…die Schlussbesprechung festgestellt, dass nach Auffassung des BMF ab 1. Jänner 2008 für Zinserträge aus Investmentfonds aus festverzinslichen inländischen Wertpapieren iZm dem Forstbetrieb keine Kapitalertragsteuer abgeführt und eine KESt-Befreiungserklärung nicht zulässig sei. Für diese Zinseinkünfte sei daher eine Kapitalertragssteuerpflicht gegeben. Im 1. Halbjahr 2010…
…dass die von der Beschwerdeführerin am 19. April 2004 bei der Bank_A zu den Konten-/Depot-Nr_1+2 abgegebene Befreiungserklärung iSd § 94 EStG 1988 unwirksam sei und die bisher von der Kapitalertragsteuer freigestellten Kapitaleinkünfte der Jahre 2004 bis 2006 mit Kapitalertragsteuer nachzubelasten seien…
…begründend ausgeführt, dass die Meldebefreiung nicht vorliege, da keine entsprechende Befreiungserklärung eingereicht worden sei und der Rechtsträger regelmäßig Meldungen gemäß § 5 WiEReG vorgenommen habe. Schließlich brachte der steuerliche Vertreter der Bf fristgerecht am 16.5.2024 einen Vorlageantrag ein und brachte ergänzend vor, es lägen…
…Marken- und Musterschutzrechte Dass die Bildmarke „T“ bereits 2006 verwendet wurde, geht aus der KESt-Befreiungserklärung vom 6.7.2006 hervor. Die T GmbH beauftragte ihre steuerliche Vertreterin 2012 mit der Bewertung der gegenständlichen Marke (Markenbewertung vom 20.4.2012), welche dem Betriebsprüfer vorgelegt wurde…
…Marken- und Musterschutzrechte Dass die Bildmarke „T“ bereits 2006 verwendet wurde, geht aus der KESt-Befreiungserklärung vom 6.7.2006 hervor. Die T GmbH beauftragte ihre steuerliche Vertreterin 2012 mit der Bewertung der gegenständlichen Marke (Markenbewertung vom 20.4.2012), welche dem Betriebsprüfer vorgelegt wurde…
…95 aufgenommen worden. Darin seien unter Anderem ausschüttungsgleiche Erträge der Fonds R 311 und R 315 enthalten. Aufgrund der KESt-Befreiungserklärung der A-AG habe es für diese beiden Fonds Ausschüttungen in Höhe der KESt gegeben. Diese Ausschüttungen seien ertragswirksam gebucht worden. Da somit ein…
…vom 13. Dezember 2006 betreffend die Feststellungen, dass die abgegebene Befreiungserklärung gemäß § 94 EStG 1988 unwirksam ist und dass die bisher von der Kapitalertragsteuer freigestellten Kapitaleinkünfte der Jahre 2004 bis 2006 mit Kapitalertragsteuer nachzubelasten sind, nach Durchführung einer mündlichen Verhandlung beschlossen: Die Beschwerde wird als…
… 21 Abs. 2 Z 3 KStG 1988 die Stellung einer öffentlich-rechtlichen Unterstützungseinrichtung zukomme. Das Finanzamt habe für die Jahre 2008 und 2009 KESt-Befreiungserklärungen ausgestellt. Es liege keine vorwerfbare Fahrlässigkeit an der Nichtentrichtung von Kapitalertragsteuern vor, sodass von der Festsetzung eines Säumniszuschlages Abstand zu…
…Z 1 lit. a handelt, - im Zeitpunkt der Fälligkeit der Kapitalerträge bei allen sonstigen Kapitalerträgen aus der Überlassung von Kapital. Bei Meldung des Eintritts von Umständen, die die Abzugspflicht beenden oder begründen (insbesondere Befreiungserklärung oder Widerrufserklärung), oder bei Zustellung eines Bescheides im Sinne des § 94…
…des Zufließens (§ 19) anteiliger Kapitalerträge anläßlich der Veräußerung des Wertpapiers oder des Wertpapierkupons. Die Meldung des Eintritts von Umständen, die die Abzugspflicht beenden oder begründen (insbesondere Befreiungserklärung oder Widerrufserklärung), die Zustellung eines Bescheides im Sinne des § 94 Z 5 letzter Satz, die Entnahme aus dem…
…der Fälligkeit der Kapitalerträge bei allen sonstigen Kapitalerträgen aus der Überlassung von Kapital. Bei Meldung des Eintritts von Umständen, die die Abzugspflicht beenden oder begründen (insbesondere Befreiungserklärung oder Widerrufserklärung), oder bei Zustellung eines Bescheides im Sinne des § 94 Z 5 letzter Satz gelten der Zinsertrag…
…wenn die vorgelegten Unterlagennach dem bankrechtl Sorgfaltsmaßstab überprüft wurden (EStR 7724). Nach UFS 5.3.12, RV/0757-L/10 kann die KESt bei unrichtiger Befreiungserklärung gemäß § 94 Z 5 dem Empfänger vorgeschrieben werden. Auch bei Direktvorschreibungist das FA des Abzugsverpflichteten zuständig (VwGH 27.2…
…Z 1 lit. a handelt, - im Zeitpunkt der Fälligkeit der Kapitalerträge bei allen sonstigen Kapitalerträgen aus der Überlassung von Kapital. Bei Meldung des Eintritts von Umständen, die die Abzugspflicht beenden oder begründen (insbesondere Befreiungserklärung oder Widerrufserklärung), oder bei Zustellung eines Bescheides im Sinne des § 94…
…des Zufließens (§ 19) anteiliger Kapitalerträge anläßlich der Veräußerung des Wertpapiers oder des Wertpapierkupons. Die Meldung des Eintritts von Umständen, die die Abzugspflicht beenden oder begründen (insbesondere Befreiungserklärung oder Widerrufserklärung), die Zustellung eines Bescheides im Sinne des § 94 Z 5 letzter Satz, die Entnahme aus dem…
…Aktenbestandteile: | 9 | 02.02.2006 - Antrag auf Unbedenklichkeitsbescheinigung; ausgenommen von der Akteneinsicht mangels abgabenrechtlichen Interesses gem. § 90 BAO. | 10 | 07.08.2006 - KESt-Befreiungserklärung; ausgenommen von der Akteneinsicht mangels abgabenrechtlichen Interesses gem. § 90 BAO. | 11 | 11.04.2008 - Liste…
…Zeitpunkt des Zufließens (§ 19) anteiliger Kapitelerträge anlässlich der Veräußerung des Wertpapiers oder des Wertpapierkupons. Die Meldung des Eintritts von Umständen, die die Abzugspflicht beenden oder begründen (insbesondere Befreiungserklärung oder Widerrufserklärung), die Zustellung eines Bescheides iSd § 94 Z 5 letzter Satz, die Entnahme aus dem Depot…
…der Zufälligkeit abhängig, ob die Körperschaftsteuer in Form einer bescheidmäßig festgesetzten Zahlung oder durch Steuerabzug entrichtet wird, beziehungsweise ob der Schuldner der Kapitalerträge die Kapitalertragsteuer einbehalten oder aufgrund einer Befreiungserklärung gemäß § 94 Z 5 EStG nicht einbehalten hat und deshalb Körperschaftsteuer nachgefordert wird. III. Anträge …
…Rechtsfrage. Marken- und Musterschutzrechte Dass die Bildmarke "T" bereits 2006 verwendet wurde, geht aus der KESt-Befreiungserklärung vom 6.7.2006 hervor. Die Beschwerdeführerin beauftragte ihre steuerliche Vertreterin 2012 mit der Bewertung der gegenständlichen Marke (Markenbewertung vom 20.4.2012), welche dem Betriebsprüfer vorgelegt wurde…
…des Zufließens (§ 19) anteiliger Kapitalerträge anläßlich der Veräußerung des Wertpapiers oder des Wertpapierkupons. Die Meldung des Eintritts von Umständen, die die Abzugspflicht beenden oder begründen (insbesondere Befreiungserklärung oder Widerrufserklärung), die Zustellung eines Bescheides im Sinne des § 94 Z 5 letzter Satz, die Entnahme aus dem…
…des Zufließens (§ 19) anteiliger Kapitalerträge anläßlich der Veräußerung des Wertpapiers oder des Wertpapierkupons. Die Meldung des Eintritts von Umständen, die die Abzugspflicht beenden oder begründen (insbesondere Befreiungserklärung oder Widerrufserklärung), die Zustellung eines Bescheides im Sinne des § 94 Z 5 letzter Satz, die Entnahme aus dem…