…gewährt worden, wenn der Abgabenpflichtige ein Wahlrecht zwischen Abfindung und Rentenleistung gehabt habe. Ursprünglich seien ausländische Pensionsabfindungen, soweit sie nicht mit 6% zu besteuern worden seien, mit dem halben Belastungsprozentsatz besteuert worden. Seit dem Kalenderjahr 2001 seien aus der 2. Säule der Schweiz bzw. Liechtenstein…
…Ursprünglich seien ausländische Pensionsabfindungen, soweit sie nicht mit 6 % zu besteuern gewesen seien, mit dem halben Belastungsprozentsatz der Besteuerung unterworfen worden. Seit dem Kalenderjahr 2001 seien aus der Schweiz oder Liechtenstein stammende Pensionsabfindungen aus der zweiten Säule gemäß § 124b Z 53 EStG 1988 zu einem…
…VwGH-Erkenntnis 18.03.1991, 90/14/0053, mit dem Beschwerdejahr 1989) die Besteuerung von Vergleichssummen, Kündigungsentschädigungen und Nachzahlungen iSd. § 67 Abs. 8 EStG mit dem Belastungsprozentsatz erfolgte, sind derartige Zahlungen nach § 67 Abs. 8 lit. a bis c idF Budgetbegleitgesetz 2001, BGBl. I Nr…
…auch dann gewährt, wenn der Abgabenpflichtige ein Wahlrecht zwischen Abfindung und Rentenleistung hatte. Ursprünglich wurden ausländische Pensionsabfindungen, soweit sie nicht mit 6% zu besteuern waren, mit dem halben Belastungsprozentsatz besteuert. Seit dem Kalenderjahr 2001 sind aus der 2. Säule der Schweiz bzw. Liechtenstein stammende Pensionsabfindungen…
…Ergebnissen wie gerichtliche oder außergerichtliche Vergleiche führen können und daher die Besteuerung analog dem Wortlaut des § 67 Abs 8 letzter Satz EStG 72 mit dem "Belastungsprozentsatz" zugelassen hat. Allerdings verweise § 67 Abs 8 letzter Satz des EStG 72 bezüglich der Besteuerungsmethodik und der Zahlungsgründe ohnehin…
…Ergebnissen wie gerichtliche oder außergerichtliche Vergleiche führen können und daher die Besteuerung analog dem Wortlaut des § 67 Abs 8 letzter Satz EStG 72 mit dem "Belastungsprozentsatz" zugelassen hat. Allerdings verweise § 67 Abs 8 letzter Satz des EStG 72 bezüglich der Besteuerungsmethodik und der Zahlungsgründe ohnehin…
…begründend vor: ad Begünstigung gemäß § 124b Z 53 EStG 1988: Ursprünglich seien ausländische Pensionsabfindungen, soweit diese nicht mit 6% zu besteuern gewesen seien, mit dem halben Belastungsprozentsatz besteuert worden. Seit dem Kalenderjahr 2001 seien aus der 2. Säule der Schweiz bzw. Liechtenstein stammende Pensionsabfindungen gemäß …
…gewährt worden, wenn der Abgabenpflichtige ein Wahlrecht zwischen Abfindung und Rentenleistung gehabt habe. Ursprünglich seien ausländische Pensionsabfindungen, soweit sie nicht mit 6% zu besteuern gewesen seien, mit dem halben Belastungsprozentsatz besteuert worden. Seit dem Kalenderjahr 2001 seien aus der 2. Säule der Schweiz bzw. Liechtenstein…
…gewährt worden, wenn der Abgabenpflichtige ein Wahlrecht zwischen Abfindung und Rentenleistung gehabt habe. Ursprünglich seien ausländische Pensionsabfindungen, soweit sie nicht mit 6% zu besteuern gewesen seien, mit dem halben Belastungsprozentsatz besteuert worden. Seit dem Kalenderjahr 2001 seien aus der 2. Säule der Schweiz bzw. Liechtenstein…
…ist u.a. folgendes zu entnehmen: "Liegt ein Fall des § 67 Abs 8 EStG 1972 vor, hat die Besteuerung mit dem Belastungsprozentsatz - und nicht gemäß § 67 Abs 6 EStG 1972 - zu erfolgen, auch wenn ein Zusammenhang mit der Beendigung des Dienstverhältnisses besteht, wie dies bei…
…Die Versteuerung habe nach § 67 Abs. 8 EStG 1988 (mit dem Belastungsprozentsatz) zu erfolgen, auch wenn ein Zusammenhang mit der Beendigung des Dienstverhältnisses bestehe, wie dies bei Zahlungen für den Verzicht auf Arbeitsleistungen für künftige Lohnzahlungszeiträume und Vergleichssummen in der Regel der Fall sein wird…
… 67 Abs. 11 EStG 1972 bzw. 1988 (Grenzgänger etc.) bleiben bei der Umrechnung die mit festen Steuersätzen, dem Belastungsprozentsatz oder halben Steuersatz zu versteuernden Bezüge gemäß § 67 EStG 1972 bzw. 1988 sowie die Bezüge gemäß ä 68 EStG 1972 bzw. 1988 automatisch unberücksichtigt. (1.3…
…betreffen würde. Die Aufrollung ist hingegen bei Nachzahlungen für vergangene Kalenderjahre nicht vorzunehmen. Das Einkommensteuergesetz bietet für eine differenzierende, vom einheitlich anzuwendenden Belastungsprozentsatz abweichende Besteuerung keine Handhabe (vgl. VwGH 30.1.1991, 90/13/0121). Aufgrund obiger Ausführungen kann dem Beschwerdevorbringen nicht gefolgt werden, den…
…VwGH 30.1.1991, 90/13/0121 ). IV. Erwägungen Strittig ist die Versteuerung der Lohnnachzahlungen für Vorjahre im Nachzahlungszeitpunkt mit dem Belastungsprozentsatz. Nach § 19 Abs. 1 Z 1 bis Z 3 EStG 1988 gilt für diese Tatbestände eine von der Grundregel der Einnahmenerfassung im Kalenderjahr…
…nicht ausgeführt hat, dass eine Vergleichssumme undifferenziert mit dem Belastungsprozentsatz zu versteuern ist . Vielmehr hat der Verwaltungsgerichtshof bei der Erfassung von Nachzahlungen für vergangene Kalenderjahre (nur) die Ausscheidung jener (steuerfreien) Lohnbestandteile als unzulässig angesehen - und damit eine pauschale Versteuerung nach dem Belastungsprozentsatz gemäß § 67 Abs…
Rechnungen ***2*** KG mit Übergang der Steuerschuld | € 182.334,12 | Rechnungen ***2*** KG mit Umsatzsteuerausweis: | € 25.590,00 | Bankeingang "Tageslosung Ottakring" (aus Tz 3.11. des BP-Berichts | € 2.200,00 | Gesamt | € 723.732…