…dieser Erledigung die Rechtsmittelbefugnis gegen den Bescheid über den Abgabenanspruch abhängt. Die Heranziehung des Geschäftsführers zur Haftung für Abgabenrückstände der GmbH setzt keinen rechtskräftigen Abgabenbescheid voraus (vgl. außer den zitierten Erkenntnissen etwa das vom 17. Oktober 2001, 2001/13/0127). Ob die Berufung vom 29…
…entrichtet werden. Der nach Abgabenvorschriften Haftungspflichtige kann gemäß § 248 BAO unbeschadet der Einbringung einer Berufung gegen seine Heranziehung zur Haftung innerhalb der für die Einbringung der Berufung gegen den Haftungsbescheid offenstehenden Frist auch gegen den Bescheid über den Abgabenanspruch berufen. Die Haftung nach § 9 Abs…
…innerhalb der für die Einbringung der Berufung gegen den Haftungsbescheid offenstehenden Frist auch gegen den Bescheid über den Abgabenanspruch berufen könne. Sei eine bescheidmäßige Festsetzung nicht erfolgt, so müsse sich das zur Entscheidung berufene Organ mit dem Vorbringen, der Abgabenanspruch bestehe nicht in der dem…
…die Primärschuldnerin ein Rechtsmittel erhoben. Mit Beschwerdevorentscheidung vom 29.11.2010 wurde die Beschwerde (damals: Berufung) als unbegründet abgewiesen. Ein Vorlageantrag wurde eingebracht. Mit Beschluss vom 11.10.2017 wurde das Rechtsmittel gegen den Umsatzsteuerfestsetzungsbescheid als verspätet zurückgewiesen (BFG 11.10.2017, RV/7102360/2011)…
…Das Vorbringen hinsichtlich der Berufung gegen die Bescheide nach der abgabenbehördlichen Prüfung sei keine Berufungsentscheidung erlassen worden, sondern rechtsunrichtig durch den UFS mit Beschluss über eine Einstellung vorgegangen worden, ist verfahrensgegenständlich nicht relevant, da die Bindungswirkung auslösende Bescheide vorliegen. Einwendungen gegen den Abgabenanspruch sind erst …
…248 BAO gegen den Bescheid über den Abgabenanspruch beruft, hat die Berufungsbehörde zunächst nur über die Berufung gegen die Geltendmachung der Haftung zu entscheiden, weil sich erst aus dieser Entscheidung ergibt, ob eine Legitimation zur Berufung gegen den Abgabenanspruch überhaupt besteht. Einwendungen gegen die Richtigkeit…
…248 BAO gegen den Bescheid über den Abgabenanspruch beruft, hat die Berufungsbehörde zunächst nur über die Berufung gegen die Geltendmachung der Haftung zu entscheiden, weil sich erst aus dieser Entscheidung ergibt, ob eine Legitimation zur Berufung gegen den Abgabenanspruch überhaupt besteht. Einwendungen gegen die Richtigkeit…
…2011 nach Konkursverfahren aufgelöst und die Einbringlichkeit dadurch gefährdet bzw. wesentlich erschwert." Die übrigen Ausführen erfolgten zu Verjährungseinwendungen und zur Begründung des Abgabenanspruches. Gegen diese Berufungsvorentscheidung brachte die Bf. einen Vorlageantrag ein. Da die gegenständliche Berufung am 31. Dezember 2013 beim unabhängigen Finanzsenat anhängig war…
…ständiger Rechtsprechung zunächst nur über die Berufung gegen die Geltendmachung der Haftung zu entscheiden, da sich erst aus dieser Entscheidung ergibt, ob eine Legitimation zur Berufung gegen den Abgabenanspruch überhaupt besteht (VwGH 13.09.2006, 2003/13/0131). Einwendungen gegen die Richtigkeit der Abgabenfestsetzung sind…
…über beide Berufungen in einem einheitlichen Rechtsmittelverfahren abzusprechen sei. Vielmehr sei zunächst über die Berufung gegen den Haftungsbescheid zu entscheiden, weil sich erst aus dieser die Legitimation des Bf. zur Einbringung einer Berufung gegen den Abgabenanspruch ergebe; denn würde der Berufung des Haftenden gegen seine…
…Die gesonderte Berufungsbefugnis hinsichtlich des Bescheides über den Abgabenanspruch ändert auch nichts daran, dass die in einer solchen Berufung erhobenen Einwendungen gegen den Abgabenanspruch allein im diesbezüglichen Berufungsverfahren, nicht aber im Berufungsverfahren gegen die Heranziehung zur Haftung relevant sind (vgl das hg Erkenntnis vom 23…
…ständiger Rechtsprechung zunächst nur über die Berufung gegen die Geltendmachung der Haftung zu entscheiden, da sich erst aus dieser Entscheidung ergibt, ob eine Legitimation zur Berufung gegen den Abgabenanspruch überhaupt besteht (VwGH 13.9.2006, 2003/13/0131). Einwendungen gegen die Richtigkeit der Abgabenfestsetzung sind…
…berufen. Darüber hinaus können Einwendungen gegen den Abgabenanspruch nur für die Prüfung des Vorliegens eines Verschuldens des Verantwortlichen an der Pflichtverletzung mit Erfolg im Haftungsverfahren vorgebracht werden, da dem Grunde und der Höhe nach eine Bindung an die Festsetzungsbescheide besteht. Bringt der Haftungspflichtige sowohl gegen…
…aus dieser Entscheidung ergibt, ob eine Legitimation zur Berufung gegen den Abgabenanspruch überhaupt besteht. Einwendungen gegen die Richtigkeit der Abgabenfestsetzung sind in einem gemäß § 248 BAO durchzuführenden Abgabenverfahren und nicht im Haftungsverfahren geltend zu machen. Die Frage, ob ein Abgabenanspruch gegeben ist, ist als Vorfrage…
…Abgabenvorschriften Haftungspflichtige kann gemäß § 248 BAO unbeschadet der Einbringung einer Berufung gegen seine Heranziehung zur Haftung innerhalb der für die Einbringung der Berufung gegen den Haftungsbescheid offenstehenden Frist auch gegen den Bescheid über den Abgabenanspruch berufen. Dem Vorbringen des Bf., dass die Vorschreibung der Kapitalertragsteuern…
…2380 ). Etwaige Einwendungen gegen den Abgabenanspruch wären daher mit Berufung gegen die Abgabenbescheide geltend zu machen gewesen (vgl. schon VwGH 17.5.1989, 88/13/0089) und stellen unzulässige Einwendungen gegen den Exekutionstitel dar (VwGH 29.9.1997, 96/17/0454). Nur die Einstellung der…
…erst aufgrund einer abgabenbehördlichen Prüfung im Nachhinein manifestiert hätten und bei den vorgenannten Fälligkeitszeitpunkten keinerlei Wissen – weder über den Entstehungsgrund noch über die Höhe – über diese angeblichen Abgabenansprüche gegeben gewesen wäre. Wie bereits in den Berufungen/Beschwerden dargelegt, seien gegen sämtliche Abgabenansprüche Rechtsmittel ergriffen worden…
Der nach Abgabenvorschriften Haftungspflichtige kann gemäß § 248 BAO unbeschadet der Einbringung einer Berufung gegen seine Heranziehung zur Haftung innerhalb der für die Einbringung der Berufung gegen den Haftungsbescheid offenstehenden Frist auch gegen den Bescheid über den Abgabenanspruch berufen. Das Normative dieser Anordnung liegt in der…
…das Landesgericht Ried." Dieser Vorhalt wurde zunächst zu Handen der P SteuerberatungsgmbH adressiert, welche die gegenständliche Beschwerde (damals Berufung) gegen den Haftungsbescheid für den Beschwerdeführer verfasst und eingebracht hatte. Dieser Vorhalt wurde mit Schreiben der P SteuerberatungsgmbH vom 20.10.2015 ungeöffnet an das Bundesfinanzgericht…
…hier - im Fall einer Berufung (bzw. nun Beschwerde) sowohl gegen die Heranziehung zur Haftung als auch gegen den Abgabenanspruch zweigeteilt zuerst über die Berufung gegen den Haftungsbescheid und dann, wenn dieser Berufung nicht stattgegeben wird, über die Berufung gegen den Abgabenanspruch zu entscheiden ist (VwGH…