…FinStrG über die Beschwerde der Beschuldigten vom 1.2.2010 gegen den Bescheid des (durch ADir. Siegfried Haim vertretenen) Zollamtes Linz Wels als Finanzstrafbehörde (erster Instanz) vom 11.1.2010, Zl. 520000/90177/07/2008 (Strafnummer 520000/2010/00002-001), über die Einleitung des Finanzstrafverfahrens…
…erster Instanz] keine Personenidentität besteht. Das Beschwerdevorbringen vermag somit eine Rechtswidrigkeit des bekämpften Bescheides nicht aufzuzeigen. Die Beschwerde war daher als unbegründet abzuweisen. Abschließend ist festzuhalten, dass im Rahmen dieser Rechtsmittelentscheidung nur zu untersuchen war, ob für die Einleitung des Strafverfahrens ausreichende Verdachtsmomente gegeben waren…
…ist. Diese Voraussetzungen sind im vorliegenden Beschwerdefall aufgrund des festgestellten Sachverhalts zweifelsfrei nicht gegeben. Der Bf beantragt in seiner Beschwerde die Einleitung eines Gesetzesprüfungsverfahrens beim Verfassungsgerichtshof und begründet dies mit der "nicht mehr anwendbaren Idee der gesetzgeberischen Durchschnittsbetrachtung" im Erkenntnis des Verfassungsgerichtshofes zu VfSlg 13297…
…Diese Voraussetzungen sind im vorliegenden Beschwerdefall aufgrund des festgestellten Sachverhalts zweifelsfrei nicht gegeben. Der Bf beantragt in seiner Beschwerde die Einleitung eines Gesetzesprüfungsverfahrens beim Verfassungsgerichtshof und begründet dies mit der "nicht mehr anwendbaren Idee der gesetzgeberischen Durchschnittsbetrachtung" im Erkenntnis des Verfassungsgerichtshofes VfGH 12.12.1992…
…davon auszugehen, dass das BFG die verfassungsrechtlichen Bedenken des Bf. nicht teilen werde und die gegenständlichen Beschwerde ohne Einleitung eines Normprüfungsverfahrens abweist, weshalb eine detaillierte und ausführliche Ausführung seiner Beschwerdegründe nach dem gleichheitsrechtlichen Prüfungsschema ausdrücklich einer Beschwerde nach Art. 144 B-VG vorbehalten bliebe. Kursorisch…
…verwiesen. Diese Berufung (neu: Beschwerde) wurde dem Bundesfinanzgericht noch nicht zur Entscheidung vorgelegt. Es handelt sich diesbezüglich noch um ein offenes Beschwerdeverfahren. Eine Beschwerdevorentscheidung hinsichtlich der bekämpften Abgabenbescheide wurde von der Abgabenbehörde nicht erlassen. Das Bundesfinanzgericht hat über die Beschwerde erwogen: Einleitung: Das im Wege…
…Unabhängigen Finanzsenat als Finanzstrafbehörde zweiter Instanz anhängigen Rechtsmittel vom Bundesfinanzgericht als Beschwerden im Sinne des Art. 130 Abs. 1 B-VG zu erledigen. Gemäß § 83 Abs. 2 FinStrG ist der Verdächtige von der Einleitung des Strafverfahrens unter Bekanntgabe der zur Last gelegten Tat sowie der…
…gewiss. Die strafbestimmenden Wertbeträge wurden gemäß § 184 BAO zu Recht im Schätzungsweg ermittelt, wobei Vorsteuern zuerkannt worden sind. Der Rechtfertigung des Beschuldigten, welche im Rahmen der Beschwerde gegen den Einleitungsbescheid vorgebracht wurde, wonach er weder Gesellschafter der W. GnBR, noch für deren abgabenrechtliche Belange verantwortlich…
…Fall Gratisleistungen und es gibt keine pekunären Einkünfte, somit gibt es auch keine Umsätze daraus und es kann auch kein prozentuelles Verhältnis angegeben werden." Über die Beschwerde wurde erwogen: Einleitung: Im konkreten Fall ist die Berücksichtigung des Vertreterpauschales gemäß § 1 Z 9 der VO BGBl…
…verneint, weil später begangene vorsätzliche Taten noch nicht verjährt waren. Auf derartige später begangene Vorsatztaten im Sinne des § 31 Abs. 3 FinStrG bestehen jedoch nach Stattgabe der Beschwerde gegen den zugrundeliegenden Einleitungsbescheid und dessen Aufhebung (betreffend Verdacht der versuchten Abgabenhinterziehung gemäß §§ 13, 33 Abs. 1…
…somit ist eine Festsetzung eines Verspätungszuschlages unzulässig. Überdies hat der Steuerpflichtige wie der Erstbehörde bereits aufgrund der Beschwerde gegen die Einleitung eines Finanzstrafverfahrens und dessen Stattgabe durch den UFS bekannt ist, im genannten Zeitraum sogar eine Steuergutschrift. Es werde die Stattgabe der Berufung und Herabsetzung…
…erfolgt ist und somit die Grundlage zur Einleitung des Finanzstrafverfahrens aufgehoben und beseitigt sei. Hierzu wird wie folgt Stellung bezogen: Die Finanzstrafbehörde belehrte die zuständige Vertreterin der ***2*** am 07.10.2022, dass gegen eine Verfahrenseinleitung das Rechtmittel der Beschwerde nicht zusteht. Zudem wird mitgeteilt…
…erfolgt ist und somit die Grundlage zur Einleitung des Finanzstrafverfahrens aufgehoben und beseitigt sei. Hierzu wird wie folgt Stellung bezogen: Die Finanzstrafbehörde belehrte die zuständige Vertreterin der ***3*** am 07.10.2022, dass gegen eine Verfahrenseinleitung das Rechtmittel der Beschwerde nicht zusteht. Zudem wird mitgeteilt…
…erfolgt ist und somit die Grundlage zur Einleitung des Finanzstrafverfahrens aufgehoben und beseitigt sei. Hierzu wird wie folgt Stellung bezogen: Die Finanzstrafbehörde belehrte die zuständige Vertreterin der ***1*** am 07.10.2022, dass gegen eine Verfahrenseinleitung das Rechtmittel der Beschwerde nicht zusteht. Zudem wird mitgeteilt…
…seit der Einleitung des gegenständlichen Finanzstrafverfahrens mit Bescheid vom 16. Mai 2008 ernsthaft rechnen. Zu seiner gemäß § 23 Abs. 3 FinStrG bei der Bemessung der Geldstrafe zu berücksichtigenden derzeitigen gesundheitlichen Situation und zu seiner aktuellen wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit hat der Bf. in der gegenständlichen Beschwerde kein…
…bzw. nachträglichen Recherchen der Abgabenbehörde ergaben, dass die ursprünglich offengelegten Vorauszahlungen an Umsatzsteuer bei Weitem zu niedrig ausgefallen waren, und wurden durch die eigenen Angaben des Beschuldigten in einer Beschwerde gegen einen Einleitungsbescheid der Finanzstrafbehörde bestätigt. Mit Strafverfügung vom 1. April 2011 zu StrNr. 052…
In der Einleitungsverfügung des damaligen Finanzamtes Amstetten Melk Scheibbs als Finanzstrafbehörde vom 10. Mai 2016 wurde (siehe Beschluss des BFG vom 22. April 2022, RV/5300007/2018) der Beschuldigte in Kenntnis gesetzt, dass gegen ihn ein finanzstrafbehördliches Untersuchungsverfahren wegen des Verdachtes eingeleitet worden war, er…
…im Laufe des Jahres 2013 Auftrag an den Beschuldigten) hängen lassen und habe dies schlussendlich zur Anmeldung des Konkurses am TT.2.2016 geführt. Diesen Ausführungen kann nicht gefolgt werden. Zur objektiven Tatseite: In den Begründungen der Bescheide über die Festsetzung der KESt ist festgehalten…
BESCHLUSS Das Bundesfinanzgericht hat durch die Richterin R über die elektronische Beschwerde des Beschwerdeführers unvertreten, vom 11. Oktober 2013 gegen die Vollstreckungsverfügung des Magistrats der Stadt Wien, Magistratsabteilung 6, Meiereistraße 7/Sektor E, 1020 Wien, vom 30. September 2013 über € 210,00 zur…
…Rechtsmittels gegen die Festsetzung der Abgabenerhöhung zu verzichten. Das Finanzamt wies den Antrag mit Bescheid vom 21.2.2015 ab, da hinsichtlich der betroffenen Abgaben bereits ein Strafverfahren anhängig sei. In der Beschwerde vom 09.03.2015 wurde ausgeführt: Gemäß 30a Abs. 6 des leg…