IM NAMEN DER REPUBLIK Das Bundesfinanzgericht hat durch den Richter Dr. Rudolf Wanke über die als Beschwerde weiterwirkende Berufung des ***[1]*** ***[2]***, ***[3]*** ***[4]***, ***[5]***, vertreten durch Stöger & Partner Wirtschaftstreuhand- und SteuerberatungsgmbH, 3580 Horn, Riedenburgstraße 3, im Beschwerdeverfahren auch durch Quintax, gerlich-fischer-kopp steuerberatungsgmbh…
…aber nur zur Vermeidung von Doppelsbesteuerung oder Besteuerungslücken. Der Sportwettenumsatz sei nach § 3a Abs. 9 Zif. 1 lit.d UStG 1994 unecht befreit . Es liege somit aus inländischer Sicht keine Wettbewerbsverzerrung mangels Besteuerungslücke vor und daher könne eine Verlagerung des Leistungsortes ins Inland nach Art…
Hintere Zollamtsstraße 2b 1030 Wien www.bfg.gv.at DVR: 2108837 IM NAMEN DER REPUBLIK Das Bundesfinanzgericht hat durch den Richter R in der Beschwerde der Bf., geb. GebDatum, D-PLZ1 P., Adresse1, vormals: 1xxx Wien, Siebensterngasse 30, gegen den Bescheid des Finanzamtes Wien 6…
…System für Privatstiftungen und ihre Begünstigten insofern ausgelöst, als im Falle längerfristig thesaurierter steuerfrei gestellter Einkünfte eine Ungleichbehandlung zu Lasten vergleichbarer Vermögensveranlagungen natürlicher Personen gegeben ist. Diese im Zinsenvorteil liegende Besteuerungslücke soll mit Wirkung ab 2001 teilweise geschlossen werden. Zinserträge aus Einlagen- und Forderungswertpapieren sollen…
…52/2009 ist in diesem Zusammenhang zu entnehmen, dass Rückzahlungen von Beiträgen für die freiwillige Weiterversicherung und von Beiträgen für den Nachkauf von Versicherungszeiten zur Vermeidung einer Besteuerungslücke insoweit als Einkünfte Seite 4 von 6 zu erfassen sind, als sie das Einkommen des Jahres der…
…Vorzug gegeben. Dies vor allem aus der Erwägung, dass auf schweizerischer Seite eine Quellenbesteuerung des Auszahlungsbetrages vorgesehen sein dürfte, sodass ein Abstellen auf den Zeitpunkt der Antragstellung zu einer Besteuerungslücke führen könnte. Denn wenn die Antragstellung vor Ansässigkeitsverlegung, die Auszahlung aber erst nachher stattfindet, dann…
…in SWK 32/2019, 1393ff). Zudem öffne nach Ansicht von Beiser die Nichtsteuerbarkeit von Kursgewinnen bei einer Tilgung nach Ablauf der Spekulationsfrist von einem Jahr eine Besteuerungslücke. In einer Auseinandersetzung mit den Inhalten des Erkenntnisses des VwGH vom 24.10.2019, Ra 2018/15/0114…
…eine konsistente Einmalerfassung in zweifacher Hinsicht: Die Nichtabzugsfähigkeit von Fremdfinanzierungskosten in Form von Kursverlusten verletze das objektive Nettoprinzip. Die Nichtsteuerbarkeit von Kursgewinnen bei einer Tilgung nach Ablauf der Spekulationsfrist von einem Jahr öffne eine Besteuerungslücke. Zudem sei das Erkenntnis des VwGH zur beschränkten Steuerpflicht ergangen…
…Nr. 52/2009 ist in diesem Zusammenhang zu entnehmen, dass Rückzahlungen von Beiträgen für die freiwillige Weiterversicherung und von Beiträgen für den Nachkauf von Versicherungszeiten zur Vermeidung einer Besteuerungslücke insoweit als Einkünfte zu erfassen sind, als sie das Einkommen des Jahres der Beitragsleistung vermindert haben…
…1. bis 31.3.2012 Grund und Boden steuerfrei veräußern. Dieses Ergebnis wird von Zorn mit "Besteuerungslücke für Grund und Boden bei § 5 Ermittler" überschrieben. Das Ergebnis von Zorn wurde von Beiser (SWK 7/2013 im März 2013) aufgegriffen und führte zu einem literarischen Diskurs…
…Kapitalgesellschaften anwendbar ist, und durch den § 1 Abs 2a Besteuerungslücken bei Personengesellschaften materiell geschlossen werden sollen, sodass im Ergebnis der Rechtsanwendung ein Gleichklang von Kapitalgesellschaften und Personengesellschaften erzielt wird und KEINE Diskriminierung von Personengesellschaften gegenüber Kapitalgesellschaften gemeint sein kann. 3.1.3. Parallelität der Bestimmungen…
…Haftpflichtversicherung keine Besteuerungslücken entstehen (582 BlgNR, 18. GP). Nach der Rechtsprechung des Verfassungsgerichtshofes kommen auch Maßnahmen des Gesetzgebers zur Bekämpfung der Steuervermeidung als sachliche Rechtfertigungsgründe in Frage (vgl. VfGH vom 12.03.1994, B1791/94). § 3 Z 2 KfzStG erfüllt genau diesen Zweck, Besteuerungslücken zu…
…Konzessionsbereich nach erlaubtem Angebot abgestufte Steuersätze vorgesehen, während für nicht-konzessionierte Anbieter Besteuerungslücken geschlossen wurde. Die bereits dargestellte höchste unterschiedliche Besteuerung von unterschiedlichen Ausspielungstypen lässt aber dieses Ziel der Herstellung einer Wettbewerbsgleichheit vermissen und ist schlicht nicht nachvollziehbar. Bei Festlegung der Jahresbruttospieleinnahmen als Bemessungsgrundlage für…
…Regierungsvorlage zur GlücksspielG –Novelle 2010, 657 BlgNR 24 GP 9, da durch das Gesetz „Besteuerungslücken für konzessionslose Anbieter geschlossen werden sollten“ und dadurch die Staatseinnahmen erhöht werden sollten, sondern eine Gleichstellung der Konzessionäre und Nichtkonzessionäre im Hinblick auf die Glücksspielabgaben erfolgte. Wie bereits ausführlich dargelegt…
…Regierungsvorlage zur GlücksspielG –Novelle 2010, 657 BlgNR 24 GP 9, da durch das Gesetz „Besteuerungslücken für konzessionslose Anbieter geschlossen werden sollten“ und dadurch die Staatseinnahmen erhöht werden sollten, sondern eine Gleichstellung der Konzessionäre und Nichtkonzessionäre im Hinblick auf die Glücksspielabgaben erfolgte. Wie bereits ausführlich dargelegt…
IM NAMEN DER REPUBLIK Das Bundesfinanzgericht hat durch die Richterin Dr. R in der Beschwerdesache Bf, vertreten durch LeitnerLeitner GmbH Wirtschaftsprüfer und Steuerberater, Am Heumarkt 7, 1030 Wien, über die Beschwerde vom 06.08.2013 gegen den Bescheid der belangten Behörde Finanzamt für Gebühren, Verkehrsteuern…
IM NAMEN DER REPUBLIK Das Bundesfinanzgericht hat durch den Richter Mag. Armin Treichl in der Beschwerdesache ***Bf1***, ***Bf1-Adr***, über die Beschwerde vom 27. September 2025 gegen den Bescheid des Finanzamtes Österreich vom 25. September 2025 betreffend Einkommensteuer 2024 Steuernummer ***BF1StNr1*** zu Recht erkannt: I…
IM NAMEN DER REPUBLIK Das Bundesfinanzgericht hat durch den Vorsitzenden Dr. Romuald Kopf und die weiteren Senatsmitglieder Mag. Armin Treichl, Herbert Steiner, MBA MSc, sowie Mag. Michael Kühne im Beisein der Schriftführerin Jennifer Reinher in der Beschwerdesache des Bf, vertreten durch WTG, gegen die Bescheide…
Unstrittig ist, dass die Beteiligung an einer Luxemburger S.A.R.L. (Sociètè à responsabilitè limitèe) unter die zweite Gruppierung fällt, die "sonstigen Gesellschaftsanteile" iS der oben fett formatierten Bestimmung (vgl. auch Z 26 des OECD-Kommentars zu Art. 10 OECD-MA und Loukota/Jirousek…
IM NAMEN DER REPUBLIK Das Bundesfinanzgericht hat durch die Richterin R in der Beschwerdesache ***Bf1***, ***Bf1-Adr***, über die Beschwerde vom 7. Dezember 2021 gegen den Bescheid des Finanzamtes Österreich vom 8. November 2022 betreffend Einkommensteuer (Arbeitnehmerveranlagung) 2020, Steuernummer ***BF1StNr1*** zu Recht erkannt: I. Der…