…Normalsteuersatz von 20% zu besteuern und allfällige Vorsteuern, deren Höhe sich aus den vorliegenden Unterlagen aber nicht ableiten lasse, bei Vorliegen der Voraussetzungen des § 12 UStG 1994 abzugsfähig sein können. Für die Reiseleistungen sei § 23 UStG 1994 anwendbar, soweit es sich um Besorgungsleistungen handelt. Eigenleistungen…
…die fehlende Qualifikation und Besteuerung von vereinnahmten Entgelten iHv EUR 2.451,02 geltend gemacht. Dies insbesondere, als diese zum einen bei der Ermittlung der der Margenbesteuerung unterliegenden Umsätze in Abzug gebracht und die angefochtene Entscheidung keine Ausführungen darüber enthält, wie diese Eigenleistungen der Bf…
…erlassen, in welchem dem Begehren auf Berücksichtigung der Herstellerbefreiung nicht entsprochen wurde. In der gegen diesen Bescheid fristgerecht erhobenen Beschwerde vom 3. Mai 2021 wurde im Wesentlichen wiederholend ausgeführt, die Nichtberücksichtigung von Eigenleistungen führe zum absurden Ergebnis, dass jemand, der den gesamten Ausbau fremdvergebe, die…
…wie dort seien die Beiträge nämlich als Werbungskosten absetzbar. Es dürfe bei der Besteuerung zu keiner Ungleichbehandlung kommen. 5.) Im Vorlagebericht vom 16.11.2022 wurde von der Abgabenbehörde (wiederum) das Vorsorgesystem in Liechtenstein dargelegt und ausgeführt, bei der betrieblichen Altersvorsorge handle es sich um…
… 23 UStG 1994 Besteuerung von Reiseleistungen (1) Die nachfolgenden Vorschriften gelten für Reiseleistungen eines Unternehmers, - die nicht für das Unternehmen des Leistungsempfängers bestimmt sind, - soweit der Unternehmer dabei gegenüber dem Leistungsempfänger im eigenen Namen auftritt und - Reisevorleistungen in Anspruch nimmt. (2) Die Leistung des Unternehmers…
…gestellten Antrages, das gesamte "Vorobligatorium" zur Gänze zu besteuern, letztlich beantragt, den vorobligatorischen Teil der Auszahlung nur hinsichtlich des auf Eigenleistungen des Beschwerdeführers entfallenden Anteils (11.815,00 CHF; ds. 50% des Kapitals zum 31. Dezember 1984 in Höhe von 23.630,00 CHF) gemäß §…
…fest (Tz 3 des Prüfberichts), auf die von der Betriebsstätte im Rahmen der Pauschalreisen erzielten Beherbergungsumsätze komme § 23 UStG nicht zur Anwendung. Diese seien vielmehr als Eigenleistungen des Unternehmens den allgemeinen Bestimmungen des UStG 1994 in Österreich zu versteuern. Für die damit in Verbindung stehenden…
…der Subventionen von Land und Gemeinde selbst getragen habe. Die Bf. habe daher die Vorsteuer zusätzlich im Zuge der Umsatzerfassung lukriert. Die Bf. vermiete somit ein Klubhaus inkl. Kabinenzubau, das tatsächlich vom ASK-L errichtet worden sei. Weiters seien die im Vertrag angegebenen Eigenleistungen des…
…Baldwin“: 42. Es ist also die Bezugsgröße zu bestimmen, die anstelle der Gegenleistung heranzuziehen ist, um den auf die Eigenleistung entfallenden Anteil des Pauschalpreises herauszurechnen. Hierfür ergeben sich zwei Möglichkeiten, von denen die eine, wie im Rahmen der TOMS-Regelung, auf die tatsächlichen Kosten, die…
…Bei der Berechnung der Immobilienertragsteuer ging der Parteienvertreter davon aus, dass nur die Veräußerung der mit dem Gästehaus bebauten Grundfläche von 202,30 m2 der Besteuerung unterliege; die Veräußerung der übrigen Grundfläche (2.512 m2 abzüglich 202,30 m2 = 2.309,70 m2) bleibe…
…der Finanzbehörde keinen Unterschied zwischen Pensionsleistung und Beitragsrückerstattung von Eigenleistungen (vom Nettogehalt) bei der Besteuerung erkannt hätten, sei mehr als fragwürdig und für sie unverständlich. So sei auch in keiner Weise Rücksicht auf den Besteuerungsgrundsatz der Gleichmäßigkeit der Besteuerung bei der Steuerfestsetzung Rechnung getragen worden.…
…der Finanzbehörde keinen Unterschied zwischen Pensionsleistung und Beitragsrückerstattung von Eigenleistungen (vom Nettogehalt) bei der Besteuerung erkannt hätten, sei mehr als fragwürdig und für ihn unverständlich. So sei auch in keiner Weise Rücksicht auf den Besteuerungsgrundsatz der Gleichmäßigkeit der Besteuerung bei der Steuerfestsetzung Rechnung getragen worden.…
…fristgerecht Beschwerde bezüglich der Beurteilung seiner selbständigen Tätigkeit als Liebhaberei, weiters hinsichtlich der Besteuerung eines Teils der Einkünfte von der ***1*** Pensionskassen AG und drittens hinsichtlich der Richtigkeit der Daten am übermittelten Jahreslohnzettel 2022 der SVS. Der dritte Beschwerdepunkt wurde im Beschwerdeverfahren zurückgenommen (siehe Teilbeantwortung…
… 34 (4) EStG in Abzug zu bringen sei. Aufwendungen für Eigenleistungen sowie die als "Flurschaden" geltend gemachten Kosten für die Wiederherstellung einer Gartenhütte, des Gartenzaunes und der Grünfläche seien zudem von vorne herein nicht den außergewöhnlichen Belastungen iSd § 34 EStG zuzuordnen. In der Beschwerdevorentscheidung (BVE…
…der Finanzbehörde keinen Unterschied zwischen Pensionsleistung und Beitragsrückerstattung von Eigenleistungen (vom Nettogehalt) bei der Besteuerung erkannt hätten, sei mehr als fragwürdig und für ihn unverständlich. So sei auch in keiner Weise Rücksicht auf den Besteuerungsgrundsatz der Gleichmäßigkeit der Besteuerung bei der Steuerfestsetzung Rechnung getragen worden…
…der Finanzbehörde keinen Unterschied zwischen Pensionsleistung und Beitragsrückerstattung von Eigenleistungen (vom Nettogehalt) bei der Besteuerung erkannt hätten, sei mehr als fragwürdig und für ihn unverständlich. So sei auch in keiner Weise Rücksicht auf den Besteuerungsgrundsatz der Gleichmäßigkeit der Besteuerung bei der Steuerfestsetzung Rechnung getragen worden.…
…der Finanzbehörde keinen Unterschied zwischen Pensionsleistung und Beitragsrückerstattung von Eigenleistungen (vom Nettogehalt) bei der Besteuerung erkannt hätten, sei mehr als fragwürdig und für ihn unverständlich. So sei auch in keiner Weise Rücksicht auf den Besteuerungsgrundsatz der Gleichmäßigkeit der Besteuerung bei der Steuerfestsetzung Rechnung getragen worden…
…Verantwortlichen der Finanzbehörde keinen Unterschied zwischen Pensionsleistung und Beitragsrückerstattung von Eigenleistungen (vom Nettogehalt) bei der Besteuerung erkannt hätten, sei mehr als fragwürdig und unverständlich. So sei auch in keiner Weise Rücksicht auf den Besteuerungsgrundsatz der Gleichmäßigkeit der Besteuerung bei der Steuerfestsetzung Rechnung getragen worden. Vielmehr…
…damalige Norm jedenfalls eine Anreizwirkung in die Liegenschaften zu investieren gehabt und hätte ohne diese Anreizwirkung die Investitionen nicht vorgenommen. Durch die Besteuerung von Altvermögen, also von Grundstücken, die nach alter Rechtslage auf Grund des außerhalb der Behaltefrist gelegenen Erwerbs nicht mehr steuerhängig gewesen seien…
…Verantwortlichen der Finanzbehörde keinen Unterschied zwischen Pensionsleistung und Beitragsrückerstattung von Eigenleistungen (vom Nettogehalt) bei der Besteuerung erkannt hätten, sei mehr als fragwürdig und unverständlich. So sei auch in keiner Weise Rücksicht auf den Besteuerungsgrundsatz der Gleichmäßigkeit der Besteuerung bei der Steuerfestsetzung Rechnung getragen worden. Vielmehr…