…zu dem der (in Deutschland, also im EU-Zollgebiet ansässige) Zollschuldner (und nunmehriger Beschwerdeführer) in Bezug auf den betreffenden drittländischen PKW ein Zollverfahren der vorübergehenden Verwendung unter vollständiger Befreiung von Eingangsabgagben- laut seinem Vorbringen gem. Art.559 lit.c) ZK-DVO- in Anspruch genommen hat…
…hat (vgl. auch VwGH 28.3.2014, 2012/16/0009). Gemäß § 71a ZollR-DG schuldet in den Fällen einer Befreiung von der Einfuhrumsatzsteuer nach Artikel 6 Abs. 3 UStG 1994 eine nach Artikel 204 Abs. 1 ZK entstehende Einfuhrumsatzsteuerschuld auch der Anmelder, wenn er nicht…
…eingangsabgabepflichtigen Ware im Zollgebiet nicht erfüllt wird. In der vorübergehenden Verwendung können nach Art. 250 Abs. 2 UZK für die Wiederausfuhr bestimmte Nicht-Unionswaren im Zollgebiet der Union Gegenstand einer besonderen Verwendung unter vollständiger oder teilweiser Befreiung von den Einfuhrabgaben unterliegen. Die vorübergehende Verwendung von…
…die von ihr geltend gemachten Umstände auf den Kaufpreis niedergeschlagen haben sollen. Dem Zollamt kann daher nicht mit Erfolg entgegengetreten werden, wenn es den Zollwert der eingeführten Waren wie eben ausführlich dargestellt ermittelt und auf der Basis dieser Werte die zu Unrecht nicht festgesetzten Eingangsabgaben…
…die Bewilligung des Verfahrens der vorübergehenden Verwendung auf Antrag der Person erteilt, welche die Waren verwendet oder verwenden lässt. In welchen Fällen und unter welchen Voraussetzungen das Verfahren der vorübergehenden Verwendung unter vollständiger Befreiung von den Einfuhrabgaben in Anspruch genommen werden kann, wird gemäß Art…
…Zollverfahrens ergeben, oder welche die Voraussetzungen für die Überführung der Ware in dieses Zollverfahren zu erfüllen hat" Gemäß § 71a ZollR-DG schuldet in den Fällen einer Befreiung von der Einfuhrumsatzsteuer nach Artikel 6 Abs. 3 des Umsatzsteuergesetzes 1994 eine nach Artikel 204 Abs. 1 ZK…
…Zollverfahrens ergeben, oder welche die Voraussetzungen für die Überführung der Ware in dieses Zollverfahren zu erfüllen hat" Gemäß § 71a ZollR-DG schuldet in den Fällen einer Befreiung von der Einfuhrumsatzsteuer nach Artikel 6 Abs. 3 des Umsatzsteuergesetzes 1994 eine nach Artikel 204 Abs. 1 ZK…
…ungarische Unternehmen angeführt. Die Waren kamen alle aus China und wurden vom Zollamt Wien in den zoll- und steuerrechtliche freien Verkehr mit Befreiung von der EUSt mit unmittelbar daran anschließender ig Lieferung übergeführt (Verfahren 42xx). Das Zollamt hatte Zweifel an der Höhe der in den…
…acht ungarische Unternehmen angeführt. Die Waren kamen alle aus China und wurden vom Zollamt Wien in den zoll- und steuerrechtlich freien Verkehr mit Befreiung von der EUSt mit anschließender ig Lieferung übergeführt. Das Zollamt hatte Zweifel an der Höhe der in den Zollanmeldungen erklärten Zollwerte…
…Budapest) angeführt. Die Waren kamen alle aus China und wurden vom Zollamt Wien in den zoll- und steuerrechtlich freien Verkehr mit Befreiung von der EUSt mit unmittelbar daran anschließender ig Lieferung übergeführt. Das Zollamt hatte Zweifel an der Höhe der in den Zollanmeldungen erklärten Zollwerte…
…eingangsabgabepflichtigen Ware im Zollgebiet nicht erfüllt wird. In der vorübergehenden Verwendung können nach Art. 250 Abs. 2 UZK für die Wiederausfuhr bestimmte Nicht-Unionswaren im Zollgebiet der Union Gegenstand einer besonderen Verwendung unter vollständiger oder teilweiser Befreiung von den Einfuhrabgaben unterliegen. Die vorübergehende Verwendung von…
IM NAMEN DER REPUBLIK Das Bundesfinanzgericht hat durch die Richterin R über die Beschwerde des Bf.,gegen den Bescheid des Zollamtes St. Pölten Krems Wiener Neustadt vom 31.10.2012 GZ.:000,betreffend nachtägliche buchmäßige Erfassung von Eingangsabgaben, zu Recht erkannt: Die Beschwerde wird gemäß …
…vom 08. Oktober 2012, Zl. zzz, betreffend Festsetzung von Eingangsabgaben zu Recht erkannt: 1.) Die Beschwerde wird als unbegründet abgewiesen. 2.) Eine Revision an den Verwaltungsgerichtshof ist nach Art. 133 Abs. 4 Bundes-Verfassungsgesetz (B-VG) unzulässig. Entscheidungsgründe Mit Bescheid vom 8. Oktober 2012…
…von den Eingangsabgaben befreit. Die Befreiung wird gem. Art. 41 ZBefrVO lediglich für Erzeugnisse gewährt, die vom Landwirt oder in dessen Auftrag in das Zollgebiet der Gemeinschaft verbracht werden. Unmittelbare Nähe des Betriebssitzes eines Landwirts und des von diesem bewirtschafteten Grundstücks zur Zollgrenze im Sinn…
…von Waren aus der Gemeinschaft Befreiung von Ausfuhrabgaben gewährt wird." Der Titel IX der VO (EG) 918/83 ist mit "VON LANDWIRTEN DER GEMEINSCHAFT AUF GRUNDSTÜCKEN IN EINEM DRITTLAND ERWIRTSCHAFTETE ERZEUGNISSE" überschrieben. Art. 39 Abs. 1 der VO (EG) 918/83 lautete: "Von den Eingangsabgaben…
…Fahrzeug, welches zur Durchfuhr durch das Zollgebiet der Union durch eine im Drittland ansässige Person bestimmt war, als noch nicht verwendet an und verneinte die Befreiung von den Eingangsabgaben wegen vorübergehender Verwendung nach der damals betreffend Beförderungsmittel noch geltenden Vorgängerbestimmung des Art. 558 ZK-DVO…
…unter vollständiger Befreiung von Eingangsabgaben in das Zollgebiet eingebrachten og., auf die genannte Firma zugelassenen Fahrzeug einen Warentransport von A-6700 Bludenz nach A-3100 St. Pölten durchzuführen. Dieser Transport wurde in der Folge, ebenso wie ein weiterer, daran unmittelbar anschließender Binnentransport von A-4600…
…die letztlich zum angefochtenen Nachforderungsbescheid geführt haben, wurden von der **XGmbH** als Einführerin und Anmelderin die Druckerpatronen als eingangsabgabenfreie Rückwaren (Verfahrenscode 6123) angemeldet. Als Versenderin ist die ***4*** in Serbien genannt. In den zugehörigen Proformarechnungen scheint die ***4*** mit Sitz in Hongkong als Rechnungslegerin auf…
…gewusst hat oder zumindest vernünftigerweise hätte wissen müssen, dass die Anmeldungen unrichtig waren. Deshalb darf ebenso zu Recht festgestellt werden, dass die Voraussetzungen für die Abstandnahme von der nachträglichen buchmäßigen Erfassung der Eingangsabgaben im Sinne des Art. 220 Abs. 2 Buchstabe b) ZK nicht vorliegen…
…130/2011, 1/162/2011, 1/148/2011, 1/145/2011, 1/111/2011 betreffend Vorschreibung von Eingangsabgaben zu Recht erkannt: Die Abgaben zu Bescheid GZ. 1/107/2011 (KFZ Nr. 7) werden wie folgt abgeändert: Zoll € 607,82, EUSt € 1.337,20;…