklärung hegt, hat sie die Ermittlungen vorzunehmen, die sie zur Erforschung des Sachverhaltes für nötig hält. Sie kann den Abgabepflichtigen unter Bekanntgabe der Bedenken zur Aufklärung bestimmter Angaben auffordern (Bedenkenvorhalt). Erforderliche Beweise…
…und nach Erfüllung der Quote die Haftungssumme um diese gekürzt werde. Am schuldhaften Verhalten des Bf. bestehe seitens des Finanzamtes solange kein Zweifel, bis dieser gegenteilige Beweise vorgebracht habe. Diese Möglichkeit sei dem Bf. eingeräumt worden, er habe es aber unterlassen die diesbezügliche Anfrage des…
…für die Freistellung von diesen oder für Begünstigungen bilden oder die Berechnungsgrundlagen der nach einer Selbstberechnung des Abgabepflichtigen zu entrichtenden Abgaben bekanntgeben. Gem. § 138 Abs. 1 BAO (in der Fassung BGBl. Nr. 194/1961) haben auf Verlangen der Abgabenbehörde die Abgabepflichtigen und die diesen im …
…zu beweisen. Kann ihnen ein Beweis nach den Umständen nicht zugemutet werden, genügt die Glaubhaftmachung. Die Glaubhaftmachung hat den Nachweis der Wahrscheinlichkeit zum Gegenstand und unterliegt den Regeln der freien Beweiswürdigung. Ein Sachverhalt ist glaubhaft gemacht, wenn die Umstände des Einzelfalles dafür sprechen, der vermutete…
…erläutern und zu ergänzen sowie dessen Richtigkeit zu beweisen. Kann ihnen ein Beweis nicht zugemutet werden, so genügt die Glaubhaftmachung (§ 138 Abs 1 BAO). § 138 Abs 1 BAO betrifft vor allem die Feststellung solcher Verhältnisse, die für die Abgabenbehörde nur unter Mithilfe des Abgabepflichtigen aufklärbar…
…gesetzt worden sind, welche Beweise erhoben (aufgenommen) und wie sie gewürdigt worden sind, wie der festgestellte Sachverhalt rechtlich beurteilt worden ist. Das gilt auch für absolute Scheingeschäfte (§ 916 Abs. 1 ABGB, § 23 Abs. 1 erster Satz BAO). Solcherart wäre es Aufgabe des BP-Berichts gewesen…
…Anmeldungen, Anzeigen, Abrechnungen und sonstige Anbringen des Abgabepflichtigen, welche die Grundlage für abgabenrechtliche Feststellungen, für die Festsetzung der Abgaben, für die Freistellung von diesen oder für Begünstigungen bilden oder die Berechnungsgrundlagen der nach einer Selbstberechnung des Abgabepflichtigen zu entrichtenden Abgaben bekannt geben (Abs. 2). Gemäß …
…91 € auf 438,82 €. Weiters wurden die haftungsgegenständlichen Lohnabgaben 03/2010 bereits durch eine am 21.7.2010 (und somit einen Tag vor Erlassung des Haftungsbescheides) verbuchte Gutschrift in Höhe von 1.667,25 € zur Gänze abgedeckt. Die Lohnabgaben 03/2010 waren…
…Abgabenvorschriften vollständig und wahrheitsgemäß offenzulegen. Gem. § 138 BAO hat der Abgabepflichtige auf Verlangen der Abgabenbehörde bzw. des Bundesfinanzgerichts in Erfüllung dieser Offenlegungspflicht zur Beseitigung von Zweifeln den Inhalt seiner Anbringen zu erläutern und zu ergänzen sowie dessen Richtigkeit zu beweisen. Kann ein Beweis nach den…
…für die Festsetzung der Abgaben, für die Freistellung von diesen oder für Begünstigungen bilden oder die Berechnungsgrundlagen der nach einer Selbstberechnung des Abgabepflichtigen zu entrichtenden Abgaben bekanntgeben. Vollständig und wahrheitsgemäß offenlegen bedeutet, der Abgabenbehörde nicht nur ein richtiges und vollständiges, sondern auch ein klares Bild…
…gerechnet ab der Einreichung der Steuererklärung noch immer keinerlei Beweis zur Entrichtung der Abgabe erbracht wurde. Das Gericht erlaubt sich an dieser Stelle anzumerken, dass der Nachweis der Steuerzahlung rein der Sphäre des BF zuzuordnen ist und er dabei keinerlei Bestätigungen aus Italien notwendig ist…
…dass seitens des Bf. Ergänzungen nachgereicht würden. Darüber hinaus ist festzustellen, dass bis heute keine Ergänzungen zu den beiden Ergänzungsersuchen erfolgten. Der amtswegigen Ermittlungspflicht (beherrscht von der Offizialmaxime, gerichtet auf die Ermittlung der materiellen Wahrheit) steht als Korrelat die Offenlegungs- und Wahrheitspflicht des Abgabepflichtigen gegenüber…
…diesen keine Beweiskraft zu. Erheben von Beweisen und Gegenbeweisen: Beweise über die Existenz der beauftragten Firmen (sh Beilagen) wurden von uns in großer Zahl vorgelegt (zB FB Auszüge, Mietvertrag, Korrespondenz, sh auch in den Beilagen). Gegenbeweise des Finanzamtes stützen sich auf Amtshandlungen zu späteren Zeitpunkten…
… 3.5. Haftungsvoraussetzungen: a) Abgabenforderung gegen den Vertretenen: Im konkreten Fall ist das Bestehen der Abgabenforderungen und die Stellung des Beschwerdeführers als Geschäftsführer der GmbH unbestritten. Die erschwerte Einbringung der Abgabenforderungen infolge Konkurses der Primärschuldnerin wurde vom Beschwerdeführer dem Grunde nach nicht in Zweifel gezogen…
…Begründung fehle. Beantragt wurde weiters die Entscheidung durch den Senat in einer mündlichen Verhandlung. 8. Mit Beschwerdevorentscheidung vom 14.11.2017 wurde die Beschwerde als unbegründet abgewiesen. Begründend wurde ausgeführt der Beschwerdeführer habe die volle Verfügungsmacht und sei der Verwender des Fahrzeuges. Einen Beweis gem. …
…und zu ergänzen, sowie dessen Richtigkeit zu beweisen haben. Kann ihnen ein Beweis nach den Umständen nicht zugemutet werden, so genügt die Glaubhaftmachung. Nach Ritz, BAO7, betrifft § 138 Abs. 1 vor allem die Feststellung solcher Verhältnisse, die für die Abgabenbehörde nur unter Mithilfe des Abgabepflichtigen…