…Festsetzung vom Amts wegen nicht innerhalb eines Jahres (Abs. 2 Z 1 leg. cit.) ab Bekanntgabe des selbstberechneten Betrages erfolgt. Die Vorschrift hat insoweit den Zweck, einen "Gleichklang mit der bei einem durch Bescheid abgeschlossenen Verfahren geltenden Rechtslage" herbeizuführen (vgl. nochmals VwGH 30.01.2014…
…FA die Erklärung dort übermittelt wurde. In der Entscheidung VwGH 27.1.2009, 2006/13/0096 wird folgendes ausgeführt: "Für das Streitjahr 2003 erfolgte die Bekanntgabe des von der Beschwerdeführerin selbstberechneten Betrages an Kapitalertragsteuer mit einer am 28. Februar 2003 beim Finanzamt eingelangten "Kapitalertragsteuer-Anmeldung"…
…als rechtswidrig, weil die Abgabenfestsetzungen nicht innerhalb eines Jahres ab Bekanntgabe der selbstberechneten Beträge (laut Auskunft der elektronischen Datenbank der Finanzverwaltung - DB2) erfolgt sind und in den Bescheidbegründungen - zwar mit Verweis auf den Bericht über das Ergebnis der Außenprüfung - lediglich die "Feststellung als Liebhaberei gemäß §…
…zur Bekanntgabe des selbstberechneten Betrages kann darin bestehen, dass eine entsprechende "Erklärung" (zB nach § 11 NoVAG 1991, § 13 Abs. 1 GrEStG 1987, § 23a Abs. 2 ErbStG, § 8 Abs. 3 VersStG) einzureichen ist. Ist keine Erklärungspflicht - wie bei der Wechselgebühr - vorgesehen, so hat die Bekanntgabe idR…
…Jahres ab Bekanntgabe des selbstberechneten Betrages, 2. wenn der Antrag auf Festsetzung spätestens ein Jahr ab Bekanntgabe des selbstberechneten Betrages eingebracht ist, 3. wenn kein selbstberechneter Betrag bekannt gegeben wird oder wenn bei sinngemäßer Anwendung des § 303 die Voraussetzungen für eine Wiederaufnahme des Verfahrens vorliegen…
…selbst berechneten Betrag der Abgabenbehörde bekannt gibt oder wenn sich die bekanntgegebene Selbstberechnung als nicht richtig erweist. (2) Die Festsetzung kann erfolgen, 1. von Amts wegen innerhalb eines Jahres ab Bekanntgabe des selbstberechneten Betrages, 2. wenn der Antrag auf Festsetzung spätestens ein Jahr ab Bekanntgabe…
…führte das Finanzamt aus, dass nach § 201 Abs 2 Z 2 BAO eine Festsetzung erfolgen könne, wenn der Antrag auf Festsetzung spätestens ein Jahr nach Bekanntgabe des selbstberechneten Betrages eingebracht werde. Dem Antrag könne daher, rückgerechnet ab dem Datum der Antragstellung, nur für die Monate…
…qualifizierte diesen Antrag des Bf. als Antrag auf bescheidmäßige Festsetzung der Normverbrauchsabgabe gemäß § 201 der Bundesabgabenordnung (BAO) und wies ihn ab. Begründend wurde ausgeführt, dass eine Festsetzung nur erfolgen könne, wenn der Antrag auf Festsetzung binnen eines Jahres ab der Bekanntgabe des selbstberechneten Betrages (das…
…der Antrag auf Festsetzung spätestens ein Jahr ab Bekanntgabe des selbstberechneten Betrages eingebracht ist (Z.2) oder wenn bei sinngemäßer Anwendung des § 303 Abs.4 die Voraussetzungen für eine Wiederaufnahme des Verfahrens von Amts wegen vorliegen würden (Z.3). Mit Erkenntnis des Verfassungsgerichtshofes vom 18…
…5. wenn bei sinngemäßer Anwendung des § 293b oder des § 295a die Voraussetzungen für eine Abänderung vorliegen würden. (3) Die Festsetzung hat zu erfolgen, 1. wenn der Antrag auf Festsetzung binnen einer Frist von einem Monat ab Bekanntgabe des selbst berechneten Betrages eingebracht ist, 2. wenn…
…gegenständlichen Fall zu prüfen ist, ob die Anwendungsvoraussetzungen des § 201 Abs 2 Z 2 BAO für die erstmalige Festsetzung der NoVA vorliegen. Der darin für die erstmalige Festsetzung bestimmte Fristenlauf beginnt ab Bekanntgabe des selbstberechneten Betrages und beträgt ein Jahr, wobei es auf ein Verschulden…
…5.1991, 90/14/0262). Voraussetzung für die Festsetzung ist daher, dass entscheidungserhebliche Tatsachen oder Beweismittel der Abgabenbehörde im Zeitpunkt der Bekanntgabe des selbstberechneten Betrages noch nicht bekannt waren und dass diese Umstände nachträglich (etwa im Zuge einer Außenprüfung) neu hervorkommen (vgl. Ritz/Koran, BAO7…
…Festsetzung hat zu erfolgen, 1. wenn der Antrag auf Festsetzung binnen einer Frist von einem Monat ab Bekanntgabe des selbst berechneten Betrages eingebracht ist, (Anm.: Z 2 aufgehoben durch BGBl. I Nr. 70/2013) wenn bei sinngemäßer Anwendung des § 295 die Voraussetzungen für eine Änderung…
…wie eine Sachverhaltsdarstellung anlässlich einer Selbstberechnung sonst vorgesehen wäre. – Die dabei rechtlich unrichtige Vorgangsweise hätte gem. § 201 Abs.2 Z 1 BAO von Amts wegen innerhalb eines Jahres ab Bekanntgabe des selbstberechneten Betrages richtig festgesetzt werden können; eine Maßnahme gem. § 303 BAO zur „Nachholung“ einer…
…betreffend Rückerstattung des Malusbetrages gemäß § 6a NoVAG zurückgewiesen. Begründend wurde ausgeführt, dass die Eingabe nicht fristgereicht eingebracht worden sei. Gemäß § 201 Abs. 2 Z 2 BAO könne eine Festsetzung dann erfolgen, wenn der Antrag auf Festsetzung spätestens ein Jahr ab Bekanntgabe des selbstberechneten Betrages eingereicht…
…keinen selbst berechneten Betrag der Abgabenbehörde bekannt gibt oder wenn sich die bekanntgegebene Selbstberechnung als nicht richtig erweist. Die Festsetzung kann nach § 201 Abs. 2 BAO idF BGBl I 2013/70 erfolgen, 1. von Amts wegen innerhalb eines Jahres ab Bekanntgabe des selbstberechneten Betrages, 2…
…verspätet zurück und führte aus, dass eine bescheidmäßige NoVA-Festsetzung nur dann erfolgen könne, wenn der Antrag auf Festsetzung spätestens ein Jahr ab Bekanntgabe des selbstberechneten Betrages eingebracht wird. Im vorliegenden Fall sei die Jahresfrist bereits abgelaufen. Mit Schriftsatz vom 18. Dezember 2013 erhob der…
…sich, dass im gegenständlichen Fall zu prüfen ist, ob die Anwendungsvoraussetzungen des § 201 Abs 2 Z 2 BAO vorliegen. Der darin für die erstmalige Festsetzung bestimmte Fristenlauf beginnt ab Bekanntgabe des selbstberechneten Betrages und beträgt ein Jahr, wobei es auf ein Verschulden nicht ankommt (vgl…
…stellte der Bf einen Antrag auf Rückerstattung des NoVA Zuschlages. Das Finanzamt wies den Antrag als verspätet zurück und führte aus, dass eine bescheidmäßige NoVA Festsetzung nur dann erfolgen könne, wenn der Antrag auf Festsetzung spätestens ein Jahr ab Bekanntgabe des selbstberechneten Betrages eingebracht wird…
…allein oder in Verbindung mit dem sonstigen Ergebnis des Verfahrens einen im Spruch anders lautenden Bescheid herbeigeführt hätte. Voraussetzung für die Festsetzung ist daher, dass entscheidungserhebliche Tatsachen oder Beweismittel der Abgabenbehörde im Zeitpunkt der Bekanntgabe des selbstberechneten Betrages noch nicht bekannt waren und dass diese…