…Personenvereinigungen, Anstalten, Stiftungen und andere Zweckvermögen (§ 3). Die unbeschränkte Steuerpflicht erstreckt sich auf alle in- und ausländischen Einkünfte im Sinne des § 2 des Einkommensteuergesetzes 1988.“ 3.3. § 4 KStG 1988 : Beginn und Ende der Steuerpflicht: (Fettdruck durch BFG): "(1) Körperschaften im Sinne des § 1 Abs…
…0138). § 24 Abs 4 KStG 1988 knüpft insoweit an die Regelungen über Beginn und Ende der unbeschränkten Steuerpflicht im Sinne des § 4 KStG 1988 an (vgl. Brugger in Lang/Rust/Schuch/Staringer, KStG, 2. Aufl. 2016, § 24, II. Mindeststeuer Rz 73). Die Mindeststeuerpflicht beginnt gemäß …
…über Beginn und Ende der unbeschränkten Steuerpflicht iSd § 4 KStG an (vgl Brugger in Kofler/Lang/Rust/Schuch/Spies/Staringer, KStG³, 2022, § 24, Rz 73). Die MiKö-Pflicht beginnt gem § 24 Abs 4 Z 1 KStG mit dem Tag des Eintretens in die unbeschränkte Steuerpflicht…
…des Beginns der unbeschränkten Steuerpflicht ein und höre mit dem Ende der unbeschränkten Steuerpflicht auf. Dem Firmenbuch zufolge habe die X-GmbH erstmals zum 30. Juni 1997 einen Jahresabschluss eingereicht. Am 19. Jänner 2017 sei letztmalig ein Jahresabschluss (zum 30. Juni 2016) vorgelegt worden. Der…
…die nach dem 31. Dezember 2015 und vor dem 1. Jänner 2021 enden. § 34 EStG in der im Beschwerdezeitraum geltenden Fassung lautet wie folgt: § 34. (1) Bei der Ermittlung des Einkommens (§ 2 Abs. 2) eines unbeschränkt Steuerpflichtigen sind nach Abzug der Sonderausgaben (§ 18) außergewöhnliche Belastungen…
…ein Kilometerstand, Beginn und Ende, noch die genaue Fahrtroute angeführt. Laut Vorbringen hat die Beschwerdeführerin für die Fahrten das Kfz Ford Galaxy mit dem behördlichen Kennzeichen 1***B**** genützt. Dieses Fahrzeug habe sie sich von ihrer Mutter (Pkw der Firma ihrer Mutter) ausgeliehen. Sie trage…
…Erfordernis der Pünktlichkeit, Beginn und Ende der Arbeitszeit, Nachtdienste), aber auch auf die Verkehrsanbindung Bedacht zu nehmen sein (vgl. Doralt, EStG11, § 4 Tz 348; Jakom/Lenneis EStG, 2016, § 16 Rz 56, Stichwort "Doppelte Haushaltsführung"). Im gegenständlichen Fall steht fest, dass die Entfernung zwischen Beschäftigungsort und…
…Der festgestellte Sachverhalt ergibt sich aus dem vorgelegten Veranlagungsakt sowie aus dem vom Bundesfinanzgericht durchgeführten Vorhalteverfahren. Die Vorhalte des Bundesfinanzgerichtes und die dazu eingebrachten Beantwortungen des Bf wurden dem Finanzamt im Rahmen des Parteiengehörs gem. § 115 Abs. 2 BAO zur Kenntnis gebracht. Die unbeschränkte Steuerpflicht…
…Unbestritten verlegte der Bf. Ende des Jahres 2007 seinen Wohnsitz nach Österreich, wodurch er in weiterer Folge gemäß den Vorschriften des österr. Einkommensteuergesetzes im Inland unbeschränkt steuerpflichtig wurde. Da sich im vorliegenden Fall die seitens des Bf. vermietete Liegenschaft in Deutschland befindet und der Bf…
…das BFG als deutlichen Nachweis für eine zu Beginn, während und bis zum tatsächlichen Ende des Auslandseinsatzes unveränderte Lebensplanung des Bf mit dem Mittelpunkt seiner Lebensinteressen in Österreich. Die – bloß behauptete – mündliche Verlängerung der Entsendung bis Ende 2009 bereits im Frühjahr 2007 hält das BFG…
…gewöhnlichen Aufenthalt haben. Die unbeschränkte Einkommensteuerpflicht erstreckt sich auf alle in- und ausländischen Einkünfte (§ 1 Abs. 2 zweiter Satz EStG 1988). Sie endet bei Aufgabe des Wohnsitzes bzw. des gewöhnlichen Aufenthaltes und beginnt mit dessen Begründung. Beschränkt steuerpflichtig sind jene natürlichen Personen, die im Inland…
…2012 ab und verzog in den Nicht-EU-Raum. Ab 1.12.2011 mietete sie eine Wohnung in E, Schweiz. Sie reichte Lohnabrechnungen der XY Anstalt für die Monate Jänner 2011 bis November 2011 ein. Gemäß § 1 Abs. 2 EStG 1988 sind unbeschränkt steuerpflichtig jene…
…unbeschränkt steuerpflichtig. Einen Wohnsitz hat jemand dort, wo er eine Wohnung innehat unter Umständen, die darauf schließen lassen, dass er die Wohnung beibehalten und benutzen wird (§ 26 Abs. 1 BAO). Das Bestehen eines Wohnsitzes ist nach der Rechtsprechung des Verwaltungsgerichtshofs steuerrechtlich stets an die objektive…
…Gatten einen gemeinsamen Haushalt führe und daher eine stärkere persönliche Beziehung zu einem anderen Ort (Schweiz) fehle. Im ggst Fall unterhalte die Bf "enge emotionale Beziehungen" zum in Österreich unbeschränkt steuerpflichtig lebenden und ansässigen Ehemann. Der Mittelpunkt der Lebensinteressen der Bf sei somit in Österreich…
…Familienbonus Plus bestehe. Dagegen hat der Bf durch seinen steuerlichen Vertreter am 04.08.2021 fristgerecht mit folgender Begründung Beschwerde erhoben: "Unser Mandant hat Ende 2018 eine Wohnung in Wien erworben und unterliegt seither der unbeschränkten Steuerpflicht. Bis Ende Jänner 2019 hat unser Mandant bei…
…1.750,00 festzusetzen war, da die Bf. mit Verteilung des Liquidationsüberschusses und nachfolgender Löschung im Firmenbuch bereits vollbeendet war. Gemäß § 4 Abs. 2 KStG 1988 endet die unbeschränkte Steuerpflicht der Körperschaft grundsätzlich mit dem Zeitpunkt, in dem die Rechtspersönlichkeit untergeht, jedenfalls aber erst mit…
…die unbeschränkte Steuerpflicht voraussetzen, … ausgeschlossen.“ - Sonderregelungen für internationale Organisationen Das Bundesgesetz vom 14.12.1977 über die Einräumung von Privilegien und Immunitäten an internationalen Organisationen, BGBl Nr 677/1977 idgF, ermächtigt die Bundesregierung, den in diesem Gesetz genannten internationalen Organisationen, den Vertretern der Mitgliedstaaten…
…sei in der Vorhaltsbeantwortung vom 04.02.2016 u.a. angegeben worden, dass "… nicht alle Direktoren dieses Unternehmens in Zypern tätig seien und dort auch keine unbeschränkte Steuerpflicht besitzen. Die Direktoren außerhalb von Zypern erfüllen ihre notwendige, wirtschaftliche Tätigkeit für diese Gesellschaft. Der Direktor…
…dem Fortsetzten der Tätigkeit in Deutschland zu rechnen. Aus dem deutschen Einkommensteuerbescheid 2017 vom 12.04.2019 gehe hervor, dass die deutsche Finanzverwaltung von einer unbeschränkten Steuerpflicht ausgeht und anderseits, dass das in Deutschland zu besteuernde Einkommen € 26.847,00 beträgt und nicht €…
…VwGH 27.03.1996, 93/15/0209) und solche nicht gegeben und auch von der Außenprüfung nicht behauptet worden seien. Weil Körperschaften öffentlichen Rechts (in Folge: KöR) nur im Rahmen ihrer BgA der unbeschränkten Steuerpflicht unterliegen und Einkünfte aus Vermietungstätigkeiten von KöR, sofern reine Vermögensverwaltung…