…primär, die von den Bf. vorgelegten (mehrfach geänderten) Prognoserechnungen auf ihre Plausibilität zu prüfen. Die Frage der objektiven Ertragsfähigkeit ist eine auf Ebene der Sachverhaltsermittlung und Beweiswürdigung zu lösende Tatfrage. Insoweit liegt eine der Revision zugängliche Rechtsfrage von grundsätzlicher Bedeutung iSd. Art. 133 Abs. 4…
…davon ist die Vermietungstätigkeit der Bf. daher objektiv nicht geeignet, auf Dauer Einnahmenüberschüsse zu erzielen. Somit stellt die Vermietungstätigkeit hinsichtlich der gegenständlichen Wohnungen keine Einkunftsquelle dar und ist in weiterer Folge auch umsatzsteuerlich unbeachtlich. Die Beschwerde war somit als unbegründet abzuweisen. Zulässigkeit einer Revision Gegen…
…BFGG und § 282 BAO ist das Finanzamt verpflichtet, im gegenständlichen Fall mit den ihm zu Gebote stehenden rechtlichen Mitteln unverzüglich den der Rechtsanschauung des Bundesfinanzgerichtes entsprechenden Rechtszustand herzustellen und die entsprechenden Buchungen am Abgabenkonto vorzunehmen. Nichtzulassung der Revision Eine Revision ist nach Art. 133 B…
…der zu lösenden Rechtsfrage, unter welchen Voraussetzungen bei der Vermietung von privat nutzbarem Wohnraum im Sinne des § 1 Abs. 2 Z 3 LVO („kleine Vermietung“) umsatzsteuerlich Liebhaberei anzunehmen ist, an der zitierten höchstgerichtlichen Judikatur. Darüber hinaus hing die Entscheidung zur Frage, ob während der aufrechten…
…25.7.2014; davon lediglich E 2012 gem. § 200 Abs. 1 BAO vorläufig). Die vorläufige Erlassung des Einkommensteuerbescheides 2012 erfolgte aufgrund der Annahme einer eventuell vorliegenden Liebhabereitätigkeit bei der Vermietung der Liegenschaft in L, die nur durch Beobachtung der Entwicklung der prognostizierten Gewinne in den…
…wenn sie von der Lösung einer Rechtsfrage abhängt, der grundsätzliche Bedeutung zukommt, insbesondere weil das Erkenntnis von der Rechtsprechung des Verwaltungsgerichtshofes abweicht, eine solche Rechtsprechung fehlt oder die zu lösende Rechtsfrage in der bisherigen Rechtsprechung des Verwaltungsgerichtshofes uneinheitlich beantwortet wird. Im gegenständlichen Beschwerdefall lagen keine…
…Die Revision ist nicht zulässig. Gegenständliches Erkenntnis fußt im Wesentlichen auf der oben zitierten höchstgerichtlichen Rechtsprechung zur Frage der umsatzsteuerlichen Behandlung einer verlustträchtigen Vermietung einer Eigentumswohnung. Was die Liebhabereibeurteilung betrifft, hängt die gegenständliche Entscheidung von der im Rahmen der Beweiswürdigung vorgenommenen Beurteilung von Tatfragen ab…
…Gewerbebetrieb setzten sich aus einem Verlust in Höhe von € - 7.365,23 als Einzelunternehmer und einer Beteiligung an der t.OG zusammen. Letztere wurde vorerst mit Feststellungsbescheid vom 9. Jänner 2010 festgestellt, worauf das Finanzamt gemäß § 295 Abs. 1 BAO aufgrund der bescheidmäßigen Feststellung…
…Vermietungserlöse als umsatzsteuerpflichtig und somit die Vorsteuer für die Anschaffung der Investorenwohnung. Das Finanzamt Bregenz hat nach Durchführung eines umfangreichen Ermittlungsverfahrens die Umsatzsteuer für das Jahr 2011 mit 0,00 € festgesetzt, da die Vermietung der Investorenwohnung einkommensteuerrechltich und in der Folge auch umsatzsteuerrechtlich Liebhaberei…
Erweist sich dieser nachträglich als rechtswidrig und wird er abgeändert oder aufgehoben, so wird ein neuer, an den Abänderungs- bzw. Aufhebungsbescheid gebundener Zinsenbescheid, erlassen. Eine Abänderung des ursprünglichen Zinsenbescheides ist nicht vorgesehen. Die eventuell vorliegende inhaltliche Rechtswidrigkeit des Stammabgabenbescheides ist auf Grund der oben angeführten…
… 295a BAO insoweit eine Änderung von Bescheiden möglich, als das nachträglich eingetretene Ereignis rückwirkend Auswirkungen auf Bestand und Umfang eines Abgabenanspruches zeitigt (vgl. VwGH 15.1.2008, 2006/15/0219). Der Verkauf eines Mietobjektes im Zusammenhang mit der Beurteilung der Vermietung als Liebhaberei ist kein…
…zulässig. Entscheidungsgründe Die Beschwerdeführerin (Bf.) erzielte im streitgegenständlichem Jahr (2014) ausschließlich Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung. Im streitgegenständlichen Fall erließ das zuständige Wohnsitzfinanzamt einen geänderten Einkommenssteuerbescheid für das Jahr 2014 und führte hierzu begründend aus, dass eine Änderung gemäß § 295 BAO deshalb durchgeführt worden sei…
…zu setzen und demgemäß den angefochtenen Bescheid nach jeder Richtung abzuändern, aufzugheben oder die Bescheidbeschwerde als unbegründet abzuweisen, und daher im Rahmen des Beschwerdeverfahrens Bescheidänderungen vorzunehmen, die sich als Folgeänderungen gemäß § 295 BAO darstellen (vgl VwGH 09.11.1983, 83/13/0088). Im Hinblick darauf…
…Zulässigkeit/Unzulässigkeit einer Revision: ad 1) Spekulationsgeschäft: Die zu lösende Rechtsfrage wurde letztlich außer Streit gestellt. ad 2) Einkünfte aus Gewerbebetrieb - Liebhaberei: Aus der Rechtsprechung und aus der Gesetzeslage ist ableitbar, wann von einer Betätigung mit Einkunftsquellenvermutung bzw. mit Liebhabereivermutung auszugehen ist. Die Beurteilung der…
…des UStG 1994 verfolgten Ziel entgegenstehen. Im gegenständlichen Fall liegt ein Scheingeschäft (§ 23 Abs. 1 BAO) nicht vor. Die vereinbarte Vermietung ist tatsächlich durchgeführt worden. Das Mietverhältnis ist fremdüblich gestaltet worden. Die Vermietung ist so gestaltet, dass dauerhaft die Erzielung von Einnahmenüberschüssen wahrscheinlich ist (vgl…
…eine iSd § 1 Abs. 2 Z 3 LVO Liebhabereitätigkeit vorliegt, für den angeführten Zeitraum rechtskräftig bejaht. 2. Beweiswürdigung Gem. § 167 Abs. 2 BAO haben die Abgabenbehörde und das Bundesfinanzgericht unter sorgfältiger Berücksichtigung der Ergebnisse des Abgabenverfahrens nach freier Überzeugung zu beurteilen, ob eine Tatsache als…
…des Gerichtes ist daher eine von Beginn der Tätigkeit durchgehende Betrachtung anzustellen, wobei es für die Frage der Berichtigung der Vorsteuern dahingestellt bleiben kann, ob diese Gesamtbetrachtung nun zur Beurteilung als Liebhaberei führt oder nicht. Die Bf. hat für das Streitjahr eine Nullerklärung für die…
…2017 wurde über die Jahre 2015-2017 entschieden. Es wurde die Vermietungstätigkeit als Liebhaberei beurteilt. In seiner Einkommensteuererklärung 2018 vom 2.6.2019 gab der Bf einen Verlust aus Vermietung in Höhe von 5.363,98 € bekannt. Mit Einkommensteuerbescheid vom 27.6…
…es die Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung betreffend Margaretenstraße 67, Top 5 als Einkunftsquelle einstufe. Da nunmehr die Bemessungsgrundlagen der Einkommensteuer für das Jahr 2013 nicht strittig sind, war der Beschwerde stattzugeben. Zulässigkeit einer Revision Eine Revision wird nicht zugelassen, da die Voraussetzungen gem. Art…
…des Verwaltungsgerichtshofes abweicht, eine solche Rechtsprechung fehlt oder die zu lösende Rechtsfrage in der bisherigen Rechtsprechung des Verwaltungsgerichtshofes nicht einheitlich beantwortet wird. Im vorliegenden Verfahren waren primär im Wege der freien Beweiswürdigung Sachverhalts-fragen zu klären, die einer Revision nicht zugänglich sind. Die aufgeworfenen Rechtsfragen…