…stand das Wasser im Erdgeschoss des Hauptgebäudes circa 60cm hoch. Die Wohnräume des Obergeschosses waren durch das Hochwasser nicht betroffen. Die Liegenschaft befindet sich im Hochwasserabflussgebiet der Donau und ist als „Bauland-Sondergebiet-Badehütten“ gewidmet. 2. Beweiswürdigung Der Hauptwohnsitz ist aktenkundig und ergibt sich aus…
…Diese Kosten können aber nur für den Hauptwohnsitz, nicht hingegen für Zweit- oder weitere Wohnsitze, Gartenhäuschen, Badehütten (Pfahlbauten), Wohnmobile, Wohnwägen in Abzug gebracht werden. In Ihrem Fall handelt es sich um Kosten für einen weiteren Wohnsitz (Hauptwohnsitz erst ab 2014) und können somit steuerlich nicht…
…ehemalige Ehefrau von Abgfl*** verneinte damals auch, dass sie selbst in die Vertragsverhandlungen mit der Stadtgemeinde ***Gemeinde*** eingebunden war. Dass die Nutzung der an die Gemeinde ***Gemeinde*** verpachteten Flächen keine land- und forstwirtschaftliche war, sondern es sich hierbei um Badehütten, Badestege, Liegewiesen und Parkplätze handelt…
…übliche Lebensführung nicht notwendig sind (zB Sportgeräte) bzw. einem gehobenen Bedarf dienen (insbesondere "Luxusgüter"). Absetzbar sind nur die Ersatzbeschaffungskosten für den Hauptwohnsitz, nicht hingegen für Zweit- oder weitere Wohnsitze, Gartenhäuschen, Badehütten (Pfahlbauten), Wohnmobile, Wohnwägen. Weiters nicht absetzbar sind die Kosten für die Gartengestaltung, Gartengeräte, Biotope…