…sich nach telefonischer Rücksprache mit dem Zollamt ergeben habe - im Spam-Ordner gelandet. Er hoffe, mit den beiliegenden Unterlagen die Ausfuhr zureichend belegen zu können und lege noch eine Bestätigung über die Rückstellung aller Werke vor. Mit der Beschwerdevorentscheidung vom 19. September 2023, Zahl: ***3***…
…urschriftsgetreuen Wiedergabe nicht vorliegen. Ob eine Steuerhinterziehung oder Steuerumgehung vorliegt, habe seitens der Betriebsprüfung nicht überprüft werden können, da die Ausfuhrnachweise nur optisch gespeichert wurden und somit der Betriebsprüfung die Möglichkeit genommen worden sei, die Echtheit der Zollstempelabdrucke zu überprüfen. Grund sei dafür u.a.…
…Zahl: 610/000/7/1997, betreffend Rückforderung einer zu Unrecht gewährten Ausfuhrerstattung vom Zessionar zu Recht erkannt: Der Beschwerde wird stattgegeben. Der angefochtene Bescheid wird aufgehoben. Eine Revision an den Verwaltungsgerichtshof ist nach Art 133 Abs 4 Bundes-Verfassungsgesetz (B-VG) nicht zulässig. Entscheidungsgründe Mit…
…Zahl: 610/0000/7/1997, betreffend Rückforderung einer zu Unrecht gewährten Ausfuhrerstattung vom Zessionar zu Recht erkannt: Der Beschwerde wird stattgegeben. Der angefochtene Bescheid wird aufgehoben. Eine Revision an den Verwaltungsgerichtshof ist nach Art 133 Abs 4 Bundes-Verfassungsgesetz (B-VG) nicht zulässig. Entscheidungsgründe Mit…
…Zahl: 610/00000/7/1996, betreffend Rückforderung einer zu Unrecht gewährten Ausfuhrerstattung vom Zessionar zu Recht erkannt: Der Beschwerde wird stattgegeben. Der angefochtene Bescheid wird aufgehoben. Eine Revision an den Verwaltungsgerichtshof ist nach Art 133 Abs 4 Bundes-Verfassungsgesetz (B-VG) nicht zulässig. Entscheidungsgründe Mit…
…Zahl: 610/00000/7/1996, betreffend Rückforderung einer zu Unrecht gewährten Ausfuhrerstattung vom Zessionar zu Recht erkannt: Der Beschwerde wird stattgegeben. Der angefochtene Bescheid wird aufgehoben. Eine Revision an den Verwaltungsgerichtshof ist nach Art 133 Abs 4 Bundes-Verfassungsgesetz (B-VG) nicht zulässig. Entscheidungsgründe Mit…
…Zahl: 610/0000/7/1997, betreffend Rückforderung einer zu Unrecht gewährten Ausfuhrerstattung vom Zessionar zu Recht erkannt: Der Beschwerde wird stattgegeben. Der angefochtene Bescheid wird aufgehoben. Eine Revision an den Verwaltungsgerichtshof ist nach Art 133 Abs 4 Bundes-Verfassungsgesetz (B-VG) nicht zulässig. Entscheidungsgründe Mit…
…Zahl: 610/00000/7/1997, betreffend Rückforderung einer zu Unrecht gewährten Ausfuhrerstattung vom Zessionar zu Recht erkannt: Der Beschwerde wird stattgegeben. Der angefochtene Bescheid wird aufgehoben. Eine Revision an den Verwaltungsgerichtshof ist nach Art 133 Abs 4 Bundes-Verfassungsgesetz (B-VG) nicht zulässig. Entscheidungsgründe Mit…
…Zahl: 610/00000/7/1996, betreffend Rückforderung einer zu Unrecht gewährten Ausfuhrerstattung vom Zessionar zu Recht erkannt: Der Beschwerde wird stattgegeben. Der angefochtene Bescheid wird aufgehoben. Eine Revision an den Verwaltungsgerichtshof ist nach Art 133 Abs 4 Bundes-Verfassungsgesetz (B-VG) nicht zulässig. Entscheidungsgründe Mit…
…des ZA Salzburg/Erstattungen vom 13.02.2002, Zahl: 610/00000/7/1996, betreffend die Rückforderung einer zu Unrecht gewährten Ausfuhrerstattung vom Zessionar zu Recht erkannt: Der Beschwerde wird stattgegeben. Der angefochtene Bescheid wird aufgehoben. Eine Revision an den Verwaltungsgerichtshof ist nach Art. 133 Abs…
…Bundes-Verfassungsgesetz (B-VG) eine Revision zulässig. Entscheidungsgründe Bei der Beschwerdeführerin (Bf), der P***** GmbH, fand eine Außenprüfung durch die Großbetriebsprüfung statt. Hierbei wurden bestimmte von der Bf als solche ausgewiesene Ausfuhrlieferungen als solche nicht anerkannt. Die – dem UFS nicht vorgelegte, erst im am 8…
…24. April 2002, Zahl: 610/0000/8/1996, betreffend Rückforderung einer an den Zessionar gezahlten Ausfuhrerstattung nach Durchführung einer mündlichen Verhandlung am 22. August 2014 zu Recht erkannt: Der Beschwerde wird stattgegeben. Der angefochtene Bescheid wird aufgehoben. Eine Revision an den Verwaltungsgerichtshof ist nach Art…
…auf "Nachweis nachtr. gemacht" geändert. Die Ausfuhrlieferungen in den Kosovo in Höhe von € 13.333,33 Netto im Jahr 2007 (Ka 270 und Ka 271) sind aus der Bemessungsgrundlage fiir die innergemeinschaftlichen Lieferungen auszuscheiden. Für die restlichen Anlagenverkäufe bleibt der Status It. Stellungnahme der…
…gemäß § 42 Abs. 1 VwGG als unbegründet abzuweisen." Aufgrund der Sachverhaltsidentität dieses Beschwerdefalles mit dem vom VwGH entschiedenen Revisionsfall ist auf diese Ausführungen des Verwaltungsgerichtshofes zu verweisen, denen seitens des Bundesfinanzgerichtes nichts mehr hinzuzufügen ist. Die Beschwerde war daher spruchgemäß abzuweisen. Zu Spruchpunkt II. (Revision…
IM NAMEN DER REPUBLIK Das Bundesfinanzgericht hat durch die Richterin Silvia Gebhart in der Beschwerdesache ***Bf1***, ***Bf1-Adr***, über die Beschwerde vom 23. September 2015 gegen den Bescheid des Finanzamtes Bruck Eisenstadt Oberwart vom 31. August 2015, nunmehr Finanzamt Österreich, betreffend Abweisung des Eigenantrages der…
Solange das Kind auf die elterliche Unterkunftsgewährung oder Betreuung angewiesen bleibt, ist es noch nicht selbsterhaltungsfähig, insbesondere dann nicht, wenn es krankheitsbedingt besonders intensiver Pflege bedarf, die es selbst zu finanzieren nicht imstande ist. Selbsterhaltungsfähig ist daher ein Kind nur dann, wenn es - auf sich…
…fällen. Dass die Eingabe mit e-Fax übermittelt wurde, wurde im Antwortschreiben vom 1.6.2016 nicht bestritten. Die Ausführungen und der Antrag auf Wiedereinsetzung in den vorigen Stand, der im Übrigen in den Zuständigkeitsbereich des Finanzamtes fällt, beziehen sich ausschließlich auf die (fehlende) Unterfertigung…
…dass die Voraussetzungen nach § 6a Abs. 1 Satz 1 UStG vorliegen (s. oben B. 2. b aa). Den Ausführungen in den Randnrn. 67 bis 69 der Schlussanträge der Generalanwältin Kokott in der Rechtssache Teleos u.a. (Slg. 2007, I-7861), nach denen ein CMR-Frachtbrief…
Gemäß § 21 Abs. 3 UStG 1994 ist die Umsatzsteuer bei Vorliegen der dort genannten Voraussetzungen für den jeweiligen Voranmeldungszeitraum festzusetzen. Voranmeldungszeitraum ist nach § 21 Abs. 1 der Kalendermonat, nicht eine Zusammenfassung von sieben Kalendermonaten. Da mit dem Umsatzsteuerfestsetzungsbescheid 4/2008 inhaltlich über die Umsätze und…
IM NAMEN DER REPUBLIK Das Bundesfinanzgericht erkennt durch die Richterin Mag. Andrea Ebner über die Beschwerde vom 20. Februar 2022 der ***Bf1***, ***Bf1-Adr***, gegen die Vollstreckungsverfügung des Magistrates der Stadt Wien, Magistratsabteilung 6 vom 13. Dezember 2021, ***Geschäftszahl*** in Zusammenhang mit der Verwaltungsübertretung gemäß…