…Abs. 2) eingelegt oder an der Abgabestelle zurückgelassen wird. (2) Die Zustellung gilt als am dritten Werktag nach der Übergabe an das Zustellorgan bewirkt. Im Zweifel hat die Behörde die Tatsache und den Zeitpunkt der Zustellung von Amts wegen festzustellen. Die Zustellung wird nicht bewirkt…
…ab 1. Jänner 2018 um 155,9 €. (5) Als erheblich behindert gilt ein Kind, bei dem eine nicht nur vorübergehende Funktionsbeeinträchtigung im körperlichen, geistigen oder psychischen Bereich oder in der Sinneswahrnehmung besteht. Als nicht nur vorübergehend gilt ein Zeitraum von voraussichtlich mehr als drei…
…Jugendhilfe oder nicht zur Gänze aus öffentlichen Mitteln zur Sicherung des Lebensunterhaltes und des Wohnbedarfes getragen wird, sofern die Vollwaise nicht einen eigenständigen Haushalt führt; dies gilt nicht für Vollwaisen, die Personen im Sinne des § 1 Z 3 und Z 4 des Strafvollzugsgesetzes, BGBl. Nr…
…Jänner 2019 betreffend Rückforderung zu Unrecht bezogener Beträge an Familienbeihilfe und Kinderabsetzbetrag für das Kind L... im Zeitraum von Mai bis August 2018 beschlossen: Der Antrag auf Bewilligung der Verfahrenshilfe gemäß § 292 Bundesabgabenordnung (BAO) wird als unbegründet abgewiesen. Eine Revision an den Verwaltungsgerichtshof ist nach…
IM NAMEN DER REPUBLIK Das Bundesfinanzgericht hat durch den Richter ***Ri*** in der Beschwerdesache ***Bf.***, über die Beschwerde vom 20. August 2025 gegen den Bescheid des Finanzamtes Österreich vom 18. August 2025, Ordnungsbegriff: ***OB***, betreffend die Rückforderung von Familienbeihilfe und Kinderabsetzbetrag für die Zeiträume Juni…
IM NAMEN DER REPUBLIK Das Bundesfinanzgericht hat durch Ri in der Beschwerdesache Adresse1 , über die Beschwerde vom 07.06.2015 gegen den Bescheid des Finanzamtes FA vom 30.04.2015, über die Rückforderung zu Unrecht bezogener Beträge Familienbeihilfe (FB) und Kinderabsetzbetrag (KG) für Jänner 2010…
IM NAMEN DER REPUBLIK Das Bundesfinanzgericht hat durch die Richterin ***BE*** in der Beschwerdesache ***Bf1***, ***Bf1-Adr***, über die Beschwerde vom 6. November 2018 gegen den Bescheid des Finanzamtes Wien 2/20/21/22 (nunmehr Finanzamt Österreich) vom 17. Oktober 2018 betreffend Rückforderung Familienbeihilfe 06…
…Der Bescheid wird dahingehend abgeändert, als sich die Abweisung des Antrages auf Gewährung der Familienbeihilfe auf die beantragten Zeiträume August 2007 bis November 2008 und Jänner 2010 bis Juni 2011 bezieht. Im Übrigen wird die Beschwerde als unbegründet abgewiesen. 2. Eine Revision an den Verwaltungsgerichtshof…
…werden soll, unabhängig davon, ob nachher eine Berufsausbildung absolviert wird. Diese Regelung ist im Zusammenhang mit der geplanten automatisierten Anspruchsüberprüfung bzw. -verlängerung des Familienbeihilfenbezuges auf Basis externer Daten aus dem Datenverbund der Universitäten und Hochschulen von Studierenden zu betrachten (siehe auch Ausführungen zu Z 4;…
…5. Ebenso am 22.6.2026 hat die Antragstellerin über FinanzOnline gegenständlichen Antrag auf Gewährung der Verfahrenshilfe für das Verfahren betreffend die og. Beschwerde gestellt und im dazu übermittelten Schreiben vom 21.6.2026 ua. ausgeführt: Es möge ihr ein geeigneter rechtskundiger Vertreter - Rechtsanwalt/-anwältin…
IM NAMEN DER REPUBLIK Das Bundesfinanzgericht hat durch den Richter***Ri*** in der Beschwerdesache ***Bf1***, ***Bf1-Adr***, über die Beschwerde vom 20. Juli 2021 gegen den Bescheid des ***FA*** vom 24. Juni 2021 zu Ordnungsbegriff ***1*** betreffend Rückforderung von Familienbeihilfe und Kinderabsetzbeträgen in Höhe von…
…wird, gemäß § 265 BAO elektronisch vorgelegt. Der Vorlagebericht führt zum Sachverhalt aus: Im Zuge der Erledigung der Beschwerde vom 27.12.2013 gegen den Abweisungsbescheid vom 18.12.2013 (Abweisung der Familienbeihilfe für den Zeitraum von 01/08 bis 07/12) wurde festgestellt, d. auch…
…wenn ihnen durch den Schulbesuch die Ausübung ihres Berufes nicht möglich ist; für Kinder, die eine in § 3 des Studienförderungsgesetzes 1992 genannte Einrichtung besuchen, jedoch nur im Rahmen der in § 2 Abs. 1 lit. b vorgesehenen Studiendauer, h) für volljährige Kinder, die erheblich behindert sind (…
IM NAMEN DER REPUBLIK Das Bundesfinanzgericht hat durch den Richter ***Ri*** in der Beschwerdesache ***Bf1***, Sozialversicherungsnummer ***1***, ***Bf1-Adr*** über die Beschwerde vom 20. Mai 2019 gegen den Rückforderungsbescheid des ehemals Finanzamtes ***2***, nunmehr FAÖ DS ***3*** , vom 30. April 2019 betreffend Familienbeihilfe bzw. Kinderabsetzbetrag…
…462,24 Euro (brutto) nur die Hälfte - also 731,12 Euro (brutto) - erhalten habe [Anm.: eine detaillierte Berechnung war der Beschwerde beigefügt]. Bei der jährlichen Steuerberechnung, wie im angefochtenen Bescheid angeführt, würden diese zwei "Halb-Einkommen" wie zwei Teilzeitbeschäftigungseinkünfte behandelt und dadurch steuerliche Nachforderungen gestellt…
IM NAMEN DER REPUBLIK Das Bundesfinanzgericht hat durch den Richter***Ri*** in der Beschwerdesache ***Bf1***, ***Bf1-Adr***, über die Beschwerde vom 31. März 2023 gegen den Bescheid des Finanzamtes Österreich vom 23. März 2023 betreffend Rückforderung von Familienbeihilfe und Kinderabsetzbeträgen für die Monate Juli 2022…
IM NAMEN DER REPUBLIK Das Bundesfinanzgericht hat durch die Richterin ***Ri*** in der Beschwerdesache ***Bf1***, ***Bf1-Adr***, über die Beschwerde vom 23. Mai 2023 gegen den Bescheid des Finanzamtes Österreich vom 5. Mai 2023 betreffend Familienbeihilfe 08.2021-12.2022 und Kinderabsetzbetrag 08.2021-12…
IM NAMEN DER REPUBLIK Das Bundesfinanzgericht hat durch die Richterin R. in der Beschwerdesache BF, über die Beschwerde vom 14.05.2018 gegen den Bescheid der belangten Behörde Finanzamt AB vom 12.04.2018, betreffend Familienbeihilfe (Abweisungsbescheid ab 10/2017) zu Recht erkannt: Die Beschwerde…
IM NAMEN DER REPUBLIK Das Bundesfinanzgericht hat durch die Richterin Elisabeth Wanke über die Beschwerde der ***1*** ***2***, ***3***, ***4***, vom 13.2.2023 gegen den Bescheid des Finanzamts Österreich vom 28.1.2023, Ordnungsbegriff ***5***, womit der Antrag vom 20.9.2022 auf Familienbeihilfe…
Aignerstraße 10 5026 Salzburg-Aigen www.bfg.gv.at DVR: 2108837 IM NAMEN DER REPUBLIK Das Bundesfinanzgericht hat durch die Richterin Ri in der Beschwerdesache A., vertreten durch B., Adr.A gegen den Bescheid des Finanzamtes Salzburg-Land vom 26.09.2013 betreffend Familienbeihilfe zu…