Die belangte Behörde gehe daher in ihrer "endgültigen Beurteilung" davon aus, dass die ***5*** ks die behaupteten Leistungen nicht erbringen könne, da sie über keine diese Leistungen notwendige Infrastruktur verfüge. Es bestehe lediglich eine Postadresse/Adresse Firmensitz und erfolge die Inanspruchnahme von Bürodienstleistungen vergleichbar denen…
… 10 KStG aus den Vorjahresteilwertberichtigungen. Die Vorjahresverluste aus den Teilwertabschreibungen bzw. Veräußerungsverlusten wurden im Jahr der Abschreibung im Betriebsstättenstaat Schweiz in voller Höhe berücksichtigt. Der mit StabG 2012 eingeführte Deckel iSd § 2 Abs. 8 Z 3 EStG - Ansatz des im Ausland nicht berücksichtigten Verlustes mit…
…es den Bf. auf, eine Sachverhaltsdarstellung in Hinblick auf die Geschäftsentwicklung in den einzelnen Staaten, eine dementsprechende Gewinnermittlung für das Einzelunternehmen unter Berücksichtigung der auf die Betriebsstätten entfallenden Gewinnanteile und Unterlagen über die steuerliche Erfassung in den Betriebsstättenstaaten vorzulegen. Da der Bf. diesen Vorhalt nicht…
… 10 KStG aus den Vorjahresteilwertberichtigungen. Die Vorjahresverluste aus den Teilwertabschreibungen bzw. Veräußerungsverlusten wurden im Jahr der Abschreibung im Betriebsstättenstaat Schweiz in voller Höhe berücksichtigt. Der mit StabG 2012 eingeführte Deckel iSd § 2 Abs. 8 Z 3 EStG - Ansatz des im Ausland nicht berücksichtigten Verlustes mit…
…nicht mehr möglich ist, ist eine Berücksichtigung in der Republik Österreich im Wege des Verlustabzugs zulässig. Ab dem Wirtschaftsjahr 1998 (1997/98) entstehende Verluste sind auf der Grundlage der Gegenseitigkeit im Betriebsstättenstaat zu berücksichtigen. Die vorstehenden Regelungen sind nur insoweit wirksam, als dies nicht zu…
…incl. 2018 bei der Fa. AB auf regelmäßig wiederkehrenden Rennstrecken tätig war. Es kann also von der Begründung von Betriebsstätten der Fa. AB auf den einzelnen Rennstrecken ausgegangen werden. Wenn nun ein Betriebsstättenstaat seine evtl. Besteuerungskompetenz nicht in Anspruch nimmt, hat Österreich nicht das Recht…
…wo der Familienwohnssitz ist. Grundsätzlich hat der Ansässigkeitsstaat des Unternehmers das Recht den gesamten Gewinn zu versteuern. Hat der Unternehmer im anderen Vertragsstaat eine Betriebsstätte, dann ist der Betriebsstättenstaat berechtigt, den Betriebsstättengewinn zu versteuern. Denn Unternehmensgewinne eines Vertragsstaates dürfen nur in diesem Staat besteuert werden…
…das inländische Einkommen kürzten. Auch hier kommt es zur Nachversteuerung auf nationaler Ebene, sobald im Betriebsstättenstaat eine Verlustverwertung wieder möglich ist. In Bezug auf die Anwendung der Befreiungs- bzw. Anrechnungsmethode ergab sich aus dem EuGH-Urteil Haribo und Saline AG folgende Rechtsänderung. Durch die Gleichwertigkeit…
…nicht mehr möglich ist, ist eine Berücksichtigung in der Republik Österreich im Wege des Verlustabzugs zulässig. Ab dem Wirtschaftsjahr 1998 (1997/98) entstehende Verluste sind auf der Grundlage der Gegenseitigkeit im Betriebsstättenstaat zu berücksichtigen. Die vorstehenden Regelungen sind nur insoweit wirksam, als dies nicht zu…
…daher eine Verlustberücksichtigung im Ansässigkeitsstand der Gesellschaft erforderlich ist. Der Bundesfinanzhof stellte im ersten Schritt ebenfalls darauf ab, ob im Betriebstättenstaat eine Verlustverwertungsmöglichkeit rein rechtlich bestand und bejahte diese Rechtsfrage. Weiters führte der Gerichtshof ausdrücklich aus, dass die Schließung einer Betriebsstätte zur Finalität der Verluste…
…eines innergemeinschaftlichen Dreiecksgeschäftes und die Steuerschuldnerschaft des Abnehmers, die UID-Nummer des Erwerbers sowie die UID-Nummer des Abnehmers. Die Rechnungsausstellung richtet sich nach dem Recht des Mitgliedstaates des Erwerbers, bei Ausführung durch eine Betriebsstätte nach jenem des Betriebsstättenstaates. Art. 25 Abs. 4 setzt Art…
IM NAMEN DER REPUBLIK Das Bundesfinanzgericht erkennt durch seinen Richter Dr. Alexander Hajicek über die Beschwerde des L**** N****, [Adresse], StNr **-***/****, vom 23.2.2018 gegen die Bescheide des Finanzamtes Gänserndorf Mistelbach (nunmehr Finanzamt Österreich) vom 22.1.2018 betreffend Einkommensteuer für die Jahre 2014…
Die Kft 1 bot Lohnarbeit für etwa 30 Landwirte der Region (Ort2 in Ungarn) an und wurde mit der Bewirtschaftung der Felder, der Nacharbeiten zur Ernte, sowie der Abrechnung der Ernte beauftragt. Der Beschwerdeführer nahm mit seinem landwirtschaftlichen Betrieb in Ungarn die landwirtschaftlichen Dienstleistungen der…
IM NAMEN DER REPUBLIK Das Bundesfinanzgericht hat durch die Richterin***Ri*** in der Beschwerdesache ***Bf1***, ***Bf1-Adr***, vertreten durch Björn-Till Till, ***14***, ***5*** , und Björn-Till Till als Insolvenzverwalter im Insolvenzverfahren ***Bf1***, ***14***, ***5***, über die Beschwerde vom 19. Dezember 2019 gegen die Bescheide…
IM NAMEN DER REPUBLIK Das Bundesfinanzgericht hat durch den Richter***Ri*** in der Beschwerdesache ***Bf1***, ***Bf1-Adr***, vertreten durch Gsaxner + Mair OG Wirtschaftsprüfungs- und Steuerberatungsgesellschaft, Meinhardstraße 9/4/4, 6020 Innsbruck, über die Beschwerde vom 17. März 2014 bzw. 19. März 2014 gegen die Bescheide…
IM NAMEN DER REPUBLIK Das Bundesfinanzgericht hat durch die Richterin Dr. Monika Kofler in der Beschwerdesache XX & Co sro, Straße Nummer/Stock/Tür, 1100 Wien, vertreten durch Dr. Alexander Pflaum, Rechtsanwalt, Rechte Bahngasse 10/19D, 1030 Wien, über die Beschwerde vom 12. Dezember 2013 gegen…
IM NAMEN DER REPUBLIK Das Bundesfinanzgericht hat durch die Richterin R in der Beschwerdesache ***Bf1***, ***Bf1-Adr***, über die Beschwerde vom 7. Dezember 2021 gegen den Bescheid des Finanzamtes Österreich vom 8. November 2022 betreffend Einkommensteuer (Arbeitnehmerveranlagung) 2020, Steuernummer ***BF1StNr1*** zu Recht erkannt: I. Der…
IM NAMEN DER REPUBLIK Das Bundesfinanzgericht hat durch den Vorsitzenden Mag. Marco Laudacher und die weiteren Senatsmitglieder Mag. Susanne Haim, Mag. pharm. Christoph Vigl und Mag. Rudolf Lehner im Beisein der Schriftführerin Kerstin Nicole Schinagl, in der Beschwerdesache DGsro, vom 22. Mai 2015, gegen den…
Ausgangspunkt für die Beurteilung, ob eine Tätigkeit nur hilfsweise, untergeordneter oder vorbereitender Art sei, müsse die Gesamttätigkeit des Unternehmens sein. Nur so könne zuverlässig beurteilt werden, was Haupt- und was Hilfstätigkeit sei. Doch könne diese Prüfung bei einem Betrieb von vornherein unterbleiben, weil eine Betriebsstätte…
IM NAMEN DER REPUBLIK Das Bundesfinanzgericht hat durch die Richterin***1*** in der Beschwerdesache ***Bf1***, ***Bf1-Adr***, über die Beschwerde vom 28. November 2013 gegen die Bescheide des Finanzamtes Kufstein Schwaz vom 29. Oktober 2013 betreffend Kraftfahrzeugsteuer für die Kalendermonate 1-12/2011 und 1…