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BFG RV/7101406/2020Beginn der Verjährungsfrist für einen nicht bekämpften, vorläufigen Bescheid mit Ablauf des Jahres der Bescheiderlassung; Wiederaufnahme auch für neu hervorgekommene Tatsachen, die innere Vorgänge betreffen; Keine Einkunftsquellen- bzw Unternehmereigenschaft, wenn der auf die Vermietung gerichtete Entschluss nicht klar und eindeutig nach außen in Erscheinung tritt; Keine Kosten für doppelte Haushaltsführung bei unbefristeten Arbeitsverträgen
geltende FassungBFG-EntscheidungenBescheidbeschwerde - Einzel - Erkenntnis27.05.2025Teil 1/2

…der belangten Behörde im Jahr 2016 eine adaptierte Prognoserechnung mit voraussichtlichen Mieteinkünften im Jahr 2017 für lediglich drei Wohneinheiten und einer Investitionssumme iHv € 100.000. Ein Gesamtüberschuss sollte demnach im Jahr 2036 erreicht werden. Die Außenprüfung verneinte das Vorliegen einer Einkunftsquelle sowie den Beginn…

BFG RV/7101406/2020Beginn der Verjährungsfrist für einen nicht bekämpften, vorläufigen Bescheid mit Ablauf des Jahres der Bescheiderlassung; Wiederaufnahme auch für neu hervorgekommene Tatsachen, die innere Vorgänge betreffen; Keine Einkunftsquellen- bzw Unternehmereigenschaft, wenn der auf die Vermietung gerichtete Entschluss nicht klar und eindeutig nach außen in Erscheinung tritt; Keine Kosten für doppelte Haushaltsführung bei unbefristeten Arbeitsverträgen
geltende FassungBFG-EntscheidungenBescheidbeschwerde - Einzel - Erkenntnis27.05.2025Teil 2/2

…vor dem Zeitpunkt der Erlassung des vorläufigen Abgabenbescheides beginnen kann (vgl VwGH vom 20.5.2010, 2008/15/0328). Im Falle eines zu Unrecht erlassenen vorläufigen Abgabenbescheides, dem keine tatsächliche Ungewissheit iSd § 200 BAO zugrunde liegt und der unbekämpft geblieben ist, beginnt die Verjährungsfrist gem …

BFG RV/3100888/2010Beginn der Verjährungsfrist bei einem von einem vorläufigen Feststellungsbescheid abgeleiteten und in Hinblick auf § 295 BAO endgültig erlassenen Einkommensteuerbescheid
geltende FassungBFG-EntscheidungenBescheidbeschwerde - Einzel - Beschluss25.04.2014

…1 BAO vorläufig ist, der hievon abgeleitete Bescheid aber - im Hinblick auf § 295 Abs. 1 BAO - endgültig ergangen ist (vgl. Ellinger/Iro/Kramer/Sutter/Urtz, BAO, § 208 Anm. 4; UFS vom 13.1.2012, RV/0810-I/10; Fischerlehner, Beginn der Verjährungsfrist, UFSjournal 5/2012…

BFG RV/7102383/2018Anwendungsfall der absoluten Verjährungsfrist von fünfzehn Jahren gem § 209 Abs 4 BAO; Auswirkungen der Erlassung eines vorläufigen Feststellungsbescheides ohne Vorliegen einer objektiven Ungewissheit auf den Beginn der Verjährungsfrist der abgeleiteten Abgabe
geltende FassungBFG-EntscheidungenBescheidbeschwerde - Einzel - Erkenntnis17.03.2023

…Daher beginnt auch die Verjährungsfrist gemäß § 208 Abs 1 lit d BAO für die vom Feststellungsbescheid abgeleitete Abgabe mit dem Ablauf des Jahres, in dem der vorläufige Feststellungsbescheid trotz fehlender Ungewissheit erlassen worden ist. Im vorliegenden Fall kann nicht vom Vorliegen einer Ungewissheit im Sinne…

BFG RV/7100035/2019Auswirkungen der Erlassung eines vorläufigen Feststellungsbescheides ohne Vorliegen einer objektiven Ungewissheit auf den Beginn der Verjährungsfrist der abgeleiteten Abgabe
geltende FassungBFG-EntscheidungenBescheidbeschwerde - Einzel - Erkenntnis06.10.2021

…1.2015, 2012/15/0121). Nach Ansicht des Finanzamtes beginnt daher die fünfjährige Verjährungsfrist für den abgeleiteten Einkommensteuerbescheid 2007 mit 1.1.2013 zu laufen (vgl. § 208 Abs. 1 lit. d BAO), wobei die absolute Verjährung aufgrund der Vorläufigkeit 15 Jahre beträgt. Eine Bescheidberichtigung gemäß §…

BFG RV/7105443/2017Wie wirkt sich die Erlassung eines vorläufigen Feststellungsbescheides ohne Vorliegen einer objektiven Ungewissheit auf den Beginn der Verjährungsfrist der abgeleiteten Abgabe aus?
geltende FassungBFG-EntscheidungenBescheidbeschwerde - Einzel - Erkenntnis27.10.2021

…von Feststellungsbescheiden selbst grundsätzlich nicht der Festsetzungsverjährung des § 207 Abs. 1 BAO (vgl. etwa VwGH 22.5.2013, 2009/13/0088), sodass § 207 BAO keine Grenze für deren Erlass bietet. Allerdings ist für den Beginn und damit den Lauf der Verjährungsfrist für das Einkommensteuerverfahren 2007…

BFG RV/7104484/2018Beginn der Verjährung für die endgültige Einkommensteuerfestsetzung und Berechnung von Anspruchszinsen bei endgültiger Einkommensteuerfestsetzung
geltende FassungBFG-EntscheidungenBescheidbeschwerde - Einzel - Erkenntnis29.10.2018

…2 BAO bei der Einkommensteuer fünf Jahre. Soweit eine Abgabe hinterzogen ist, beträgt die Verjährungsfrist zehn Jahre. Das Recht, einen Verspätungszuschlag, Anspruchszinsen, Säumniszuschläge oder Abgabenerhöhungen festzusetzen, verjährt gleichzeitig mit dem Recht auf Festsetzung der Abgabe. Gemäß § 208 Abs. 1 lit. a BAO beginnt die Verjährung…

BFG RV/7101099/2009Beginn der Verjährung bei Erlassung vorläufiger Feststellungsbescheide und davon abgeleiteter endgültiger Einkommensteuerbescheide
geltende FassungBFG-EntscheidungenBescheidbeschwerde - Senat - Erkenntnis18.05.2015

…erreichbar seien; er sei der Meinung, dass die Jahre 2000 und 2001 bereits verjährt seien. Über die Beschwerden wurde erwogen: Nach § 207 Abs. 2 erster Satz BAO beträgt die Verjährungsfrist fünf Jahre (Hinweise darauf, dass die siebenjährige Verjährungsfrist für hinterzogene Abgaben anwendbar wäre, bestehen nicht…

BFG RV/1100510/2016Wird die Verjährung durch eine Amtshandlung zwischen Entstehen des Abgabenanspruchs und Beginn der Verjährung verlängert?
geltende FassungBFG-EntscheidungenBescheidbeschwerde - Einzel - Erkenntnis26.02.2019Teil 2/2

…dass Amtshandlungen die im Zeitraum zwischen Entstehung des Abgabenanspruchs und dem Beginn des darauf folgenden Jahres durchgeführt werden anders behandelt werden sollten, als Amtshandlungen die in den fünf Jahren nach Ablauf des Jahres erfolgen, in dem der Abgabenanspruch entstanden ist. Der Formulierung "innerhalb der Verjährungsfrist (…

BFG RV/6100030/2020Nichtanwendbarkeit der 10jährigen Verjährungsfrist
geltende FassungBFG-EntscheidungenBescheidbeschwerde - Einzel - Erkenntnis09.09.2021Teil 1/2

…fünf Jahre. Soweit eine Abgabe hinterzogen ist, beträgt die Verjährungsfrist zehn Jahre. Das Recht, einen Verspätungszuschlag, Anspruchszinsen, Säumniszuschläge oder Abgabenerhöhungen festzusetzen, verjährt gleichzeitig mit dem Recht auf Festsetzung der Abgaben. Die Verjährung beginnt gemäß § 208 Abs 1 lit a BAO in den Fällen des § 207…

BFG RV/7102020/2022Verlängerungshandlungen im Feststellungsverfahren verlängern die Verjährungsfrist auch im Einkommensteuerverfahren der Beteiligten.
geltende FassungBFG-EntscheidungenBescheidbeschwerde - Senat - Erkenntnis27.02.2024

…1 BAO) < Einkommensteuer 2012: - 31.12.2012: Beginn der Verjährungsfrist - 4.3.2014: Erstbescheid - weitere Verlängerungshandlungen gleich wie bei der Einkommensteuer 2011 < Abstandnahme von der Abgabenfestsetzung: Hier ist auf die Ausführungen im Beschluss des BFG betreffend Antrag auf Verfahrenshilfe zu verweisen (BFG 27…

BFG RV/2101054/2020Prüfung der Voraussetzungen für die Annahme der verlängerten Verjährungsfrist infolge Vorliegens von vorsätzlicher Abgabenverkürzung
geltende FassungBFG-EntscheidungenBescheidbeschwerde - Senat - Erkenntnis10.10.2023Teil 1/2

…Eintritt der Verjährung, die zu einem wesentlichen Teil im Rechtsschutzinteresse des Abgabenschuldners vom Gesetzgeber eingeführt wurde, erlischt das Recht des Abgabengläubigers, den Abgabenanspruch geltend zu machen. Grundsätzlich beträgt die Verjährungsfrist für die Abzugsteuer - soweit die Abgabe nicht hinterzogen ist - fünf Jahre. Die Verjährung beginnt gem…

BFG RV/7102791/2018Prüfungshandlungen in Feststellungsverfahren verlängern Verjährungsfrist der abgeleiteten Bescheide
geltende FassungBFG-EntscheidungenBescheidbeschwerde - Einzel - Erkenntnis21.03.2022

…lit d BAO, allerdings beginne die dortige Verjährungsfrist mit Ablauf des Jahres, in dem der vorläufige Bescheid erlassen wurde. Zu erwähnen sei, dass Abgabenbescheide nur vorläufig erlassen werden dürfen, wenn eine zeitlich bedingte Ungewissheit über das Bestehen bzw. den Umfang der Abgabepflicht bestehe. Dauernde Ungewissheiten…

BFG RV/2100111/2013Verlängert eine Grundbuchsabfrage des Finanzamtes die Verjährungsfrist für die Festsetzung der Grunderwerbsteuer?
geltende FassungBFG-EntscheidungenBescheidbeschwerde - Einzel - Erkenntnis07.05.2015

…richtet sich der Beginn der Verjährung nach § 208 Abs. 1 lit. a (vgl. Ritz, BAO Kommentar 5 , § 208 Rz 4). Die Verlängerung um ein Jahr (dem ersten Satz des § 209 Abs. 1 zufolge) erfolgt unabhängig davon, ob eine oder mehrere Amtshandlungen in der Verjährungsfrist unternommen…

BFG RV/2100110/2013Verlängert eine Grundbuchsabfrage des Finanzamtes die Verjährungsfrist für die Festsetzung der Grunderwerbsteuer?
geltende FassungBFG-EntscheidungenBescheidbeschwerde - Einzel - Erkenntnis07.05.2015

…richtet sich der Beginn der Verjährung nach § 208 Abs. 1 lit. a (vgl. Ritz, BAO Kommentar 5 , § 208 Rz 4). Die Verlängerung um ein Jahr (dem ersten Satz des § 209 Abs. 1 zufolge) erfolgt unabhängig davon, ob eine oder mehrere Amtshandlungen in der Verjährungsfrist unternommen…

BFG RV/7102601/20181. Keine verlängerte Verjährungsfrist mangels (bedingten) Vorsatzes 2. Auslegung der Feststellungen einer früheren Betriebsprüfung
geltende FassungBFG-EntscheidungenBescheidbeschwerde - Senat - Erkenntnis30.06.2025

…vor Beginn der BP am 23.01.2017 Selbstanzeige gemäß § 29 FinStrG für die Veranlagungsjahre 2009 bis 2015. Im Rahmen dieser Selbstanzeige wurde die nicht durchgeführte Trennung zwischen Instandhaltungs- und Herstellungsaufwand bzw. selbständig bewertbaren Gebäudeinvestitionen nachgeholt und saniert. Weiters wurden die für die Festsetzung der…

BFG RV/7102281/20191. Verlängerung der Verjährungsfrist durch Ladung zur Schlussbesprechung 2. Verdeckte Ausschüttungen, Speise- und Getränkekalkulation 3. Einlagenrückzahlung
geltende FassungBFG-EntscheidungenBescheidbeschwerde - Einzel - Erkenntnis02.10.2024Teil 1/2

…ist aber, ob im Jahr 2017 mit den Vorladungen die Verjährungsfrist verlängernde, nach außen erkennbare Amtshandlungen zur Geltendmachung der Kapitalertragsteuer für 2009 - 2011 vorgenommen wurden. Die Verjährungsfrist beträgt gemäß § 207 Abs. 2 BAO - von hier nicht zutreffenden Ausnahmen abgesehen - fünf Jahre. Sie beginnt gemäß § 208…

BFG RV/7105578/2017Fehler in der Bezeichnung des Bescheidadressaten; Verlängerung der Verjährungsfrist infolge Hinterziehung
geltende FassungBFG-EntscheidungenBescheidbeschwerde - Einzel - Erkenntnis17.02.2023Teil 1/2

…gegen die Festsetzung der ESt 2009-2013 und der USt 2013 zurück. Weiters wendet er relative Festsetzungsverjährung ein, da für die nach teilweiser Zurückziehung der Beschwerde nun noch streitgegenständlichen Abgaben aus dem Zeitraum 2006-2008 die allgemeine (fünfjährige) Verjährungsfrist noch vor Beginn der Außenprüfung am…

BFG RV/1100510/2016Wird die Verjährung durch eine Amtshandlung zwischen Entstehen des Abgabenanspruchs und Beginn der Verjährung verlängert?
geltende FassungBFG-EntscheidungenBescheidbeschwerde - Einzel - Erkenntnis26.02.2019Teil 1/2

…vom 13.12.2007 keine Verlängerungshandlung gem. § 209 Abs. 1 BAO gesehen werden könne, weil diese Amtshandlung vor Beginn der Verjährungsfrist gem. §§ 207 und 208 BAO erfolgte und die Beantwortung des Vorhalts im Jahre 2008 keine Amtshandlung darstelle. Weiters hätten auch die Anrufe vom steuerlichen…

BFG RV/7104274/2017Auswirkung vorläufig erlassener, in Rechtskraft erwachsener, Feststellungsbescheide auf die Verjährungsfrist der abgeleiteten Abgaben
geltende FassungBFG-EntscheidungenBescheidbeschwerde - Einzel - Erkenntnis20.05.2022

…2 BAO beträgt die Verjährungsfrist betreffend die Festsetzung der Einkommensteuer fünf Jahre, wobei § 208 Abs. 1 lit. a BAO den Beginn der Verjährung mit Ablauf des Jahres, in dem der Abgabenanspruch entstanden ist, festlegt. Abweichend von diesem Grundsatz beginnt die Verjährung in den Fällen des…