…VG) unzulässig. Entscheidungsgründe Der Beschwerdeführer (in der Folge kurz: Bf.) ist Rechtsanwalt und bezog im Beschwerdejahr ua. aus seiner Beschäftigung als wesentlich beteiligter Gesellschafter-Geschäftsführer der AB Rechtsanwälte GmbH (vormals C Rechtsanwälte GmbH bzw. DEF Rechtsanwälte GmbH) mit Sitz in N (Geschäftsanschrift: T-Straße-nn…
…Danach war er bis zu seiner Pensionierung im Jahr 2008 als deren geschäftsführender Gesellschafter tätig. In dieser Zeit war der Bf. zu 50% am Stammkapital der GmbH beteiligt. Aus der Tätigkeit als geschäftsführender Gesellschafter erzielte der Bf. Einkünfte aus sonstiger selbständiger Arbeit im Sinn des …
…Die P-GmbH ist wiederum zu 100 % an der Bf. beteiligt (= Muttergesellschaft der Bf.). Im streitgegenständlichen Haftungsbescheid wird als Empfänger der Kapitalerträge (Steuerschuldner) Herr MP angeführt. Mit Schreiben vom 7.12.2010 hat der steuerliche Vertreter der Bf. Beschwerde gegen den Haftungsbescheid 2008 erhoben…
…die diese Verpflichtung zu erfüllen hatte, oder an der Handlung beteiligt war, die zur Nichterfüllung der Verpflichtung führte, c) wer die betreffenden Waren erworben oder in Besitz genommen hat und zum Zeitpunkt des Erwerbs oder der Inbesitznahme der Waren wusste oder vernünftigerweise hätte wissen müssen…
… 47 Abs. 2 EStG 1988 stehen, freie Dienstnehmer im Sinne des § 4 Abs. 4 ASVG, sowie an Kapitalgesellschaften beteiligte Personen im Sinne § 22 Z 2 EStG 1988 (§ 41 Abs. 2 FLAG). Gemäß § 41 Abs. 3 FLAG ist der Beitrag des Dienstgebers von der Summe der…
… 22 Z 2 EStG 1988. Aufgrund der gängigen Rechtsprechung (UFS Innsbruck 19.4.2011, RV/0263-I/08) wird ein wesentlich beteiligter Gesellschafter einer GmbH für diese kontinuierlich (auch) im operativen Bereich tätig, bezieht er auch dann Einkünfte nach § 22 Z 2 Teilstrich 2 EStG…
…33.172 € geirrt habe. Dies sei dem Vorbringen der Beschwerdeführerin entsprechend ebenfalls zu berücksichtigen. Bezüglich des Einwandes, die Einbeziehung der Bezüge der wesentlich beteiligten Gesellschafter-Geschäftsführer in die Bemessungsgrundlage für den DB, stehe der Grundsatz von Treu und Glauben entgegen, weil eine vorangegangene GPLA…
Das Bundesfinanzgericht hatte zunächst über die Einbeziehung der an die wesentlich beteiligten Gesellschafter ausbezahlten Honorare in die Bemessungsgrundlage für den DB und über die Berechtigung zu Erlassung von Festsetzungsbescheiden zu entscheiden. Darüber wurde im Sinne der zitierten ständigen Rechtsprechung des Verwaltungsgerichtshofs befunden. Des Weiteren war…
…ob die Beschwerdeführerin (in der Folge kurz: Bf.) für ausbezahlte Vergütungen an den in den Streitjahren zu 100% beteiligten Gesellschafter-Geschäftsführer den Dienstgeberbeitrag zum Ausgleichsfonds für Familienbeihilfen samt Zuschlag (in der Folge kurz: DB und DZ) zu entrichtet hat. Im Zuge einer bei der Bf…
…nicht zulässig. Entscheidungsgründe Strittig ist im gegenständlichen Verfahren, ob die Beschwerdeführerin (Bf.), eine in der Rechtsanwaltschaft tätige GmbH, für ihre nicht wesentlich beteiligten Gesellschafter-Geschäftsführer, die neben ihrer Tätigkeit als Anwalt gegenüber der Bf. auch Geschäftsführungsagenden wahrnehmen, Dienstgeberbeiträge zum Ausgleichsfonds für Familienbeihilfe zu leisten hat. …
…Bf.) durchgeführten Prüfung der lohnabhängigen Abgaben der Jahre 2007 bis 2010 wurde festgestellt, dass die an die zu jeweils 50% an der Bf. beteiligten Geschäftsführer, Herrn A B und Herrn C D, bezahlten Honorare und Leistungsvergütungen nicht in die Bemessungsgrundlage für DB und DZ einbezogen…
…Inbetriebnahme des Programmes, Durchführung der täglichen Kurseinspielung, Starten und Durchlauf des Programmes, Lieferung der Signale etc.) in irgendeiner Form beteiligt und war es auch nie. Für die Wartung, Inbetriebnahme, Einsatz der Programme und Erstellung dieser Betriebsleistung waren im gegenständlichen Zeitraum die Einzelfirma ***B*** bzw. seine …
…Art des Wirtschaftsverkehrs es nahelegen, dass es sich beim Empfänger um eine sogenannte "Briefkastenfirma" handelt und die an dem Liechtensteinischen Unternehmen tatsächlich Beteiligten nicht bekannt gegeben werden (zB VwGH 13.11.1985/84/13/0127). Ebenso der Kommentar Ellinger/Sutter/Urtz zu § 162 E 22…
…benennen. Im Sinne dieser Bestimmung ist die Bf. auch nicht zur Ausforschung "Dritter" verpflichtet, die am Leistungsaustausch nicht beteiligt sind. Denn die Trafikanten sind nur für den Auftraggeber und nicht für die Bf. Empfänger der abgesetzten Beträge. Seitens der Prüferin wurde nicht schlüssig dargelegt, warum…
…jener Gesellschaft gegenüber erbracht werde, an der er iSd § 22 Z 2 Teilstrich 2 EStG wesentlich beteiligt sei. Liege bei der Tätigkeit eines Gesellschafters für seine Gesellschaft eine auf die gesellschaftsrechtliche Beziehung zurückführende Weisungsungebundenheit vor, wie sie der Ausdruck „sonst“ in § 22 Z 2 Teilstrich…
…Der im gegenständlichen Verfahren relevanten, im Jahre 2007 bei der D-KG (an der die Bfin. beteiligt ist) steuerwirksam gebildeten Rückstellung "Kartellverfahren EU" wurde im Rahmen einer Betriebsprüfung die Abzugsfähigkeit versagt, weil diese dem Grunde nach zu Unrecht gebildet wurde. EU-Geldbußen unterliegen dem zwingenden…
…1 erster Gedankenstrich ZK-DVO, dass weder betrügerische Absicht noch offensichtliche Fahrlässigkeit vorliege. Die Bf. sei durch grob fahrlässiges Handeln an der Entziehung beteiligt gewesen, wohlwissend, wie in der Berufung ausgeführt werde, dass der Fahrer fremdsprachig sei und sich zum ersten Mal an der konkreten…
…der Kommanditbeteiligung und damit mittelbar auch der Beteiligung an A**** KG geworden. Dr. U**** V**** sei somit am 21.4.2015 nicht mehr an der A**** KG beteiligt gewesen. Gemäß § 24 Abs 2 EStG sei im Fall des Ausscheidens eines Mitunternehmers als Veräußerungsgewinn der Betrag…
…zur Abfuhr des DB und DZ bestehen sollte. Weiters erging an die Bf. am 2.1.2024 die Aufforderung allenfalls bestehende gesellschaftsvertragliche Sonderbestimmungen im Zusammenhang mit dem Fehlen der Weisungsgebundenheit der nicht wesentlich beteiligten Gesellschafter iSd § 25 Abs. 1 Z 1 lit b EStG 1988…
Für dieses Jahr wurde eine vgA iHv Euro 19.000,00 rechtskräftig festgestellt, im gegenständlichen Verfahren aber - im Unterscheid zum hier nicht gegenständlichen Jahr 2013 - nicht berücksichtigt. Nachdem ein und derselbe Betrag nicht gleichzeitig ertragssteuerlich erfasst und auch der DB bzw. DZ-Pflicht unterliegen kann…