…bräuchte man in Wien keinen Tourismus mehr, sondern könnte einen guten Teil der Hotels mit den Gästen der Begleitagenturen füllen. Zusammenfassend sei die Aufhebung der Umsatz- und Körperschaftsteuerbescheide für die Jahre 2003 - 2006 damit begründet worden, dass 1) der Prüfer mit der Materie vollkommen überfordert…
…bewirkt wurden Beweiswürdigung: Die Feststellungen ergeben sich aus dem BP-Bericht vom 28.7.2023, den vorgelegten Unterlagen sowie den home-pages der Begleitagenturen im Internet. Festzuhalten ist, dass die Jahressteuerklärungen für Umsatz- und Einkommensteuer 2020 nach Besprechungen mit dem Betriebsprüfer am 22.12.2021…
…dass sich Parteienvertreter mit der entsprechenden Materie (hier die umsatzsteuerrechtlichen Bestimmungen im Zusammenhang mit Begleitagenturen) umfangreich auseinandersetzen und nicht nur ihre Klienten vorerst beruhigen wollen. Dass die eingeschrittene damalige Steuerberaterin nach Prüfung einiger Voraussetzungen wie der Frage der Vermittlungsleitungen die Vorgehensweise ihres Vorgängers übernommen hat…
…führte begründend aus, dass die Finanzverwaltung aufgrund einer anonymen Anzeige Kenntnis davon erlangt habe, dass die Bf. zumindest seit 01.03.2007 die Begleitagentur „Queen of Escorts“ betreibe. Da keine Abgabenerklärungen eingereicht worden seien, habe ein begründeter Verdacht der Abgabenhinterziehung nach § 33 Abs. 1 und…
Gemäß § 23 Abs. 3 FinStrG war bei der Bemessung der Geldstrafe die eingeschränkte wirtschaftliche Leistungsfähigkeit der Beschuldigten und die Sorgepflichten für 2 Kinder zu berücksichtigen. Wegen überlanger nicht von der Bf. zu vertretender Verfahrensdauer, die Hausdurchsuchung hat am 12. Mai 2009 stattgefunden, die Betriebsprüfung wurde…
…Feststellungen dem Bf. ein strafrechtliches Verhalten unterstellt hat, da sie schon allein wegen des schriftlich festgelegten Vertragsgegenstandes in den allgemeinen Vertragsbedingungen der beiden Begleitagenturen des Bf. (siehe Punkt 3.1.: Der Kunde verlangt von der gebuchten Person keine rechtlich oder sittlich unzulässige Tätigkeiten. Insbesondere sind…
…Auf die Möglichkeit der Bezahlung mit Kreditkarte sei ebenso wie bei der Begleitagentur A hingewiesen worden. Auf der diesbezüglichen Website gebe es unter dem Menü "Jobs" zusätzlich eine Bewerbungsmöglichkeit für Damen zwischen 18 und 30 Jahren. In weiterer Folge dokumentierte der Prüfer die wichtigsten Seiten…
…Verfassungsgesetz (B-VG) nicht zulässig. Entscheidungsgründe I. Verfahrensgang Aufgrund einer anonymen Anzeige erlangte die Finanzverwaltung Kenntnis, dass Frau Bf1 die Begleitagentur "XY" alias "U" in A********** seit zumindest 2006 betreibt, ohne die Ausübung dieser Tätigkeit dem Finanzamt bekannt gegeben bzw. die Einnahmen versteuert zu haben…
…Der Mietaufwand für die Einheiten in A. sei anzuerkennen. Verdeckte Gewinnausschüttungen aus diesem sowie aus anderen Punkten des Prüfungsberichtes (betreffend Auslagenersätze) würden nicht vorliegen. Den Ausführungen des Finanzamtes zu den Erlöshinzuschätzungen hinsichtlich der Begleitagentur C. könne nicht gefolgt werden. Die Erlöse seien ordnungsgemäß verbucht worden…
…das Vorbringen des Bf. wurde einer umfangreichen Beweiswürdigung im Sinne einer Haltbarkeit seiner Behauptungen im Vergleich zur Aktenlage, den Angaben der bei ihm beschäftigten Damen und Eckdaten anderer Begleitagenturen unterzogen. Seine Einschätzung, dass der Werbeaufwand fast 2/3 des Umsatzes ausgemacht hat, kann allenfalls so…
…Unternehmen des Bf. Kontakt aufnehmen. Somit beschränkte sich die Tätigkeit des Bf. nicht auf die bloße Herbeiführung eines zwischen der Begleitdame und dem Kunden stattfindenden Leistungsaustausches. Von der Begleitagentur wurde festgelegt, ob das Geschäft zustande kam und welche Begleitperson den Auftrag übernehmen sollte. Nachdem die…
Mit Beschwerden vom 05.07.2018 und vom 23.01.2019 wandte sich die Bf. gegen die genannten Festsetzungen und begründete wie folgt: "a. Sachverhalt: Meine Mandantin betreibt eine Werbe- und ***23*** für Sexdienstleister. Meine Mandantin wird auf Grund eines Werbe- und Vermittlungsauftrags für den…
IM NAMEN DER REPUBLIK Das Bundesfinanzgericht hat durch die Richterin in der Beschwerdesache Beschwerdeführerin, über die Beschwerde vom 05.02.2018 gegen den Bescheid der belangten Behörde Finanzamt Graz-Stadt vom 09.01.2018, betreffend Vorsteuererstattung 2016 zu Recht erkannt: Der angefochtene Bescheid wird…