…Beschwerdevorentscheidungen vom 28. März 2018 werden gemäß § 278 Abs 1 BAO unter Zurückverweisung der Sache an die Abgabenbehörde aufgehoben. Gegen diesen Beschluss ist eine Revision an den Verwaltungsgerichtshof nach Art 133 Abs 4 Bundes-Verfassungsgesetz (B-VG) nicht zulässig. Begründung 1. Verfahrensgang/festgestellter Sachverhalt…
…sind, wenn das Verwaltungsgericht den für die Sacherledigung der Beschwerde maßgeblichen Sachverhalt selbst rascher bzw. wesentlich kostengünstiger als im Falle der Bescheidaufhebung unter Zurückverweisung der Sache an die Abgabenbehörde feststellen kann. Die kassatorische Erledigung einer Beschwerde ist in das Ermessen (vgl. "kann") des Verwaltungsgerichtes gestellt…
…Lebensinteressen ausgegangen. Um Aufklärung dieses Widerspruchs werde ersucht. In der Vorhaltsbeantwortung vom 10. Dezember 2014 regte das Finanzamt ua. eine Bescheidaufhebung unter Zurückverweisung der Sache an die Abgabenbehörde an. Mit Vorhalt des Bundesfinanzgerichts vom 11. Dezember 2014 wurde dem Bf. der o.a. Vorhalt vom…
…angefochtenen Bescheides und allfälliger Berufungsvorentscheidungen unter Zurückverweisung der Sache an die Abgabenbehörde erledigen, wenn Ermittlungen (§ 115 Abs. 1) unterlassen wurden, bei deren Durchführung ein anders lautender Bescheid hätte erlassen werden oder eine Bescheiderteilung hätte unterbleiben können. Die Bescheidaufhebung unter Zurückverweisung der Sache an die Abgabenbehörde…
…vier Monaten liegt weder ein konkretes Datum für die Beantwortung des Vorhaltes noch ein Fristverlängerungsansuchen vor. Die Bescheidaufhebung unter Zurückverweisung der Sache an die Abgabenbehörde erscheint der Richterin daher angemessen. Zudem sind die angefochtenen Einkommensteuerbescheide jedenfalls hinsichtlich des Zeitpunktes der Betriebsaufgabe als auch hinsichtlich der…
…kann im vorliegenden Beschwerdeverfahren eine abschließende Sachentscheidung durch das Bundesfinanzgericht nicht getroffen werden. Gemäß § 278 Abs. 1 BAO kann das Verwaltungsgericht mit Beschluss die Beschwerde durch Aufhebung des angefochtenen Bescheides und allfälliger Beschwerdevorentscheidungen unter Zurückverweisung der Sache an die Abgabenbehörde erledigen, wenn Ermittlungen (§ 115 Abs…
…Jänner 2023 sowie die Beschwerdevorentscheidung vom 06. April 2023 werden gemäß § 278 Abs. 1 BAO unter Zurückverweisung der Sache an das Finanzamt aufgehoben. II. Gegen diesen Beschluss ist eine Revision an den Verwaltungsgerichtshof nach Art. 133 Abs. 4 Bundes-Verfassungsgesetz (B-VG) nicht zulässig. Begründung…
…März 2022 und die Beschwerdevorentscheidung vom 14.07.2022 werden gemäß § 278 Abs. 1 BAO unter Zurückverweisung der Sache an das Finanzamt aufgehoben. Gegen diesen Beschluss ist eine Revision an den Verwaltungsgerichtshof nach Art. 133 Abs. 4 Bundes-Verfassungsgesetz (B-VG) nicht zulässig. Begründung I…
…30.04.2014 und die Beschwerdevorentscheidung vom 27.05.2014 werden gemäß § 278 Abs. 1 BAO unter Zurückverweisung der Sache an das Finanzamt aufgehoben. Gegen diesen Beschluss ist eine Revision an den Verwaltungsgerichtshof nach Art. 133 Abs. 4 Bundes-Verfassungsgesetz (B-VG) nicht zulässig. Begründung…
…die in der Beschwerdesache ergangene Beschwerdevorentscheidung vom 12.02.2019 werden gemäß § 278 Abs. 1 BAO unter Zurückverweisung der Sache an die Abgabenbehörde aufgehoben. Gegen diesen Beschluss ist eine Revision an den Verwaltungsgerichtshof nach Art. 133 Abs. 4 Bundes-Verfassungsgesetz (B-VG) nicht zulässig. Begründung…
…die Beschwerdevorentscheidung vom 4. Mai 2021 werden gemäß § 278 Abs. 1 BAO unter Zurückverweisung der Sache an das Finanzamt aufgehoben. Gegen diesen Beschluss ist eine Revision an den Verwaltungsgerichtshof nach Art. 133 Abs. 4 Bundes-Verfassungsgesetz (B-VG) nicht zulässig. Begründung Verfahrensgang 1. Der Beschwerdeführer …
…auf Bescheidaufhebung gemäß § 299 BAO war daher begründet." Im Vorlageantrag vom 25.6.2020 wiederholt die Bf. ihr Beschwerdevorbringen. Das Bundesfinanzgericht hat erwogen: Gemäß § 278 Abs. 1 BAO kann das Verwaltungsgericht mit Beschluss die Beschwerde durch Aufhebung des angefochtenen Bescheides und allfälliger Beschwerdevorentscheidungen unter Zurückverweisung…
…und der Zurückverweisung an die erste Instanz auch dem Rechtschutzgedanken besser entsprochen wird. Eröffnet sich damit dem Bf doch die Möglichkeit, seinen Standpunkt, den er bisher aufgrund der unterlassenen Ermittlungen und der unzureichenden Bescheidbegründung im abgabenbehördlichen Verfahren noch nicht angemessen darlegen konnte, unter Wahrung des…
…2006 und Festsetzung eines Verspätungszuschlages betreffend Einkommensteuer 2006 beschlossen: Der angefochtene Bescheid betreffend Einkommensteuer 2006 und die Berufungsvorentscheidung vom 18.02.2008 werden unter Zurückverweisung der Sache an die Abgabenbehörde aufgehoben. Der Bescheid betreffend Festsetzung eines Verspätungszuschlages betreffend Einkommensteuer 2006 wird aufgehoben. Eine Revision an…
…der Fachliteratur eine rechtsstaatlich ähnlich bedenkliche Situation zugrunde wie im zitierten VwGH-Erkenntnis. Gemäß § 278 Abs. 1 BAO kann das BFG eine Beschwerde mit Beschluss durch Aufhebung des angefochtenen Bescheides unter Zurückverweisung der Sache an die Abgabenbehörde erledigen, wenn Ermittlungen im Sinne des § 115 Abs…
…März 2018 werden gemäß § 278 Abs. 1 BAO unter Zurückverweisung der Sache an die Abgabenbehörde aufgehoben. Gegen diesen Beschluss ist eine Revision an den Verwaltungsgerichtshof nach Art. 133 Abs. 4 Bundes-Verfassungsgesetz (B-VG) nicht zulässig. Begründung Verfahrensgang und Parteienvorbringen Im Rahmen seiner am 2…
…Festsetzung der Normverbrauchsabgabe für den Zeitraum7/2009 beschlossen: Der angefochtene Bescheid wird gemäß § 278 Abs. 1 BAO unter Zurückverweisung der Sache an die Abgabenbehörde aufgehoben. Eine Revision an den Verwaltungsgerichtshof ist nach Art. 133 Abs. 4 Bundes-Verfassungsgesetz (B-VG) unzulässig. Entscheidungsgründe Das Finanzamt hat…
…GP 19, führen zur Möglichkeit einer Bescheidaufhebung gem. § 278 Abs. 1 BAO aus, „über Beschwerden absprechende Entscheidungen des Bundesfinanzgerichtes bzw. der Landesverwaltungsgerichte sind einerseits formale Entscheidungen (z.B. Zurückweisung einer verspäteten Beschwerde), Aufhebungen unter Zurückverweisung der Sache an die Abgabenbehörde (entspricht im Wesentlichen dem bisherigen §…
…Nr. 1961/194 idgF. (BAO), unter Zurückverweisung der Sache an die Abgabenbehörde aufgehoben. Eine Revision an den Verwaltungsgerichtshof ist nach Art. 133 Abs. 4 Bundes-Verfassungsgesetz (B-VG) nicht zulässig. Entscheidungsgründe Weil von der beschwerdeführenden Gesellschaft (Bf.) keine Abgabenerklärungen für 2009 eingebracht worden waren, wurden…
…Amstetten Melk Scheibbs vom 03.07.2014, betreffend Einkommensteuer (Arbeitnehmerveranlagung) 2013 beschlossen: Der angefochtene Bescheid sowie die in diesem Zusammenhang ergangene Beschwerdevorentscheidung vom 21.10.2014 werden unter Zurückverweisung der Sache an die Abgabenbehörde aufgehoben. Eine Revision an den Verwaltungsgerichtshof ist nach Art. 133 Abs…