IM NAMEN DER REPUBLIK Das Bundesfinanzgericht erkennt durch den Richter Mag. David Hell LL.B. LL.M. in der Beschwerdesache ***Bf1***, ***Bf1-Adr***, über die Beschwerde vom 15. März 2024 (nunmehr) gegen den Bescheid des Finanzamtes Österreich vom 26. März 2024 betreffend Einkommensteuer (Arbeitnehmerveranlagung) 2023…
…iHv. € 689,22 in Ansatz. Die Beschwerde sowie der Vorlageantrag vom 25.8.2021 werden weitgehend ident begründet wie die entsprechenden Schriftsätze für das Jahr 2017. Eine Umschulung oder ein Berufswechsel seien nie vorgesehen gewesen. Das Berufsbild der Apothekerin befinde sich in einem Wandel…
…in die Länge ziehen und länger als geplant dauern. Erst danach könne die Beschwerdeführerin selbstständig tätig werden und auch ihre Aromatherapie Ausbildung inkludieren. Dies sei von der Beschwerdeführerin ein Berufswechsel, den sie aber erst frühestens 2024 durchführen könne. Die Rechnungen und Belege würden bereits vorliegen.…
…arbeiten beginnen werde (Lehrermangel!), würden die Ausbildungskosten im Zusammenhang mit ihrem Beruf stehen. Da der Berufswechsel zwingend notwendig gewesen sei, würde die Beschwerdeführerin die Ausbildung zur Primarstufenpädagogin daher als essentiell ansehen und daher auch sämtliche damit anfallenden Kosten. Es werde daher ersucht, die vollen Aufwände …
…Masterstudium (2025) den Beruf als Psychologin ausüben (BFG Akt AS 6-7). "Ich habe mich für dieses Studium bzw. für den Berufswechsel entschieden, weil mich zum einen das Fach an sich sehr interessiert (und es mir natürlich auch in meinem jetzigen Job nützt) und es…
…weswegen es sich aus dem Gesamtbild der Verhältnisse heraus nur um steuerlich abzugsfähige Umschulungskosten handeln könne, da der Wille des Bf. zu einem Berufswechsel jedenfalls vorhanden war. Rechtsgrundlagen und rechtliche Würdigung Gemäß § 16 Abs. 1 EStG 1988 sind Werbungskosten die Aufwendungen oder Ausgaben zur Erwerbung…
…konkret von Nutzen ist (mit Angabe des ausgeübten Berufes/Tätigkeit) zu erläutern. Verneinenden falls wären schriftlich die Absichten/Zukunftspläne des Bf. nach der absolvierten Ausbildung bekanntzugeben samt entsprechendem Nachweis (zB: Berufswechsel, zweites Standbein: Ab wann wird die künftige Tätigkeit ausgeübt und wie zB selbständig/gewerblich…
…mit der bisherigen Tätigkeit nicht verwandt ist und auf eine tatsächliche Ausübung eines anderen Berufes abzielen. Das Wesen einer Umschulung besteht in einem Berufswechsel unter Beendigung der bisher ausgeübten beruflichen Tätigkeit mit dem Ziel der Erlangung einer neuen wirtschaftlichen Existenzgrundlage (vgl. UFS 24.1.2011…
…Horte) und werde durch beiderseitiges Unterzeichnen zum Vertrag, der auch für Vereinbarungen zwischen nahen Angehörigen steuerlich anzuerkennen sei. Die entgeltliche Betreuung durch die Großmutter sei durch den Berufswechsel zur Tagesmutter verständlich, da sie u.a. für die Betreuung "unserer Kinder" ihren Beruf aufgegeben habe und…
…selbst nicht unmittelbar mit dem Rechnungswesen des Vereins befasst gewesen sei. Dies sei in den Zuständigkeitsbereich der Kassierin gefallen. Seit ihrem Berufswechsel im Jahr 2010 sei sie auch nicht mehr operativ im Verein tätig gewesen. Die Kassierin sei nun auch für die Bezahlung der Abgaben…
…Unterlagen beigelegt!). Beweggründe für die Umschulung sei der Wunsch, einen Berufswechsel zu vollziehen und die langjährige Leidenschaft im Bereich der Innenarchitektur (Gartenarchitektur) wahrzunehmen. Abschließend brachte die Bf. vor, für ihre Bildungsmaßnahme keine Förderungsmittel erhalten zu haben. Gemeinsam mit ihrer Vorhaltsbeantwortung legte die Bf. betreffend die…
…nur dann auszugehen sei, wenn damit ein Berufswechsel angestrebt werde. Die Ausbildung für einen Zweitberuf (Nebenbeschäftigung) bewirke keine absetzbaren Aufwendungen im Sinne obiger Gesetzesbestimmung. Da ein Berufswechsel (von einer Haupttätigkeit zu einer anderen) bei Vorliegen von Pensionsbezügen grundsätzlich nicht angestrebt werde, könnten Werbungskosten aus diesem…
…oder - die weitere Einkunftserzielung im bisherigen Beruf gefährdet sei oder - die Berufschancen oder Verdienstmöglichkeiten verbessert würden. Diese Umstände seien derzeit nicht gegeben. Sollte jedoch in der Folge tatsächlich ein Berufswechsel erfolgen oder ein Gesamtüberschuss aus dieser Tätigkeit erzielt werden, stelle dies ein rückwirkendes Ereignis dar…
…dass den geltend gemachten Aufwendungen Umschulungscharakter beizumessen sei, da das angestrebte Berufsziel auf den Abschluss der Ausbildung zur Shiatsu -Therapeutin gerichtet sei, wobei mit der Verfolgung nämlichen Ziels auch ein Berufswechsel verbunden sei. Auf einen weiteren, mit 29. Oktober 2012 datierten Vorhalt des Finanzamtes des…
…Daher handelt es sich keinesfalls um Aufwendungen, die der Verbesserung der Kenntnisse im ausgeübten Beruf dienen (keine Aus- oder Fortbildung). Abzugsfähige Werbungskosten liegen daher nur dann vor, wenn Sie einen Berufswechsel anstreben (umfassende Umschulung). Wurde der Studiengang bereits abgeschlossen? Sind bereits Maßnahmen zur Aufnahme einer…
…d.h. Vorbereitung eines Berufswechsels. Begründung: meiner Gesundheit entsprechend (schwerer Wirbelsäulenschaden mit mehreren OPs, linkes Bein hat Ausfalls- und Bewegungseinschränkung) eine sitzende Tätigkeit zu erlangen. < Ich war in meinem Geburtsland als Elektronikmonteurin in der Fertigung erfolgreich beschäftigt. < Eine entsprechende Stelle in Österreich kann…
…Wohnsitznahme in A anstatt in C, da sich Ihr Arbeitgeber nach dem Akteninhalt in C befunden hat - Schilderung der Umstände des Berufswechsels - Zu der im Beschwerdeschreiben angeführten Information: „Von 09.2010 bis 31.1.2008 war ich bei …“ wird um Aufklärung bzw. Richtigstellung ersucht -…
…als Lebens- und Sozialberaterin auszuüben. Über die bloße Behauptung hinaus erfolgte keinerlei besondere Nachweisführung. Es erfolgten keine konkreten Handlungen, die auf einen Berufswechsel bzw. auf ein tatsächliches Tätigwerden und damit auch auf ein Erzielen steuerliche Einkünfte hinweisen. Hinzu kommt, dass bestimmte begehrte Kosten im Zusammenhang…
…dass diese Tatsache keineswegs die Leistungserbringung für die streitgegenständlichen Jahre beweist. Auch dem Vorbringen des Beschwerdeführers, wonach die vielen Berufswechsel des Beschwerdeführers einen erhöhten Bedarf nach Coachingeinheiten bedinge, ist entgegenzuhalten, dass diese Tatsache nicht die Leistungserbringung beweist. Darüber hinaus kommt der vorgelegten schriftlichen Vereinbarung aus…
…nur Fälle eines angestrebten Berufswechsels (von der bisherigen Haupttätigkeit zu einer anderen Haupttätigkeit) gemeint seien. Eine Beschäftigung gelte als Haupttätigkeit, wenn daraus der überwiegende Teil (mehr als die Hälfte) der Einkünfte erzielt werde. Da die Bp davon ausgehe, dass ein Berufswechsel vom Musiker bei den…