…308 BAO | adressiert und zugestellt an Geschäftsadresse der Bf. | 12.9.2016 | Bescheid Abweisung Antrag § 299 BAO zu Nachsichtsabweisung vom 11.3.2016 | adressiert und zugestellt an Geschäftsadresse der Bf. | 17.10.2016 | Fristverlängerungsantrag zur Beschwerdeerhebung gegen Abweisung gem. …
Die Bf. kann sich nicht darauf berufen, dass zwischen der Vornahme der rechtsgeschäftsgebührenrelevanten Disposition durch sie, nämlich der Planung und Organisation des Kartenpokerspielturniers mit Vorlauf vielleicht seit 2008/2009, und der Bescheiderlassung bzw. Entrichtung der Selbstbemessungsabgabe eine Änderung der Rechtsprechung eingetreten ist. Man kann auch…
…laut Tarif voll versteuert habe und nicht mit 1/5 steuerfrei gestellt habe. Daher habe der Beschwerdeführer gegen den Einkommensteuerbescheid 2012 eine Beschwerde erhoben, um die seiner Ansicht nach korrekte Besteuerung der Abfindungszahlung zu erwirken. Die Beschwerde sei mit Erkenntnis vom 16.7.2019 (RV…
…vertreten durch Nord-Süd Treuhand Wirtschaftstreuhänder und Steuerberater GmbH, Hausergasse 27/II, 9500 Villach, gegen den Bescheid des Zollamtes Klagenfurt Villach vom 28. Mai 2013, betreffend Nachsicht nach § 236 Bundesabgabenordnung (BAO) zu Recht erkannt: Die Beschwerde wird als unbegründet abgewiesen. Eine Revision an den Verwaltungsgerichtshof…
…Slawitsch Steuerberatung GmbH, Strauchergasse 16, 8020 Graz, über die Beschwerde vom 23. März 2015 gegen den Bescheid des ***FA*** vom 19. Februar 2015 betreffend Nachsicht § 236 BAO 2015 Steuernummer ***BF1StNr1*** zu Recht erkannt: I. Der Beschwerde wird gemäß § 279 BAO teilweise Folge gegeben. Der angefochtene…
…Adr***, vertreten durch Arnold Steuerberatungs- und Datenverarbeitungs OG, Hans-Maier-Straße 9, 6020 Innsbruck, über die Beschwerde vom 25. März 2024 gegen die Bescheide des Finanzamtes Österreich vom 26. Februar 2024 betreffend Abweisung eines Nachsichtsansuchens gem. § 236 BAO, Steuernummer ***Bf_StNr***, nach Durchführung einer mündlichen…
…gute Marktchancen bestehen, liegen auch die Voraussetzungen für eine persönliche Unbilligkeit nicht vor. Das Nachsichtsansuchen war daher bereits aus Rechtsgründen abzuweisen, eine Ermessensentscheidung stand nicht an. Die Beschwerde war demnach spruchgemäß abzuweisen. Zulässigkeit einer Revision Gegen diese Entscheidung ist gemäß Art. 133 Abs. 4 B…
…Jänner 2023 gegen den Bescheid des Finanzamtes Österreich vom 16. Dezember 2022 betreffend Nachsicht § 236 BAO 2022 Steuernummer ***BF1StNr1*** zu Recht erkannt: I. Die Beschwerde wird gemäß § 279 BAO als unbegründet abgewiesen. II. Gegen dieses Erkenntnis ist eine ordentliche Revision an den Verwaltungsgerichtshof nach Art…
…Bezüge der Einkommensteuer für die Jahre 2011 und 2012. Das Bundesfinanzgericht hat mit Erkenntnis vom 2. November 2021, RV/4100303/2014, die Beschwerde gegen die Einkommensteuerbescheide 2011 und 2012 als unbegründet abgewiesen. 2. Beweiswürdigung Dem Verfahren liegen der Bescheid des Finanzamtes, die Beschwerde, die Beschwerdevorentscheidung…
…BAO verjährt seien. Aufgrund von vom Finanzamt X durchgeführten Unterbrechungshandlungen sei Verjährung nicht eingetreten. Mit Schreiben vom 10.4.2018 brachte der Beschwerdeführer gegen "den Bescheid über die Abweisung einer Nachsicht und die Abweisung des Einwandes der Verjährung" Beschwerde ein und beantragte, dass die Einkommensteuernachforderung…
…setzt eine Aussetzung der Einhebung voraus, dass die Höhe einer Abgabe unmittelbar oder mittelbar von der Erledigung einer Berufung abhängen muss. Eine Berufung gegen die Abweisung eines Zahlungserleichterungsansuchens erfüllt diese Voraussetzungen nicht (siehe dazu VwGH vom 20.2.1996, 95/13/0247). Die Abweisung des…
…A, in B, gegen den Bescheid des Finanzamtes Salzburg-Stadt vom 30. September 2013 betreffend die Abweisung eines Ansuchens um Zahlungserleichterung (in Form von Ratenzahlungen) gemäß § 212 Bundesabgabenordnung (BAO) zu Recht erkannt: Die Beschwerde wird als unbegründet abgewiesen. Der angefochtene Bescheid bleibt unverändert. Eine Revision…
…der Buchführung und in der betrieblichen Organisation, bestehend in der Unterlassung der gesonderten Ausweisung nicht steuerpflichtiger Geschäftsvorgänge, können dann nicht als Argumente gegen das Vorliegen einer Unbilligkeit herangezogen werden, wenn sich der Abgabepflichtige über die Steuerpflicht in einem Rechtsirrtum befand; in solchen Fällen ist die…
…würden. Die Begründung ihres Ansuchens reiche für eine stattgebende Erledigung nicht aus. Gegen diese Entscheidung erhob die Bf durch ihre ausgewiesene Vertreterin mit Schriftsatz vom 12. Februar 2013 das Rechtsmittel der Berufung (welches nunmehr als Beschwerde zu werten ist). In der Begründung wurde ausgeführt, dass…
…Gemäß § 19 Abs. 1 BAO gehen bei Gesamtrechtsnachfolge die sich aus Abgabenvorschriften ergebenden Rechte und Pflichten des Rechtsvorgängers auf den Rechtsnachfolger über. Für den Umfang der Inanspruchnahme des Rechtsnachfolgers gelten die Bestimmungen des bürgerlichen Rechtes. Erben sind Gesamtrechtsnachfolger iSd § 547 ABGB (Fischerlehner in Fischerlehner/Brennsteiner…
…mwN., und VwGH vom 20.1.2000, 95/15/0031). 3.2. Zu Spruchpunkt II. Gegen ein Erkenntnis des Bundesfinanzgerichtes ist die Revision zulässig, wenn sie von der Lösung einer Rechtsfrage abhängt, der grundsätzliche Bedeutung zukommt, insbesondere weil das Erkenntnis von der Rechtsprechung des Verwaltungsgerichtshofes…
…Verhandlung wurde übereinstimmend festgestellt, dass es sich - vor allem angesichts der Tatsache, dass die Einkommensteuerbescheide laut Rechtsmittelbelehrung nicht mit Argumenten gegen den Feststellungsbescheid bekämpft werden hätten können - um einen Härtefall handelt. Allerdings wurde auch die diesbezügliche (oben erwähnte) höchstgerichtliche Judikatur kurz besprochen. Ein Abgehen von…
IM NAMEN DER REPUBLIK Das Bundesfinanzgericht hat durch den Richter R. in der Beschwerdesache Bf. über die Beschwerde vom 4. Jänner 2019 gegen den Bescheid der belangten Behörde Zollamt Klagenfurt Villach als Finanzstrafbehörde vom 5. Dezember 2018, GZ. 420000/68996/2018, betreffend die Nachsicht von…
…dem Hinweis, dass eine rechtswirksame Zustellung bereits am 19.10.2017 durch Hinterlegung erfolgt ist, nochmals formlos zugestellt. Gegen den oben angeführten Bescheid brachte der Beschwerdeführer mit Anbringen vom 28. November 2017 das Rechtsmittel der Beschwerde ein. In der Begründung führte er vorweg aus, dass…
… 150 Abs. 2 FinStrG zurück. Im Finanzstrafverfahren sei die einmonatige Rechtsmittelfrist (Einspruchsfrist) nicht verlängerbar. Gegen diesen Zurückweisungsbescheid hat der Beschwerdeführer mit Eingabe vom 5.April 2013 berufen. Er räumt darin ein, dass der angefochtene Bescheid infolge Fristversäumnis rechtlich einwandfrei sei. Unabhängig davon werde im Sinne…