…eine Beschwerde gegen den Bescheid einzubringen, der an die ***1*** ergangen sei. Darüber hinaus liege keine Beitrittserklärung der Wohnungseigentumsgemeinschaft auf, die bloße Anführung der Beitrittsberechtigung in der Bescheidbeschwerde stelle keine Beitrittserklärung dar (vgl. VwGH 17.9.1992, 91/16/0094). Folgende Erwägungen wurden getroffen…
…eine Beschwerde gegen den Bescheid einzubringen, der an die ***1*** ergangen sei. Darüber hinaus liege keine Beitrittserklärung der Wohnungseigentumsgemeinschaft auf, die bloße Anführung der Beitrittsberechtigung in der Bescheidbeschwerde stelle keine Beitrittserklärung dar (vgl. VwGH 17.9.1992, 91/16/0094). Folgende Erwägungen wurden getroffen…
…ist, b) wenn sie von jemandem abgegeben wurde, der zum Beitritt nicht befugt ist. In diesem Fall darf das Erkenntnis (§ 279) erst nach Rechtskraft des Zurückweisungsbescheides ergehen. " Auch das Bundesfinanzgericht hat die Frage der Beitrittsberechtigung zu prüfen (vgl. Fischerlehner, Das neue Abgabenverfahren, Anm. 2 zu …
…bereits rechtskräftig ist, b) wenn sie von jemandem abgegeben wurde, der zum Beitritt nicht befugt ist. In diesem Fall darf das Erkenntnis (§ 279) erst nach Rechtskraft des Zurückweisungsbescheides ergehen." Auch das Bundesfinanzgericht hat die Frage der Beitrittsberechtigung zu prüfen (vgl. Fischerlehner, Das neue Abgabenverfahren, Anm…
…in Literatur und Rechtsprechung nicht ersichtlich ist, sodass hier die Beurteilung der diesbezüglichen Kompetenzen des Bundesfinanzgerichtes ohnehin von Grund auf neu erfolgt. Einen bescheidmäßigen Abspruch über die Beitrittserklärung nahm das Finanzamt nicht vor. Auch das Bundesfinanzgericht hat die Frage der Beitrittsberechtigung zu prüfen (vgl. Fischerlehner…
IM NAMEN DER REPUBLIK Das Bundesfinanzgericht hat durch die Richterin Mag. Helga Hochrieser in der Beschwerdesache des Bf., Adr., gegen den Bescheid des Finanzamts Baden Mödling vom 7.9.2011 betreffend Abweisung des Antrags vom 27.5.2011 auf Ausgleichszahlung (Familienbeihilfe) zu Recht erkannt: Der…
IM NAMEN DER REPUBLIK Das Bundesfinanzgericht hat durch den Richter ***Ri*** in der Beschwerdesache ***Bf1***, ***Bf1-Adr***, über die Beschwerde vom 18. März 2018 gegen den Bescheid des Finanzamtes Graz-Stadt vom 15. März 2018 betreffend Einkommensteuer (Arbeitnehmerveranlagung) 2017 Steuernummer ***BF1StNr1*** zu Recht erkannt…
IM NAMEN DER REPUBLIK Das Bundesfinanzgericht hat durch die Richterin Elisabeth Wanke über die Beschwerde des A Ba, Adresse, Tschechische Republik, vom 30.3.2014, gegen den Bescheid des Finanzamtes Hollabrunn Korneuburg Tulln, 2100 Korneuburg, Laaerstraße 13, vom 11.3.2014, wonach der Antrag vom…
Es könne keinen Unterschied machen, ob der Ehegatte der Bf. direkt etwa vom Bildungsministerium oder im Wege der ausgegliederten GmbH entsendet werde. Im Übrigen werde auf den Beamtenbegriff des BDG durch den Klammerausdruck in § 26 Abs. 3 BAO nicht verwiesen. Nach Verlesung von § 11 Abs…