…Ablauf eines Steuerverfahrens im Sinne der sachlichen Unbilligkeit. In der Reihenfolge des Geschehensablaufes sei stichwortartig angeführt: - Beteiligung an AG mit ca. ATS 3,0 Mio. in 1991/92 als Aktionär, - diese AG 4 Jahre später umgewandelt in KG und damit Beteiligung als Kommanditist mit ca…
…Z. (folgend kurz ,,Z.Z. AG") als Aktionär bzw. atypisch stiller Gesellschafter beteiligt gewesen. Die Beteiligungen seien jeweils treuhändig von Investmentfirmen für den Bf. gehalten worden. Die atypisch stillen Beteiligungen seien mit Einbringungs- und Sacheinlagevertrag vom 28. April 2011 mit steuerlicher Rückwirkung zum 31. Juli…
…viele Mitarbeiter der X. AG Aktien der X. AG besaß , eine Verpflichtung zur Übernahme der Bürge- und Zahlerhaftung aus der Stellung als Aktionär verursacht gewesen wäre, und daher daraus resultierende Erlöse oder Verluste den Einkünften aus Kapitalvermögen zuzurechnen wären. Tatsache ist vielmehr, dass mein Mandat…
…Sie bieten häufig einen Anspruch auf einen Gewinnanteil, oft auch eine Beteiligung am Liquidationserlös und/oder -überschuss, mitunter auch andere Rechte, räumen meist aber keine Herrschafts- und keine Mitverwaltungsrechte ein und werden daher in der Regel als reine "Gläubigerrechte" eingestuft. Es gibt keine gesetzlichen Regelungen…
…Wien, wurde als Aktionär der übertragenden Gesellschaft der das gesamte Stammkapital der neuen Kapitalgesellschaft ***Tochter-GmbH*** bildende Geschäftsanteil im Nennbetrag von EUR 35.000,- (Euro funfunddreißigtausend) spaltungsplangemäß gewährt." Am 29.3.2007 fand auch eine außerordentliche Generalversammlung der ***Tochter-GmbH*** statt, in welcher der Name…
…Ansprüche auf Auszahlung der vereinbarten wirtschaftlichen Beteiligung [Pkt. 13 GB; Torggler 3.2, 5.13 und 5.15; (im Widerspruch dazu bzw. korrektur- und ergänzungsbedürftig Torggler 5.7) in BFG vom 10.12.2015, RV/1100324/2011]. Die Beteiligungsrechte waren je Serie als Sammelzertifikat dargestellt…
…der BCC, sondern lediglich im Innenverhältnis wirksame schuldrechtliche Ansprüche auf Auszahlung der vereinbarten wirtschaftlichen Beteiligung [Pkt. 13 GB; Torggler 3.2, 5.13 und 5.15; (im Widerspruch dazu bzw. korrektur- und ergänzungsbedürftig Torggler 5.7)]. Die Beteiligungsrechte waren je Serie als Sammelzertifikat dargestellt. Ansprüche…
…Wien, wurde als Aktionär der übertragenden Gesellschaft der das gesamte Stammkapital der neuen Kapitalgesellschaft ***Tochter-GmbH*** bildende Geschäftsanteil im Nennbetrag von EUR 35.000,- (Euro funfunddreißigtausend) spaltungsplangemäß gewährt." Am 29.3.2007 fand auch eine außerordentliche Generalversammlung der ***Tochter-GmbH*** statt, in welcher der Name…
…hat die Beteiligung des Bf. zu keiner Zeit ab 2007, und auch nicht davor, der Absicherung seiner Position als Geschäftsführer gedient, was im übrigen auch vom Bf. nicht erklärt worden war. Der Bf. war bereits seit 1979 Gesellschafter der GmbH und anschließend Aktionär der aus…
…Treuhandvertrag wurde diese Beteiligung treuhändig erworben (Treugeber: T AG). Dem Gesellschaftsvertrag kann entnommen werden, dass die Kommanditisten und deren Treugeber an der Geschäftsführung nicht teilnehmen (§ 5 Abs.1), dass Widerspruchs- und Zustimmungsrechte gem. § 164 deutsches HGB den Kommanditisten und Treugebern soweit zustehen, als diese Rechte…
…insgesamt als Beteiligung im Sinne des § 189a Z 2 UGB zu qualifizieren seien. Im Zuge der verhältniswahrenden Abspaltung von Vermögensteilen der P AG auf die X AG als übernehmender Gesellschaft seien jedem Aktionär der P AG für je eine P Aktie eine Aktie der X…
…MwStSyst-RL vor, wenn sie unmittelbar oder mittelbar in die Verwaltung der Gesellschaften eingreift, an denen sie eine Beteiligung besitzt, und zwar unbeschadet ihrer Rechte, die ihr in ihrer Eigenschaft als Aktionärin oder Gesellschafterin zustehen (EuGH 20.6.1991, Polysar Investments Netherlands, C-60/90…
…der Abspaltung von Vermögensteilen der ***6*** als übertragender Gesellschaft im Wege der Gesamtrechtsnachfolge auf die dadurch neu gegründete Aktiengesellschaft unter der Firma ***7***. Unter Punkt 3.3 wird das Umtauschverhältnis der Aktien, die Aufteilung der Aktien auf die Aktionäre und die Zuzahlung erläutert (auszugsweise wiedergegeben): …
…den Nachweis nicht erbracht, dass er vor der Veräußerung dieses Anteiles an die A Beteiligungs GmbH Treugeber hinsichtlich des 60%-Anteiles an der B d.o.o. war. 4. Der Beschwerdeführer scheint im Jahr 2012 nicht als Aktionär der OK d.d. auf (siehe Owners…
…Beschwerdeführer (in der Folge kurz Bf) beteiligte sich 1994 an der GmbH (in der Folge kurz GmbH) als Gesellschafter. Mit Anteilskauf- und Abtretungsvertrag vom 12. Juni 2008 veräußerte der Bf (wie seine Mitgesellschafter) seinen Geschäftsanteil an der genannten GmbH, der einer Beteiligung iHv 5% entspricht…
…WTH-Gesellschaft zur Ermittlung der Verkehrswerte der atypisch stillen Beteiligungen an der E AG vorgelegt. Zum Zeitpunkt der Gutachtenerstellung konnte nicht bekannt sein, dass nicht alle Gesellschafter einbringen würden, weshalb dort auch eine höhere Entnahmeverbindlichkeit zum Ansatz kam, als letztendlich - nach Feststehen der Anzahl der…
…von Kapitalgesellschaften ungeachtet einer allfälligen Beteiligung des Dienstnehmers an der Gesellschaft stets nach Artikel 15 DBA-Liechtenstein (mit Hinweis auf das BFG-Erkenntnis vom 11. Juli 2018, RV/1100383/2018). Im gegenständlichen Fall lägen ausschließlich Einkünfte vor, welche der Bf. als Dienstnehmer bei liechtensteinischen Kapitalgesellschaften…
…des BFH und des EuGH sei eine Holding, deren einziger Zweck der Erwerb von Beteiligungen an anderen Unternehmen ist, ohne dass sie - unbeschadet ihrer Rechte als Aktionär oder Gesellschafterin - unmittelbar oder mittelbar in die Verwaltung dieser Gesellschaften eingreift, nicht Unternehmer iSd Art 4 der 6…
…Beteiligungen Betrieben gleichgehalten (Urtz in Achatz/Kirchmayr, KStG § 9 Rz 432 mwN). Auch hier fehlen Hinweise, dass eine unternehmerische Tätigkeit nicht gegeben war. Die X wurde zudem ab 2006 und damit zeitnah zur Anschaffung in die Unternehmensgruppe integriert und ging schließlich in der S1 als…
…eines der Beteiligungsunternehmen. Der Beschwerdeführer zeigte und zeigt Unternehmerinitiative und trägt als Einzelunternehmer einnahmenseitig und ausgabenseitig direkt und als Aktionär und Beteiligter Unternehmerrisiko. Als Beteiligter trägt er das Risiko, dass die Beteiligungen bei schlechtem Geschäftsgang in ihrem Wert bis auf null gemindert werden können und…