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BFG RV/7300084/20141. Umsatzverheimlichung durch den Betreiber eines Begleit-Services 2. Schätzungsberechtigung der Finanzstrafbehörde 3. Wiederaufleben der Strafbarkeit von Hinterziehungen nach § 33 Abs. 2 lit. a FinStrG 4. Verständigung des Beschuldigten im Sinne des § 83 Abs. 2 FinStrG mittels Stellungnahme des Amtsbeauftragten
geltende FassungBFG-EntscheidungenBescheidbeschwerde - Senat - Erkenntnis14.04.2015Teil 1/4

IM NAMEN DER REPUBLIK Der Finanzstrafsenat Wien 3 des Bundesfinanzgerichtes hat in der Finanzstrafsache gegen T, (Bf.) vertreten durch Dr. Michael Kotschnigg, Franzensbrückenstraße 5 Tür 252, DG, 1020 Wien wegen der Finanzvergehen der Abgabenhinterziehung gemäß § 33 Abs. 2 lit. a des Finanzstrafgesetzes (FinStrG) über die…

BFG RV/7300084/20141. Umsatzverheimlichung durch den Betreiber eines Begleit-Services 2. Schätzungsberechtigung der Finanzstrafbehörde 3. Wiederaufleben der Strafbarkeit von Hinterziehungen nach § 33 Abs. 2 lit. a FinStrG 4. Verständigung des Beschuldigten im Sinne des § 83 Abs. 2 FinStrG mittels Stellungnahme des Amtsbeauftragten
geltende FassungBFG-EntscheidungenBescheidbeschwerde - Senat - Erkenntnis14.04.2015Teil 2/4

…Angestelltentätigkeiten zu übernehmen (Bulgarien ist erst seit 1.5.2007 bei der EU). Ich war in Bulgarien Leistungssportler und habe dort auch Medaillien gemacht. Vorhalt: Welche Aufgaben hatte der Bf., welche seine Frau in dem Begleitservice? Bf.: Ich habe zunächst eine Wohnung im 5. Bezirk…

BFG RV/7300084/20141. Umsatzverheimlichung durch den Betreiber eines Begleit-Services 2. Schätzungsberechtigung der Finanzstrafbehörde 3. Wiederaufleben der Strafbarkeit von Hinterziehungen nach § 33 Abs. 2 lit. a FinStrG 4. Verständigung des Beschuldigten im Sinne des § 83 Abs. 2 FinStrG mittels Stellungnahme des Amtsbeauftragten
geltende FassungBFG-EntscheidungenBescheidbeschwerde - Senat - Erkenntnis14.04.2015Teil 3/4

…mittels Voranmeldungen einbekannten Zahllasten hinsichtlich des von ihm betriebenen Begleitservice und Massagestudio stehen die Ergebnisse einer Umsatzsteuersonderprüfung gegenüber. Auszug aus der Berufungsentscheidung zu RV/3326-W/08: "Das geprüfte Unternehmen war im überprüften Zeitraum nach eigenen Angaben und nach den Feststellungen des Finanzamtes zumindest mit…

BFG RV/7300084/20141. Umsatzverheimlichung durch den Betreiber eines Begleit-Services 2. Schätzungsberechtigung der Finanzstrafbehörde 3. Wiederaufleben der Strafbarkeit von Hinterziehungen nach § 33 Abs. 2 lit. a FinStrG 4. Verständigung des Beschuldigten im Sinne des § 83 Abs. 2 FinStrG mittels Stellungnahme des Amtsbeauftragten
geltende FassungBFG-EntscheidungenBescheidbeschwerde - Senat - Erkenntnis14.04.2015Teil 4/4

Dass mehr Personen beworben erscheinen, als zeitgleich in einem Begleitservice arbeiten, wird zugestanden, da eben in dieser Branche häufig Agentur gewechselt wird, was sich ebenfalls aus den Angaben der beiden einvernommenen Damen ergibt. Mehr als dass eine Person drei Mal unter verschiedenen "Unternehmen" inseriert wurde…

BFG RV/7100832/2009Schätzung von Begleitagenturen
geltende FassungBFG-EntscheidungenBescheidbeschwerde - Einzel - Erkenntnis30.10.2014

…Bf. im Prüfungszeitraum unter den Agenturbezeichnungen "A", "B", "C" und "D" ein Unternehmen in Form von Begleitserviceagenturen führte. Der Ort der Geschäftsleitung habe sich nach Angaben des Unternehmens in A-Gasse befunden. Die Geschäftsräumlichkeiten, die mit den notwendigen Telefonanschlüssen, Schreibtischen und entsprechenden Computern ausgestattet waren…

BFG RV/7300021/20131. Schätzungen 2. Begleitagentur
geltende FassungBFG-EntscheidungenBescheidbeschwerde - Senat - Erkenntnis11.03.2014Teil 1/2

…von dieser über die Höhe des Honorars informiert. Eine direkte Kontaktaufnahme des Kunden mit einer Begleitperson war nicht vorgesehen. Wollte der Kunde eine Leistung des Begleitservice in Anspruch nehmen, musste er auf jeden Fall mit der Bf. Kontakt aufnehmen und dabei die gewünschte Leistung entsprechend…

BFG RV/7100569/2009Einheitliches Entgelt bei einem Escortservice
geltende FassungBFG-EntscheidungenBescheidbeschwerde - Einzel - Erkenntnis08.01.2015Teil 2/2

Im Mängelbehebungsschriftsatz betreffend die Einkommensteuer trägt der Bf. vor, dass die Betriebsprüfung durch die Zurechnung des gesamten Entgeltes an den Bf. ihm ein strafrechtliches Verhalten unterstelle, obwohl der Bf. ein solches Verhalten zu keinem Zeitpunkt gesetzt hat. Hierzu ist auszuführen, dass die Betriebsprüfung in keiner…

BFG RV/7102524/2020Einkünfte aus Gewerbebetrieb: Betrieb von zwei Sexstudios durch eine GmbH
geltende FassungBFG-EntscheidungenBescheidbeschwerde - Einzel - Erkenntnis29.12.2025Teil 2/4

Mit Beschwerden vom 05.07.2018 und vom 23.01.2019 wandte sich die Bf. gegen die genannten Festsetzungen und begründete wie folgt: "a. Sachverhalt: Meine Mandantin betreibt eine Werbe- und ***23*** für Sexdienstleister. Meine Mandantin wird auf Grund eines Werbe- und Vermittlungsauftrags für den…

BFG RV/7300061/20241. Abgabenhinterziehung bei Begleitagenturen, Umsatzzurechnung an den Unternehmer; 2. Steuerberaterin hat die umsatzsteuerliche Linie vorgegeben und das System ihres Vorgängers übernommen. 3. Kein vorsätzliches oder grob fahrlässiges Verhalten des Beschuldigten, wenn die Steuerberaterin als befugte Parteienvertreterin ihn nicht auf die korrekte Rechtslage hingewiesen hat.
geltende FassungBFG-EntscheidungenBescheidbeschwerde - Senat - Erkenntnis02.09.2025Teil 1/2

IM NAMEN DER REPUBLIK Der Finanzstrafsenat Wien 1025-2 des Bundesfinanzgerichtes hat in der Finanzstrafsache gegen Herrn ***Bf1***, geboren 1961, ***Bf1-Adr***, vertreten durch intertax Wirtschaftstreuhandgesellschaft m.b.H., Praterstraße 29, 1020 Wien, wegen der Finanzvergehen der Abgabenhinterziehungen gemäß § 33 Abs. 1 des Finanzstrafgesetzes (FinStrG…

BFG RV/7300061/20241. Abgabenhinterziehung bei Begleitagenturen, Umsatzzurechnung an den Unternehmer; 2. Steuerberaterin hat die umsatzsteuerliche Linie vorgegeben und das System ihres Vorgängers übernommen. 3. Kein vorsätzliches oder grob fahrlässiges Verhalten des Beschuldigten, wenn die Steuerberaterin als befugte Parteienvertreterin ihn nicht auf die korrekte Rechtslage hingewiesen hat.
geltende FassungBFG-EntscheidungenBescheidbeschwerde - Senat - Erkenntnis02.09.2025Teil 2/2

Bei Aufnahme einer unternehmerischen Tätigkeit ist es Aufgabe des Unternehmers, sich mit den einschlägigen Vorschriften vertraut zu machen und im Zweifel bei der Behörde anzufragen oder sich bei einem befugten Parteienvertreter kundig zu machen (Hinweis E 15.5.1997, 95/15/0184; VwGH 22.09…