…Dieser ist nach dem Durchschnitt der Leistungen zu bemessen, die die Kasse in den letzten drei Jahren vor dem Zeitpunkt der Zuwendung an die Leistungsempfänger gewährt hat. 3. Zuwendungen an den Betriebsratsfonds bis zu 3% der Lohn- und Gehaltssumme. 4. Der Verwaltungskostenbeitrag gemäß § 118 und …
…nicht umfasst. Eine Betriebsratsumlage sei eine Umlage, mit dem der Betriebsratsfonds Ausgaben für die Belegschaft eines Betriebes tätigen würde. Dieser Lohnabzug hätte mit einer beruflichen Tätigkeit nichts zu tun. Die Aufgaben eines Betriebsratsfonds seien in einer eigenen Betriebsratsfondsverordnung geregelt. Dessen Aufgabe sei es, die sozialen…
…soweit diese Zuwendungen an alle Arbeitnehmer oder bestimmte Gruppen seiner Arbeitnehmer geleistet werden oder dem Betriebsratsfonds zufließen und für den einzelnen Arbeitnehmer 300 Euro jährlich nicht übersteigen. Werden die Zuwendungen des Arbeitgebers für die Zukunftssicherung seiner Arbeitnehmer in Form von Beiträgen für eine Er- und…
…soweit diese Zuwendungen an alle Arbeitnehmer oder bestimmte Gruppen seiner Arbeitnehmer geleistet werden oder dem Betriebsratsfonds zufließen und für den einzelnen Arbeitnehmer 300 Euro jährlich nicht übersteigen. Werden die Zuwendungen des Arbeitgebers für die Zukunftssicherung seiner Arbeitnehmer in Form von Beiträgen für eine Er- und…
…Dieser ist nach dem Durchschnitt der Leistungen zu bemessen, die die Kasse in den letzten drei Jahren vor dem Zeitpunkt der Zuwendung an die Leistungsempfänger gewährt hat. 3. Zuwendungen an den Betriebsratsfonds bis zu 3% der Lohn- und Gehaltssumme. 4. Der Verwaltungskostenbeitrag gemäß § 118 und …
…Begünstigte der Privatstiftung seien gewesen und seien nicht nur aktive Dienstnehmer, sondern auch hinterbliebene Familienangehörige bei Todesfällen, der Betriebsratsfonds (für Schulungsmaßnahmen) und regionale Institutionen. Auch "ehemalige" Dienstnehmer hätten Zuwendungen erhalten. Zwischen dem Vorstand der Privatstiftung und den jeweiligen Geschäftsführern der Bf habe es keine Kontakte…
…Dieser ist nach dem Durchschnitt der Leistungen zu bemessen, die die Kasse in den letzten drei Jahren vor dem Zeitpunkt der Zuwendung an die Leistungsempfänger gewährt hat. 3. Zuwendungen an den Betriebsratsfonds bis zu 3% der Lohn- und Gehaltssumme. 4. Der Verwaltungskostenbeitrag gemäß § 118 und …
…Dieser ist nach dem Durchschnitt der Leistungen zu bemessen, die die Kasse in den letzten drei Jahren vor dem Zeitpunkt der Zuwendung an die Leistungsempfänger gewährt hat. 3. Zuwendungen an den Betriebsratsfonds bis zu 3% der Lohn- und Gehaltssumme. 4. Der Verwaltungskostenbeitrag gemäß § 118 und …
…in den letzten drei Jahren vor dem Zeitpunkt der Zuwendung an die Leistungsempfänger gewährt hat. 3. Zuwendungen an den Betriebsratsfonds bis zu 3% der Lohn- und Gehaltssumme. [...] 7. Aufwendungen für Aus- und Fortbildungsmaßnahmen im Zusammenhang mit der vom Steuerpflichtigen ausgeübten oder einer damit verwandten beruflichen…
…EStG 1988 von der Einkommensteuer befreit a) Zuwendungen des Arbeitgebers für die Zukunftssicherung seiner Arbeitnehmer, soweit diese Zuwendungen an alle Arbeitnehmer oder bestimmte Gruppen seiner Arbeitnehmer geleistet werden oder dem Betriebsratsfonds zufließen und für den einzelnen Arbeitnehmer 300 Euro jährlich nicht übersteigen. Gemäß § 15 Abs…
…Dieser ist nach dem Durchschnitt der Leistungen zu bemessen, die die Kasse in den letzten drei Jahren vor dem Zeitpunkt der Zuwendung an die Leistungsempfänger gewährt hat. 3. Zuwendungen an den Betriebsratsfonds bis zu 3% der Lohn- und Gehaltssumme. 4. Der Verwaltungskostenbeitrag gemäß § 118 und …
…gebührt den Mitgliedern des Betriebsrates Ersatz aus dem Betriebsratsfonds (§ 115 Abs. 1 ArbVG). Für Mitglieder des Zentralbetriebsrates besteht eine ähnliche Regelung, wonach ihnen in Ausübung ihrer Tätigkeit erwachsene Barauslagen aus dem Zentralbetriebsratsfond, bzw. wenn ein solcher nicht errichtet ist, aus dem Betriebsratsfonds zu entrichten sind (…
…bemessen, diedie Kasse in den letzten drei Jahren vor dem Zeitpunkt der Zuwendung an die Leistungsempfänger gewährt hat. 3. Zuwendungen an den Betriebsratsfonds bis zu 3% der Lohn- und Gehaltssumme. 4. Ein Forschungsfreibetrag in Höhe von 25% für Aufwendungen (Ausgaben) zur Forschung und experimentellen Entwicklung…
…soweit diese Zuwendungen an alle Arbeitnehmer oder bestimmte Gruppen seiner Arbeitnehmer geleistet werden oder dem Betriebsratsfonds zufließen und für den einzelnen Arbeitnehmer 300 Euro jährlich nicht übersteigen………..“ Begünstigt sein können nach der besagten gesetzlichen Bestimmung daher „alle Arbeitnehmer oder bestimmte Gruppen von…
…Abzugsfähigkeit von Aufwendungen der allgemeinen Lebensführung erreicht werden könne. Gemäß § 1 Abs. 1 letzter Satz Betriebsratsfondsverordnung dürfe die Betriebsratsumlage höchstens ein halbes Prozent des Bruttoarbeitsentgeltes betragen. Der Höchstbetrag von EUR 59,17 (0,5% von EUR 11.835,50) sei gemäß § 184 BAO berücksichtigt worden…
IM NAMEN DER REPUBLIK Das Bundesfinanzgericht hat durch die Richterin R. in der Beschwerdesache Bf., Adr.Bf. , über die Beschwerde vom 07.09.2016 gegen den Bescheid der belangten Behörde Finanzamt Baden Mödling vom 05.09.2016, betreffend Einkommensteuer (Arbeitnehmerveranlagung) für das Jahr 2013 zu…
IM NAMEN DER REPUBLIK Das Bundesfinanzgericht hat durch den Richter R in der Beschwerdesache X, z, über die Beschwerde vom 25.03.2016 gegen den Bescheid der belangten Behörde, Finanzamt Wien 2/20/21/22 vom 01.03.2016, betreffend Einkommensteuer (Arbeitnehmerveranlagung) für das Jahr…
IM NAMEN DER REPUBLIK Das Bundesfinanzgericht hat durch die Richterin R in der Beschwerdesache Name-Bf, Adresse-Bf, vertreten durch Grant Thornton Unitreu GmbH Wirtschaftsprüfungs- und Steuerberatungsgesellschaft, Handelskai 92/2/7A, 1200 Wien, über die Beschwerde vom 17. Februar 2014 gegen den Bescheid der belangten…
IM NAMEN DER REPUBLIK Das Bundesfinanzgericht hat durch die Richterin R in der Beschwerdesache Bf. , gegen den Bescheid des FA X vom 02.05.2012, betreffend Einkommensteuer für das Jahr 2011 zu Recht erkannt: Der Beschwerde wird teilweise Folge gegeben. Der angefochtene Bescheid vom 2…
IM NAMEN DER REPUBLIK Das Bundesfinanzgericht hat durch den Richter Dr. Wolfgang Pavlik über die Beschwerde des Bf., W., gegen den Bescheid des Finanzamtes Wien 12/13/14 Purkersdorf vom 21. Februar 2014, betreffend Einkommensteuer (Arbeitnehmerveranlagung) 2012, zu Recht erkannt: Der Beschwerde wird teilweise Folge…