…September 2013 beantragte die Bf. die Überprüfung der „IMMO-ESt-Berechnung“ und verwies auf das der Berufung beigelegte Pflichtteilsübereinkommen. Die Berechnung des Finanzamtes sei falsch, da sie – wie aus Kaufvertrag und Pflichtteilsübereinkommen ersichtlich - nur die Hälfte des Kaufpreises bekommen habe. Über die Beschwerde wurde erwogen…
…€ 225.187,86, welche auch im bekämpften Bescheid als Steuer für Einkünfte aus der Grundstücksveräußerungen zum Ansatz gebracht wurde. Es wird aus Vereinfachungsgründen auf die Beilage "Berechnung ImmoESt" der Niederschrift über die Schlussbesprechung vom 10.9.2015 verwiesen. 3.2. Zu Spruchpunkt II. (Revision)…
…150,00 € | Vermittlungsprovision | 2.520,00 € | Ablöse Wohnungsrecht A.B. | 15.000,00 € | Kosten Berechnung ImmoEst | 850,00 € | Summe | 51.690,94 € | Kaufpreis Kaufvertrag 2013 | 120.000,00 € |…
…von 2016 und 2020, sowie E-Mail vom 8.10.2020 bzgl. Berechnung ImmoESt). Darüber hinaus wurde eine Stellungnahme bzgl der beantragten Hauptwohnsitzbefreiung übermittelt. Im Jahr 2022 führte die belangte Behörde beim Bf eine Außenprüfung betreffend die Jahre 2016 bis 2020 durch. Im Zuge der…
…| | | Einbau Glasoberlichte | € 241,24 | | | Einbau Duschtüre | € 1.249,09 | | | Berechnung ImmoESt | € 120,00 | | | Summe Aufwendungen und Ausgaben | € 351.029,39 | | abzüglich Aufwendungen und…
…angesetzt werden kann. Berechnung ImmoESt: Wert der EZ 15 It. Gutachten: 362.300,00 € abzgl. 86% pauschale Anschaffungsk. : -311.578,00 € Gewinn aus Grundstücksveräußerung: 50.722,00 € anteiliger Gewinn (50%) Bf: 25.361,00 € davon 25% ImmoESt: 6.340,25 €…
…Höhe von 16.637,30 € dem tatsächlich vereinbarten Kaufpreis von 30.000,00 € hinzuzurechnen. Der Beschwerde war dementsprechend der Erfolg zu versagen. Eine geringfügige Änderung ergibt sich aus der Anpassung des offenen Saldos. Die Berechnung ist der Beilage zu entnehmen. D) Revision: Gemäß …
…GST-NR X***). Bei der Liegenschaft handelt es sich um ein Einfamilienhaus mit zwei Ferienwohnungen und Carport. Die Immobilienertragsteuer wurde von der steuerlichen Vertretung des Bf wie folgt berechnet: [...] Die Berechnung wurde am 25.08.2022 der Abgabenbehörde übermittelt, woraufhin die Abgabenbehörde die Immobilienertragsteuer erklärungsgemäß…
…voraussetzt, das der strafrechtlichen Vorsatzform der Wissentlichkeit entspricht. Diese strengere Haftung soll immer dann zum Tragen kommen, wenn der Parteienvertreter Unterlagen und Angaben des Veräußerers der Berechnung der ImmoESt zugrunde legt, von denen er offenkundig Kenntnis hat, dass sie nicht den Tatsachen entsprechen [vgl. Urtz…
…voraussetzt, das der strafrechtlichen Vorsatzform der Wissentlichkeit entspricht. Diese strengere Haftung soll immer dann zum Tragen kommen, wenn der Parteienvertreter Unterlagen und Angaben des Veräußerers der Berechnung der ImmoESt zugrunde legt, von denen er offenkundig Kenntnis hat, dass sie nicht den Tatsachen entsprechen [vgl. Urtz…
…vom Veräußerer vorgelegten Unterlagen und gemachten (unrichtigen oder unvollständigen) Angaben die ImmoESt selbst berechnet. Mit der Vertragserrichtung beauftragt wurde Rechtsanwalt Dr. J. Dieser gilt als Parteienvertreter iSd § 30c Abs. 3 EStG 1988, welcher unter den genannten Voraussetzungen für die richtige Berechnung der strittigen Steuer haftet…
…Bescheid) vom 8.4.2019. Der Bf führte aus, dass seiner Ansicht nach das Finanzamt die ImmoESt unrichtig ermittelt habe, zumal dieses bewegliches Einbaumobiliar wie Küchen, Badezimmerverbauten, etc. in die Berechnung der Immobilienertragsteuer miteinbezogen habe. So habe er in seinen beiden Kaufverträgen ganz klar zwischen…
…Ermittlungen teilweise stattgegeben. Nicht anerkannt wurde jedoch der Überschuss der Werbungskosten über die Einnahmen aus der Vermietung und Verpachtung, da dieser Werbungskostenüberschuss so wie die Werbungskostenüberschüsse der Vorjahre zur Liebhaberei erklärt wurden. Die Bemessungsgrundlage der Immobilienertragsteuer (ImmoESt) wurde geändert, bzw. nicht mit dem Betrag anerkannt…
…und der Vertragserrichter daher verpflichtet ist, die ImmoESt in Höhe von 3,5% für den Verkäufer abzuführen. Der Verkäufer bestätigt mit Unterfertigung dieses Vertrages die Richtigkeit ihrer Angaben bezüglich der Berechnung der ImmoESt. Der Bf selbst meldete und entrichtete Immobilienertragsteuer iHv € ***ImmoESt_Bf*** gem. …
…die Eigentumswohnung bereits nach acht Jahren wieder verkauft. Da nicht von einer Einkünfteerzielung auszugehen war, konnten auch weder Werbungskosten noch anteilige Instandsetzungskosten berücksichtigt werden. Bei der Berechnung der ImmoESt sind gemäß § 30 Abs. 3 zweiter Satz EStG die Anschaffungskosten um Herstellungsaufwendungen und Instandsetzungsaufwendungen zu erhöhen…
…500 m2 könne insbesondere „über die kalten Wintermonate" solch ein Betrag schnell anwachsen. Bei Berechnung der ImmoESt zog das FA vom Veräußerungserlös von 235.000,00 € die Anschaffungskosten von 70.319,00 € die GreSt von 2.461,16 € sowie die Eintragungsgebühr von…
…von der die Bf gar nicht wusste. Das Finanzamt hätte zum Zeitpunkt der Selbstberechnung und Begleichung der ImmoESt darauf hinweisen müssen, dass die Berechnung nicht korrekt sei. Die Bf sehe keine Veranlassung für einen Bearbeitungszeitraum von drei Jahren Zinsen zu zahlen. In der Ergänzung zur…
…Ersuchen um Ergänzung vom 16. Jänner 2025 schrieb das Finanzamt: "Wie telefonisch am 16.01.2025 besprochen haben wir das Büro ***1*** kontaktiert. Die Berechnung zur Immoest mit einer Erläuterung haben wir erhalten. Wir benötigen von Ihnen noch die Basis-Grundlagen (Verträge), die Information bzw…
…Am 06.07.2016 wurden die für die Berechnung der ImmoESt relevanten Daten an das Finanzamt übermittelt; aufgrund der Inanspruchnahme der Hauptwohnsitzbefreiung nach § 30 Abs 2 Z 1 lit b EStG wurde jedoch keine ImmoESt abgeführt. Im Jahr 2018 fand bei der Bf eine abgabenrechtliche…
…Anschaffungskosten inkl. Bodenwert: Euro 854.190,-/2 = Euro 427.095,- abzüglich den auch von Ihnen festgestellten Verkehrswertanteil von Euro 312.500,- ergibt einen Veräußerungsverlust von Euro 114.595,- Aus dieser Begründung heraus wird Ihre Berechnung der ImmoEst aus dem Grundanteil ohnehin obsolet. 3. Liegenschaftsverkauf…