…dieser Erledigung die Rechtsmittelbefugnis gegen den Bescheid über den Abgabenanspruch abhängt. Die Heranziehung des Geschäftsführers zur Haftung für Abgabenrückstände der GmbH setzt keinen rechtskräftigen Abgabenbescheid voraus (vgl. außer den zitierten Erkenntnissen etwa das vom 17. Oktober 2001, 2001/13/0127). Ob die Berufung vom 29…
…den Mitteln, die sie verwalten, entrichtet werden. Der nach Abgabenvorschriften Haftungspflichtige kann gemäß § 248 BAO unbeschadet der Einbringung einer Berufung gegen seine Heranziehung zur Haftung innerhalb der für die Einbringung der Berufung gegen den Haftungsbescheid offenstehenden Frist auch gegen den Bescheid über den Abgabenanspruch berufen…
…BAO7 zu § 248 Rz 16). Wird der Haftungsbescheid - mit im gegenständlichen Fall dem Erkenntnis des Bundesfinanzgerichtes vom 2. Februar 2023 - aufgehoben, ist die gegen den Bescheid über den Abgabenanspruch gerichtete Bescheidbeschwerde als unzulässig geworden gemäß § 260 Abs. 1 lit. a BAO zurückzuweisen (VwGH 14.10…
…Ausfertigung (Ablichtung) des maßgeblichen Bescheides über den Abgabenanspruch zu erfolgen (Ritz, BAO³, § 248 Tz 8 mit Judikatur Nachweisen; RAE Rz 1216 und 1222). Wird dies unterlassen, liegt ein Mangel des Verfahrens vor, der im Verfahren über die Berufung gegen den Haftungsbescheid nicht sanierbar ist (siehe…
…Ausfertigung (Ablichtung) des maßgeblichen Bescheides über den Abgabenanspruch zu erfolgen (Ritz, BAO³, § 248 Tz 8 mit Judikatur Nachweisen; RAE Rz 1216 und 1222). Wird dies unterlassen, liegt ein Mangel des Verfahrens vor, der im Verfahren über die Berufung gegen den Haftungsbescheid nicht sanierbar ist (siehe…
…seien, sei die Zurückweisung zu Unrecht erfolgt. Die Haftungspflichtigen hätten ihre Befugnis nach den Abgabenvorschriften genutzt, innerhalb der für die Einbringung der Berufung gegen den Haftungsbescheid offenstehenden Frist auch gegen den Bescheid über den Abgabenanspruch zu berufen. Solche Bescheide über den Abgabenanspruch seien insbesondere Abgabenbescheide (…
…aus dieser Entscheidung ergibt, ob eine Legitimation zur Beschwerde gegen den Abgabenanspruch überhaupt besteht. Einwendungen gegen die Richtigkeit der Abgabenfestsetzung sind in einem gemäß § 248 BAO durchzuführenden Abgabenverfahren und nicht im Haftungsverfahren geltend zu machen. Die Frage, ob ein Abgabenanspruch gegeben ist, ist als Vorfrage…
…248 BAO gegen den Bescheid über den Abgabenanspruch beruft, hat die Berufungsbehörde zunächst nur über die Berufung gegen die Geltendmachung der Haftung zu entscheiden, weil sich erst aus dieser Entscheidung ergibt, ob eine Legitimation zur Berufung gegen den Abgabenanspruch überhaupt besteht. Einwendungen gegen die Richtigkeit…
…auch gegen den "Bescheid über den Abgabenanspruch" zu berufen. § 248 BAO in der geltenden Fassung räumt dem Haftungspflichtigen - ansonsten unverändert - das Recht ein, ein Bescheidbeschwerden einzubringen. Der erste Satz unterscheidet sich von der Stammfassung des § 248 BAO im Wesentlichen dadurch, dass diese statt auf den…
…den Abgabenanspruch" sind insbesondere Abgabenbescheide (§ 198 BAO) und Haftungsbescheide (§ 224 BAO). Daher kann beispielsweise der gemäß § 9 BAO für Umsatzsteuer in Anspruch genommene Geschäftsführer einer GmbH auch gegen den an die GmbH gerichteten Umsatzsteuerbescheid berufen. Die genannte Bestimmung ermöglicht es dem Bf., nicht nur gegen…
…im Ergebnis zu einer Nachforderung iHv 37.159,01 € führte. B ) Rechtsmittel vom Dezember 2012 und Jänner 2013: a ) hinsichtlich 2003: Mit Schreiben vom 15.1.2013 wurde Berufung gegen den Einkommensteuerbescheid 2003 vom 9.1.2013 erhoben mit dem Antrag auf Aufhebung bzw…
…dass den BF innerhalb der für die Einbringung der Berufung gegen den Haftungsbescheid offenstehenden Frist auch gegen den Bescheid über den Abgabenanspruch berufen könne. Sei eine bescheidmäßige Festsetzung nicht erfolgt, so müsse sich das zur Entscheidung berufene Organ mit dem Vorbringen, der Abgabenanspruch bestehe nicht…
…Ausfertigung (Ablichtung) des maßgeblichen Bescheides über den Abgabenanspruch zu erfolgen (Ritz, BAO³, § 248 Tz 8 mit Judikatur Nachweisen; RAE Rz 1216 und 1222). Wird dies unterlassen, liegt ein Mangel des Verfahrens vor, der im Verfahren über die Berufung gegen den Haftungsbescheid nicht sanierbar ist (siehe…
…Ausfertigung (Ablichtung) des maßgeblichen Bescheides über den Abgabenanspruch zu erfolgen (Ritz, BAO³, § 248 Tz 8 mit Judikatur Nachweisen; RAE Rz 1216 und 1222). Wird dies unterlassen, liegt ein Mangel des Verfahrens vor, der im Verfahren über die Berufung gegen den Haftungsbescheid nicht sanierbar ist (siehe…
…Ablichtung) des maßgeblichen Bescheides über den Abgabenanspruch zu erfolgen hat (Ritz, BAO³, § 248 Tz 8 mit Judikatur Nachweisen; RAE Rz 1216 und 1222). Wird dies unterlassen, liegt ein Mangel des Verfahrens vor, der im Verfahren über die Berufung gegen den Haftungsbescheid nicht sanierbar ist (siehe…
…eines unersetzlichen oder schwer zu ersetzenden Vermögensnachteiles verbunden wäre (§ 19 Abs. 2 AbgEO). Soweit das Vorbringen der Beschwerdeführerin in der Berufung gegen den Abweisungsbescheid vom 14.7.2011 in die Richtung zielt, dass auch im Sicherungsverfahren gemäß § 78 AbgEO ein effektiver Rechtsschutz gegeben sein muss…
…Ausfertigung (Ablichtung) des maßgeblichen Bescheides über den Abgabenanspruch zu erfolgen (Ritz, BAO³, § 248 Tz 8 mit Judikatur Nachweisen; RAE Rz 1216 und 1222). Wird dies unterlassen, liegt ein Mangel des Verfahrens vor, der im Verfahren über die Berufung gegen den Haftungsbescheid nicht sanierbar ist (siehe…
…Ausfertigung (Ablichtung) des maßgeblichen Bescheides über den Abgabenanspruch zu erfolgen (Ritz, BAO³, § 248 Tz 8 mit Judikatur Nachweisen; RAE Rz 1216 und 1222). Wird dies unterlassen, liegt ein Mangel des Verfahrens vor, der im Verfahren über die Berufung gegen den Haftungsbescheid nicht sanierbar ist (siehe…
…1216 und 1222). Wird dies unterlassen, liegt ein Mangel des Verfahrens vor, der im Verfahren über die Berufung gegen den Haftungsbescheid nicht sanierbar ist (siehe VwGH 24.2.2010, 2005/13/0145). Für die Beträge KöstVz iHv. €1.750,00 kann eine Haftung nicht ausgesprochen…
…Nachweisen; RAE Rz 1216 und 1222). Wird dies unterlassen, liegt ein Mangel des Verfahrens vor, der im Verfahren über die Berufung gegen den Haftungsbescheid nicht sanierbar ist (siehe VwGH 24.2.2010, 2005/13/0145). Für die Beträge KöstVz iHv. € 8.768,55, sowie…