…die Beteiligungsgemeinschaften hielten somit 100%. Im Jahr 2014 erwarb die A GmbH mit Wirksamkeit zum 1.1.2015 von den Minderbeteiligten B GmbH und C GmbH jeweils 0,5% an der Y GmbH und der Z GmbH. Die Y GmbH und Z GmbH wurden daraufhin…
…mit der Maßgabe, dass Sonderausgaben vom zusammengefassten Ergebnis abzuziehen sind. 3. Bei Beteiligungsgemeinschaften ist das Einkommen des Gruppenmitglieds im Sinne der Z 1 und 2, an dem die Beteiligung besteht, den Mitbeteiligten im Ausmaß ihrer Beteiligung an der Beteiligungsgemeinschaft zuzurechnen. 4. Vortragsfähige Verluste (§ 8 Abs…
…mit der Maßgabe, dass Sonderausgaben vom zusammengefassten Ergebnis abzuziehen sind. 3. Bei Beteiligungsgemeinschaften ist das Einkommen des Gruppenmitglieds im Sinne der Z 1 und 2, an dem die Beteiligung besteht, den Mitbeteiligten im Ausmaß ihrer Beteiligung an der Beteiligungsgemeinschaft zuzurechnen. 4. Vortragsfähige Verluste (§ 8 Abs…
…einem Mitgliedstaat des Europäischen Wirtschaftsraumes haben, wenn sie mit einer Zweigniederlassung im Firmenbuch eingetragen sind und die Beteiligung an den Gruppenmitgliedern (Abs 2) der Zweigniederlassung zuzurechnen ist, und näher bezeichnete Beteiligungsgemeinschaften (als Personengesellschaft, Beteiligungssyndikat oder im Wege gemeinsamer Kontrolle) in Frage kommen. Als Gruppenmitglieder lässt …
…mit der Maßgabe, dass Sonderausgaben vom zusammengefassten Ergebnis abzuziehen sind. 3. Bei Beteiligungsgemeinschaften ist das Einkommen des Gruppenmitglieds im Sinne der Z 1 und 2, an dem die Beteiligung besteht, den Mitbeteiligten im Ausmaß ihrer Beteiligung an der Beteiligungsgemeinschaft zuzurechnen. 4. Vortragsfähige Verluste (§ 8 Abs…
…Von der belangten Behörde wird hingegen in rechtlicher Hinsicht die Meinung vertreten, dass die Ergebniszurechnung über die zwischen der ***Bf3*** und der ***Bf1*** bestehende Beteiligungsgemeinschaft zu erfolgen hätte, wobei für die Aufteilung des Ergebnisses dieses Gruppenmitgliedes auch die von der ***Bf3*** unmittelbar gehaltenen Anteile an…
…mit dem eine umfassende Amtshilfe besteht, ansässig sind und - ausschließlich mit unbeschränkt steuerpflichtigen Gruppenmitgliedern oder dem Gruppenträger finanziell verbunden sind (Abs. 4). Gruppenmitglieder können nicht Mitbeteiligte einer Beteiligungsgemeinschaft sein. (3) Gruppenträger können sein - (Anm.: aufgehoben durch BGBl. I Nr. 13/2014) - unbeschränkt steuerpflichtige Kapitalgesellschaften und…
…mit der Maßgabe, dass Sonderausgaben vom zusammengefassten Ergebnis abzuziehen sind. 3. Bei Beteiligungsgemeinschaften ist das Einkommen des Gruppenmitglieds im Sinne der Z 1 und 2, an dem die Beteiligung besteht, den Mitbeteiligten im Ausmaß ihrer Beteiligung an der Beteiligungsgemeinschaft zuzurechnen. 4. Vortragsfähige Verluste (§ 8 Abs…
…mit der Maßgabe, dass Sonderausgaben vom zusammengefassten Ergebnis abzuziehen sind. 3. Bei Beteiligungsgemeinschaften ist das Einkommen des Gruppenmitglieds im Sinne der Z 1 und 2, an dem die Beteiligung besteht, den Mitbeteiligten im Ausmaß ihrer Beteiligung an der Beteiligungsgemeinschaft zuzurechnen. 4. Vortragsfähige Verluste (§ 8 Abs…
…dass Ziel dieses Syndikatsvertrages die Wahrung des Besitzstandes, die Regelung der Stimmrechtsausübung in der Generalversammlung, die Sicherstellung einer kontinuierlichen Führung der HGesmbH und deren Beteiligungsgemeinschaften wäre. Es wird auch von der Bf bestätigt, dass die Sachverhaltsdarstellung des Bundesfinanzgerichtes den übermittelten Daten der Bf entspreche. Betreffend…
…inländischen Kapitalgesellschaft oder Erwerbs- und Wirtschaftsgenossenschaft vergleichbar sind und ausschließlich mit unbeschränkt steuerpflichtigen Gruppenmitgliedern oder dem Gruppenträger finanziell verbunden sind (Abs. 4). Gruppenmitglieder können nicht Mitbeteiligte einer Beteiligungsgemeinschaft sein. (3) Gruppenträger können sein - unbeschränkt steuerpflichtige Kapitalgesellschaften, - unbeschränkt steuerpflichtige Kapitalgesellschaften und Erwerbs- und Wirtschaftsgenossenschaften, die unter …
…inländischen Kapitalgesellschaft oder Erwerbs- und Wirtschaftsgenossenschaft vergleichbar sind und ausschließlich mit unbeschränkt steuerpflichtigen Gruppenmitgliedern oder dem Gruppenträger finanziell verbunden sind (Abs. 4). Gruppenmitglieder können nicht Mitbeteiligte einer Beteiligungsgemeinschaft sein. (3) Gruppenträger können sein - unbeschränkt steuerpflichtige Kapitalgesellschaften, - unbeschränkt steuerpflichtige Kapitalgesellschaften und Erwerbs- und Wirtschaftsgenossenschaften, die unter …
…inländischen Kapitalgesellschaft oder Erwerbs- und Wirtschaftsgenossenschaft vergleichbar sind und ausschließlich mit unbeschränkt steuerpflichtigen Gruppenmitgliedern oder dem Gruppenträger finanziell verbunden sind (Abs. 4). Gruppenmitglieder können nicht Mitbeteiligte einer Beteiligungsgemeinschaft sein. (3) Gruppenträger können sein - unbeschränkt steuerpflichtige Kapitalgesellschaften, - unbeschränkt steuerpflichtige Kapitalgesellschaften und Erwerbs- und Wirtschaftsgenossenschaften, die unter …
IM NAMEN DER REPUBLIK Das Bundesfinanzgericht hat durch den seit 1. April 2022 zuständigen Richter Dr. Hans Blasina in der Beschwerdesache ***Bf1***, ***Bf1-Adr***, über die Berufungen (nunmehr Beschwerden, § 323 Abs 38 BAO) gegen Bescheide des Finanzamtes Wien 9/18/19 Klosterneuburg (nunmehr Finanzamt Österreich…
IM NAMEN DER REPUBLIK Das Bundesfinanzgericht hat durch die Richterin in der Beschwerdesache Beschwerdeführerin, vertreten durch Steuerberater, über die Beschwerde vom 07.03.2013 gegen den Bescheid der belangten Behörde Finanzamt Graz-Stadt vom 07.01.2013, betreffend Feststellungsbescheid Gruppenmitglied 2009 zu Recht erkannt: Die…
IM NAMEN DER REPUBLIK Das Bundesfinanzgericht hat durch den Richter Dr. Wolfgang Ploner hinsichtlich der Beschwerden der Bf., vertreten durch die Big-Vor-Stb-Kanzlei, vom 23. September 2010 gegen die nachfolgenden Bescheide des (damals zuständigen) Finanzamtes Klagenfurt, Abteilung Gebühren und Verkehrsteuern, vom 7. September…
IM NAMEN DER REPUBLIK Das Bundesfinanzgericht hat durch den Richter R. in der Beschwerdesache Bf., vertreten durch BNP Wirtschaftstreuhand und Steuerberatungsgesellschaft m.b.H., Ohlsdorferstraße 44, 4810 Gmunden, über die Beschwerde vom 02.12.2014 gegen den Bescheid des Finanzamtes für Gebühren, Verkehrsteuern und Glücksspiel…
IM NAMEN DER REPUBLIK Das Bundesfinanzgericht hat durch die Vorsitzende und die weiteren Senatsmitglieder Dr.A, Dr.B und DI.C im Beisein der Schriftführerin in der Beschwerdesache Beschwerdeführerin, vertreten durch Mag.D gegen den Bescheid des Finanzamtes Graz-Stadt vom 06.05.2015, betreffend…
IM NAMEN DER REPUBLIK Das Bundesfinanzgericht hat durch die Richterin***Ri*** in der Beschwerdesache ***Bf***, ***Bf1-Adr***, über die Beschwerde vom 25. Jänner 2013 gegen den Bescheid des FA GVG vom 9. Jänner 2013 betreffend Gesellschaftsteuer Steuernummer ***BF1StNr1*** zu Recht erkannt: Der Beschwerde wird gemäß…
Durch die zunehmende Arbeitsbelastung und um die Pensionierung von X***** Josef Sen abzudecken wurde 1997 Josef X***** Jun überredet, seinen Beruf (gelernter Tischler) aufzugeben und in den Weinbaubetrieb an Stelle seines Vaters einzusteigen. Damals wurde in einem gemeinsamen Gespräch mit dem Steuerberater die Gewinnverteilung vereinbart…