…EStG 1988 vor, dass außerbetrieblich gehaltenes Vermögen stets ohne Anschaffungsnebenkosten anzusetzen ist. Ein Ausgabeaufschlag (Aufgeld oder Agio) stellt unabhängig von seiner wirtschaftlichen Rechtfertigung Anschaffungsnebenkosten dar und ist daher im außerbetrieblichen Bereich bei der Veräußerung nicht zu berücksichtigen. Der unternehmensrechtliche Anschaffungskostenbegriff ist für Einkünfte gemäß § 27…
…sich bereits im Besitz von NN befindlichen Genussscheinen vereinbart gewesen, um sich den üblichen Ausgabeaufschlag von 7% zu ersparen. Vor Gericht habe NN ausgesagt über 12.000 Genussscheine an der xxx InvestAG zu verfügen. Es sei ein Faktum, dass der Kunde selbst nie einen Genussschein…
… 20 Abs. 2 zweiter Teilstrich EStG 1988 abzugrenzen sind Aufwendungen, welche grundsätzlich zu Anschaffungsnebenkosten führen, beispielsweise Vermittlungsprovisionen, Handelsgebühren, Beratungskosten, Gutachtenkosten, Ausgabeaufschlag bei Fonds oder Börsespesen. Diesbezüglich ist in § 27a Abs. 4 Z 2 EStG 1988 (idF. BGBl. I Nr. 118/2015) normiert, dass die Anschaffungskosten…
…das sind Provisionen, die die Depotbank neben dem Fonds-Ausgabeaufschlag laufend auf das gesamte vermittelte oder verwaltete Anlagevolumen erhält. Für die neben den Depotgebühren erhobenen Bestandsprovisionen ist nach Auffassung von Teilen der Lehre ein Vorsteuerabzug möglich. Sofern die Wertpapiere aus einer unternehmerisch bedingten Wertpapierhaltung resultieren…
…mit der Nummer jj. von der Bank noch nicht angelegt gewesen sei. Der Betrag setze sich aus dem Zeichnungsbetrag in Höhe von Euro 25.000,00 zuzüglich des Aufgabeaufschlages in Höhe von 2,5% zusammen. Das sei im Buchungstext der Überweisung vom 17. Dezember 2007 …
…Courtagen für den Börsenmakler, Limitgebühren oder Telefonkosten bei Börsenaufträgen via Handy oder Festnetz, auch gezahlte Ausgabeaufschläge beim Fondskauf. Die Aufwendungen sind in dem Jahr abziehbar, in dem der Verkaufserlös zufließt. Resümee Basierend auf den Ausführungen in dieser Beschwerde errechnen sich keine Einkommensteuernachforderungen, da auch kein…
IM NAMEN DER REPUBLIK Das Bundesfinanzgericht hat durch die Richterin Mag. Ingrid Enengel in der Beschwerdesache Bf., Adresse1, vertreten durch KPMG Alpen-Treuhand GmbH WP- und StB GmbH, Kraßniggstraße 36, 9020 Klagenfurt am Wörthersee , gegen den Bescheid des FA Klagenfurt vom 4.11.2011 betreffend…