IM NAMEN DER REPUBLIK Das Bundesfinanzgericht hat durch die Richterin ***R1*** in der Verwaltungsstrafsache über 1) die Beschwerde des Beschuldigten ***BF1***, ***BF1-GebDatum***, wohnhaft in ***BF1-Adr***, vom 27. November 2024 und 2) die Beschwerde der haftungspflichtigen Gesellschaft ***BF2***, ***BF2-RNF-FN***, mit Sitz in…
…fortgesetztes Delikt liegt dann vor, wenn eine Reihe von Einzelhandlungen von einem einheitlichen Willensentschluss umfasst war und wegen der Gleichartigkeit ihrer Begehungsform sowie der äußeren Begleitumstände im Rahmen eines erkennbaren zeitlichen Zusammenhangs zu einer Einheit zusammentraten (VwGH 02.05.2018, Ra 2018/02/0062 mwN…
IM NAMEN DER REPUBLIK Das Bundesfinanzgericht hat durch die Richterin ***Ri*** in der Verwaltungsstrafsache über 1) die Beschwerde des Beschuldigten ***BF1***, ***BF1-GebDatum***, wohnhaft in ***BF1-Adr*** vom 27. November 2024 und 2) die Beschwerde der haftungspflichtigen Gesellschaft ***BF2***, ***BF2-RNF-FN***, mit Sitz in…
…fortgesetztes Delikt liegt dann vor, wenn eine Reihe von Einzelhandlungen von einem einheitlichen Willensentschluss umfasst war und wegen der Gleichartigkeit ihrer Begehungsform sowie der äußeren Begleitumstände im Rahmen eines erkennbaren zeitlichen Zusammenhangs zu einer Einheit zusammentraten (VwGH 02.05.2018, Ra 2018/02/0062 mwN…
…einem nicht mehr gültigen Parkschein ebenso als Verwaltungsübertretung qualifiziert, wie das Abstellen eines mehrspurigen Kraftfahrzeuges ohne Parkschein. Der Unwertgehalt dieser beiden Begehungsformen sei aber unterschiedlich.Es wurde die Einstellung des Verwaltungsstrafverfahrens, in eventu die Erteilung einer Ermahnung, in eventu die tatschuldangemessene Herabsetzung der Strafe beantragt…