…nicht schädlich, wenn der Arbeitnehmer seinen inländischen Wohnort zur Nächtigung aufsuche. Arbeiten im Inland unterbrächen zwar die begünstigte Auslandsbeschäftigung (LStR, § 3 Rz 66). Dienstreisen während der begünstigten Auslandsbeschäftigung unterbrächen die Auslandsbeschäftigung aber dann nicht, wenn sie ausschließlich im Interesse des ausländischen Vorhabens unternommen würden. Dies…
…einer bloß fallweisen Nutzung auszugehen war, wäre insofern eine Einzelabrechnung naheliegend gewesen. Für längere Fahrten, die wegen der angestrebten Auslandsbeschäftigung der Bf absehbar waren, bedurfte es Regelungen für den Schadensfall und zu während der Fahrt anfallenden Betriebskosten (Betankung, Park-/Mautgebühren). Eine allenfalls von vorne herein…
…seine Tante, seine Cousine und alle Freunde wohnen in ***15***. Laut einer mit 09.11.2016 datierten und vom Bf. unterschriebenen Niederschrift des Arbeitsmarktservice ist der Bf. während seiner Auslandsbeschäftigung mindestens einmal wöchentlich nach Österreich zurückgekehrt. Der Bf. hat weiters angegeben, dass er in ***13…
…Aufenthaltes im Ausland auf die Arbeitszeit ist sachgerecht und im Wortlaut („…tätigkeit“) gedeckt. (kurzfristige) Krankenstände ohne Rückkehr => hier nicht gegenständlich Unproblematisch wäre – aber nur hinsichtlich Auslandsdienstreisen – folgender Satz in Rz 64 der LStR: „Dienstreisen während der begünstigten Auslandsbeschäftigung unterbrechen die Auslandsbeschäftigung dann nicht…
…12 der Auftragsvereinbarung wurde zwischen Auftraggeber und Auftragnehmer vereinbart, dass die gesetzl. Bestimmungen des Auslandsbeschäftigungsgesetzes der Arbeitslosenversicherung sowie des Anti-Missbrauchsgesetzes in der jeweiligen Fassung einzuhalten sind. Weiters wurde vereinbart, dass der Auftragnehmer zur Kenntnis nimmt, dass der Auftraggeber berechtigt ist die Einhaltung der gesetzl…
IM NAMEN DER REPUBLIK Das Bundesfinanzgericht hat durch den Richter R in der Beschwerdesache Bf, vertreten durch Ernst & Young Steuerberatungs- und Wirtschaftsprüfungsgesellschaft m.b.H., Wagramer Straße 19, 1220 Wien , über die Beschwerde vom 6.3.2013 gegen den Bescheid des Finanzamtes FA vom 12…
Hintere Zollamtsstraße 2b 1030 Wien www.bfg.gv.at DVR: 2108837 IM NAMEN DER REPUBLIK Das Bundesfinanzgericht hat durch die Richterin Ri in der Beschwerdesache Bf., gegen den Bescheid des Finanzamtes Baden Mödling, betreffend Einkommensteuer 2009 zu Recht erkannt: Der Beschwerde wird Folge gegeben. Der…
IM NAMEN DER REPUBLIK Das Bundesfinanzgericht hat durch die Richterin Ri in der Beschwerdesache Bf., gegen den Bescheid des Finanzamtes Baden Mödling, betreffend Einkommensteuer 2009 zu Recht erkannt: Der Beschwerde wird Folge gegeben. Der Einkommensteuerbescheid 2009 wird gemäß § 279 Abs. 1 Bundesabgabenordnung (BAO) abgeändert. Die…
IM NAMEN DER REPUBLIK Das Bundesfinanzgericht hat durch die Richterin Dr. R in der Beschwerdesache Bf, vertreten durch CURA Treuhand- und Revisionsgesellschaft M.B.H., Gumpendorfer Straße 26, 1060 Wien, gegen die Bescheide des FA Wien 1/23 vom 1. Mai 2009 betreffend Dienstgeberbeitrag zum…
IM NAMEN DER REPUBLIK Das Bundesfinanzgericht hat durch den Richter Mag. Andreas Stanek in der Beschwerdesache des Bf., Deutschland, gegen den Bescheid des Finanzamtes Wien 8/16/17 vom 11. Oktober 2013, betreffend Einkommensteuer 2012 - Abweisung der Durchführung der Arbeitnehmerveranlagung - zu Recht erkannt: Die Beschwerde…
BESCHLUSS Das Bundesfinanzgericht hat durch die Richterin Dr. R in der Beschwerdesache der Bf vertreten durch die Steirische Wirtschaftstreuhand GmbH & CoKG, 8010 Graz, Leonhardstraße 109, betreffend Haftung des Arbeitgebers gemäß § 82 EStG 1988, Vorschreibung von Dienstgeberbeitrag zum Ausgleichsfonds für Familienbeihilfen, Zuschlag zum Dienstgeberbeitrag und Säumniszuschlag…
IM NAMEN DER REPUBLIK Das Bundesfinanzgericht hat durch die Richterin Dr. R in der Beschwerdesache Bf, Adr, über die Beschwerde vom 17.12.2015 gegen den Bescheid des Finanzamtes Baden Mödling vom 23.11.2015, betreffend Einkommensteuer (Arbeitnehmerveranlagung) 2013 zu Recht erkannt: Der angefochtene Bescheid…
IM NAMEN DER REPUBLIK Das Bundesfinanzgericht hat durch den Richter AAA, in Vertretung des Leiters der Gerichtsabteilung 3001, in der Beschwerdesache des BF, Polen, gegen die Bescheide des Finanzamtes Deutschlandsberg Leibnitz Voitsberg vom 26. November 2013, betreffend die Abweisung der Anträge auf Gewährung der Familienbeihilfe…