IM NAMEN DER REPUBLIK Das Bundesfinanzgericht hat durch den Richter Dr. W in der Beschwerdesache des Bf., N-Straße-xx, Gde X, vertreten durch XY, Rechtsanwalt, T-Gasse-xy, GDe Y, über die Beschwerde vom 27. Juli 2018 gegen den Bescheid des Finanzamtes Z, S…
IM NAMEN DER REPUBLIK Das Bundesfinanzgericht (BFG) hat durch die Richterin N.N. in der Beschwerdesache des Beschwerdeführers über die Beschwerde gegen die Bescheide der belangten Behörde Finanzamt X . betreffend Umsatzsteuer und Einkommensteuer 2005 und 2006 zu Recht erkannt: Der Beschwerde gegen die Bescheide betreffend…
IM NAMEN DER REPUBLIK Das Bundesfinanzgericht hat durch den Richter Dr. Gerald Daniaux in der Beschwerdesache a, vertreten durch Maga Susanne Penz, Steuerberaterin und Wirtschaftstreuhänderin in 6900 Bregenz, Kirchstraße 11, gegen den Bescheid des Finanzamtes Bregenz vom 23. November 2011 betreffend Einkommensteuer 2010 zu Recht…
IM NAMEN DER REPUBLIK Das Bundesfinanzgericht hat durch die Richterin Mag. Anna Mechtler-Höger in der Beschwerdesache NameBf, AdresseBf, vertreten durch Mag. Rivo Java Killer, Hauptplatz 26, 2700 Wiener Neustadt, über die Beschwerde vom 04.02.2016 gegen die Bescheide der belangten Behörde Finanzamt…
IM NAMEN DER REPUBLIK Das Bundesfinanzgericht hat durch den Richter***Ri*** in der Beschwerdesache ***Bf1***, ***Bf1-Adr***, vertreten durch Gattringer Steuerberatung GmbH, Sonnensteinstraße 12, 4040 Linz, über die Beschwerde vom 31. Mai 2023 gegen den Bescheid des Finanzamtes Österreich vom 16. Mai 2023 betreffend Einkommensteuer…
IM NAMEN DER REPUBLIK Das Bundesfinanzgericht hat durch den Richter Mag. Marco Laudacher in der Beschwerdesache GB, vertreten durch ESP, vom 20. Mai 2019, gegen die Bescheide des Finanzamtes Amstetten Melk Scheibbs vom 16. April 2019, betreffend Anspruchszinsen (§ 205 BAO) und Einkommensteuer 2017 I. zu…
IM NAMEN DER REPUBLIK Das Bundesfinanzgericht hat durch den Richter Mag. N in der Beschwerdesache Bf. gegen den Bescheid vom 10. Juli 2009 des Finanzamtes Baden Mödling betreffend Einkommensteuer 2006 im fortgesetzten Verfahren zu Recht erkannt: Der Beschwerde wird stattgegeben, der angefochtene Bescheid wird abgeändert…
Ein Betriebsaufgabegewinn minus Übergangsverlust von 40.000 € samt der Minderung von Vorsteuern im Ausmaß von 415 € und 408 € (betreffend die Jahre 2014, 2015) ist nicht geringfügig. Daher war dem Prinzip der Rechtsrichtigkeit der Vorrang vor dem Prinzip der Rechtsbeständigkeit zu geben. 5…
Die Veräußerung eines Betriebes (im Ganzen) liegt vor, wenn der Erwerber ein lebendes bzw. lebensfähiges Unternehmen, somit alle wesentlichen Betriebsgrundlagen, in einem einheitlichen Vorgang entgeltlich übernimmt. Dabei müssen nicht alle zum Unternehmen gehörigen Wirtschaftsgüter übernommen werden, sondern nur jene, welche die wesentliche Grundlage des Unternehmens…
IM NAMEN DER REPUBLIK Das Bundesfinanzgericht hat durch den Vorsitzenden Dr. Romuald Kopf und die weiteren Senatsmitglieder Mag. Armin Treichl, Herbert Steiner, MBA MSc, sowie Mag. Michael Kühne im Beisein der Schriftführerin Jennifer Reinher in der Beschwerdesache des Bf, vertreten durch WTG, gegen die Bescheide…
…wäre der Abverkaufserlös und auch der Wareneinsatz außer Ansatz geblieben. Abverkaufserlös und Wareneinsatz würden sich ohnedies in der Ermittlung des Betriebsaufgabegewinnes/ -verlustes neutralisieren. Im Beschwerdeschreiben vom 11.01.2018 werde der Zeitablauf der Betriebsaufgabe dargelegt. Dienstnehmerinnen wären bereits vor dem 01.05.2016 per Schließungstermin…
…seinen“) Kundenstock an die Y OG "verkauft" hat. Für das Einzelunternehmen X Versicherungsagentur wurde unter Ansatz einer „Ablöse Kundenstock“ in Höhe von 246.158,54 € ein erklärter Betriebsaufgabegewinn von 246.077,76 € ermittelt, für den unter KZ 423 der Einkommensteuererklärung für 2012 die…
…4 (1) EStG durch Bilanzierung. Mit der Einreichung der Steuererklärung für das Jahr 2012 gab der Bf die Beendigung seines G ewerbebebetriebes infolge Pensionierung mit Wirkung vom 30.11.2012 bekannt. Neben einem laufenden Gewinn wies der Bf einen Betriebsaufgabegewinn aus, wobei er ua. beantragte…
IM NAMEN DER REPUBLIK Das Bundesfinanzgericht hat durch die Richterin ***1*** in der Beschwerdesache ***Bf1***, ***Bf1-Adr***, über die Beschwerde vom 7. August 2019 gegen den Bescheid des Finanzamtes Österreich vom 11. Juli 2019 betreffend Einkommensteuer 2015 und 2016 sowie Umsatzsteuer 2015 und 2016 Steuernummer…
IM NAMEN DER REPUBLIK Das Bundesfinanzgericht erkennt durch den Richter Mag.Dr. Thomas Leitner in der Beschwerdesache ***Bf1***, ***Bf1-Adr***, über die Beschwerde vom 5. Juni 2023 gegen den Bescheid des Finanzamtes Österreich vom 10. Mai 2023 betreffend Einkommensteuer 2020 zu Recht: I. Die Beschwerde…
…den Betrieb aufgegeben. Daher hat das Finanzamt zu Recht mit Wirksamkeit für 31.12.2013 den Betriebsaufgabegewinn und den Übergangsverlust angesetzt und für die Zeit ab 2014 Nichtfeststellungsbescheide ergehen lassen. Vor diesem Zeitpunkt (31.12.2013) hatte die Bf bindende Verträge geschlossen, auf Grund welcher…
IM NAMEN DER REPUBLIK Das Bundesfinanzgericht hat durch die Senatsvorsitzende Dr. Anna Radschek, den Richter Mag. Dr. Wolfgang Pagitsch, sowie die fachkundigen Laienrichter Hermann Greylinger und Mag Andrea Prozek in der Beschwerdesache ***Bf1***, ***Bf1-Adr***, vertreten durch steuerexperten.at - Steuerberatungsgesellschaft m.b.H., Rosenbursenstraße 2…
…den Verwaltungsgerichtshof nach Art 133 Abs. 4 Bundes-Verfassungsgesetz (B-VG) nicht zulässig. Entscheidungsgründe Strittig war die Höhe der Entnahmewerte des betrieblich genutzten Gebäudeteiles, des PKWs sowie eines Grillers und daraus resultierend die Höhe des Betriebaufgabegewinnes bzw. die Höhe des Eigenverbrauches. I. Verfahrensgang 1.) Der…
…zu welchem Zeitpunkt allenfalls eine effektive Betriebsaufgabe anzunehmen war, sodass für diesen Zeitraum ein Betriebsaufgabegewinn zu ermitteln und ab diesem Zeitraum Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung des Chinalokals (anstatt: Einkünfte aus Gewerbebetrieb aus einer bloß vorübergehenden Verpachtung) vorlagen. 1. abweichende Veranlagung: Im Zuge der Veranlagung…
…wie die übertragene Handelsplattform bewertet worden sei, welche konkreten Wirtschaftsgüter entnommen und in den neuen Verein eingelegt worden seien und wie hoch der Betriebsaufgabegewinn sei. Weiters wurde um die Vorlage von Vermögensverzeichnissen der Jahre 2017-2019 und der Einnahmen-Ausgaben-Rechnungen der Jahre 2017-2019…