IM NAMEN DER REPUBLIK Das Bundesfinanzgericht hat durch die Richterin Ri in der Beschwerdesache Bf, Adr, gegen den Bescheid des Finanzamtes für Gebühren, Verkehrsteuern und Glücksspiel vom 23.04.2015, ErfNr, betreffend Eingabengebühr zu Recht erkannt: Die Beschwerde wird als unbegründet abgewiesen. Eine Revision an…
Die Wiederaufnahme des Verfahrens öffnet den Weg, eine durch Bescheid erledigte Rechtssache in einem neuerlichen Verfahren sachlich zu prüfen, wenn der betreffende Bescheid durch neu hervorgekommene Umstände gewichtiger Art in seinen Grundlagen erschüttert ist (Mannlicher-Quell, Das Verwaltungsverfahren8, Anm. 1 zu §69 AVG; zu §303…
BESCHLUSS Das Bundesfinanzgericht hat durch die Richterin I. in der Beschwerdesache Bf., Adresse1, gegen den Bescheid der belangten Behörde Finanzamt St. Veit Wolfsberg vom 10.09.2015 betreffend die Abweisung des Antrages auf Wiederaufnahme des Verfahrens gemäß § 303 BAO hinsichtlich Einkommensteuer 2011 beschlossen: Es wird…
IM NAMEN DER REPUBLIK Das Bundesfinanzgericht hat durch die Richterin R in der Berufungssache des Berufungswerbers B, vertreten durch BKS Steuerberatungs GmbH, Untere Hauptstraße 10, 3150 Wilhelmsburg, diese vertreten durch Mag. Werner Steinwendner, über die Berufung vom 05.10.2013 idF des Ergänzungsschriftsatzes vom 5…
IM NAMEN DER REPUBLIK Das Bundesfinanzgericht hat durch den Richter R. in der Beschwerdesache Bf., vertreten durch RAGmbH, gegen den Bescheid des Finanzamtes Wien 2/20/21/22 vom 10. Jänner 2014 betreffend Abweisung des Antrages auf Wiedereinsetzung in den vorigen Stand bezüglich Umsatzsteuerbescheid 2009…
IM NAMEN DER REPUBLIK Das Bundesfinanzgericht hat durch den Richter Ri in der Beschwerdesache Bf., Adresse, vertreten durch Pichler Rechtsanwalt GmbH, Marktstraße 33, 6850 Dornbirn, über die Beschwerde vom 15.02.2019 wegen Versäumens der Beschwerdefrist hinsichtlich der Entscheidung des Zollamtes vom 11.12.2017…
IM NAMEN DER REPUBLIK Das Bundesfinanzgericht hat durch den Richter in der Beschwerdesache Bf, vertreten durch XX, vertreten durch RA_, über die Beschwerde vom 04.04.2017 gegen den Bescheid der belangten Behörde Finanzamt Salzburg-Stadt vom 10.03.2017, betreffend I. Zurückweisung eines Antrags…
IM NAMEN DER REPUBLIK Das Bundesfinanzgericht hat durch die Richterin Name bezüglich der Beschwerdesache Bf, Postleitzahl Ortsname, **. ***, gegen die Bescheide des FA A vom 11.04.2012 betreffend Wiederaufnahme der Verfahren gem. § 303 Abs. 4 BAO betreffend Einkommensteuer 2004 und 2005 sowie betreffend Einkommensteuer 2004…
IM NAMEN DER REPUBLIK Das Bundesfinanzgericht hat durch die Richterin Dr. NN in der Beschwerdesache BF, vertreten durch Westra GmbH Steuerberatungsgesellschaft, Körnerstraße 13, 4020 Linz, über die Beschwerde vom 17.12.2010 gegen den Bescheid der belangten Behörde FA XYZ vom 10.11.2010 betreffend…
Eine derartige Interessenabwägung verbietet bei Geringfügigkeit der neu hervorgekommenen Tatsachen in der Regel den Gebrauch der Wiederaufnahmemöglichkeit. Die Geringfügigkeit ist dabei an Hand der steuerlichen Gesamtauswirkungen der konkreten Wiederaufnahmegründe und nicht auf Grund der steuerlichen Gesamtauswirkungen zu beurteilen, die infolge Änderungen auf Grund anderer rechtlicher…
IM NAMEN DER REPUBLIK Das Bundesfinanzgericht hat durch den Richter R in der Beschwerdesache Bf, vertreten durch V, gegen den Bescheid des Finanzamtes XY vom 25.11.2015, mit dem der Bescheid vom 28.10.2014 über die Bewilligung der Wiedereinsetzung in den vorigen Stand…
IM NAMEN DER REPUBLIK Das Bundesfinanzgericht hat durch den Richter Dr. RR. in der Beschwerdesache Bf., gegen den Bescheid des Finanzamtes Wien 3/6/7/11/15 Schwechat Gerasdorf vom 22. Juli 2014, St.Nr., betreffend Einkommensteuer (Arbeitnehmerveranlagung) 2012 zu Recht erkannt: Der Beschwerde wird…
Nach einer gewissen Zeit, die nicht schematisch, sondern stets im Einzelfall zu beurteilen ist, ist es dem Steuerpflichtigen in aller Regel zumutbar, den Familienwohnsitz in den Nahebereich seiner Arbeitsstätte zu verlegen. (VwGH 22.4.1986, 84/14/0198). Dabei ist von einer angemessenen Frist auszugehen…
IM NAMEN DER REPUBLIK Das Bundesfinanzgericht hat durch die RichterinRi in der Beschwerdesache des ***Bf1***, ***Bf1-Adr***, vertreten durch GKA Gao u Keki-Angermann RA GesbR, Lerchenfelder Straße 88-90 Tür 11, 1080 Wien, über die Beschwerde vom 8. Juli 2016 gegen die Bescheide des…
IM NAMEN DER REPUBLIK Das Bundesfinanzgericht hat durch den Richter R in der Beschwerdesache des Bf gegen die Bescheide des Finanzamtes A vom 28.2.2011 1. über die Abweisung des Antrages gemäß § 303 Abs. 1 BAO vom 23.12.2010 auf Wiederaufnahme des Verfahrens…
IM NAMEN DER REPUBLIK Das Bundesfinanzgericht hat durch die Richterin R in der Beschwerdesache NameBeschwerdeführerin, AdresseBeschwerdeführerin, gegen den Bescheid der belangten Behörde Finanzamt Wien 3/6/7/11/15 Schwechat Gerasdorf vom 8. April 2016 betreffend Abweisung eines Antrages auf Wiederaufnahme des Verfahrens betreffend Einkommensteuer…
IM NAMEN DER REPUBLIK Das Bundesfinanzgericht hat durch den Richter Mag. Sonnweber über die Beschwerde des Bf vom 27.01.2007 gegen den Bescheid des Finanzamtes vom 07.12.2006 betreffend die Zurücknahme einer Berufung zu Recht erkannt: Die Beschwerde wird als unbegründet abgewiesen. Eine…
§ 10. (1) EStG 1988 Natürliche Personen, die den Gewinn eines Betriebes gemäß § 4 Abs. 3 ermitteln, können bei der Anschaffung oder Herstellung von abnutzbaren körperlichen Anlagegütern oder von Wertpapieren gemäß § 14 Abs. 7 Z 4 einen Freibetrag für investierte Gewinne bis zu 10 % des Gewinnes…
IM NAMEN DER REPUBLIK Das Bundesfinanzgericht hat durch den AAA in der Beschwerdesache des Herrn Bf., gegen den Bescheid des Finanzamtes Graz-Stadt vom 23. November 2011, betreffend die Abweisung des Antrages auf Wiederaufnahme des Verfahrens gemäß § 303 Abs. 1 BAO hinsichtlich der Einkommensteuer 2005…
IM NAMEN DER REPUBLIK Das Bundesfinanzgericht hat durch die Richterin Mag. A in der Beschwerdesache B, vertreten durch die C gmbH, XX, gegen den Bescheid des Finanzamts D mit Ausfertigungsdatum 14.05.2013 über die Wiederaufnahme des Verfahrens betreffend die Einkommensteuer 2007 zu Recht erkannt…