IM NAMEN DER REPUBLIK Das Bundesfinanzgericht hat durch den Richter ***R*** in der Beschwerdesache ***Bf1***, ***Bf1-Adr***, Slowakei, vertreten durch Rechtsanwalt Mag. Michal Slany, Museumstraße 5/14, 1070 Wien, aufgrund des Vorlageantrages vom 8. Juni 2020 zur Beschwerdevorentscheidung des Finanzamtes Wien 1/23 vom 8…
Ergänzend wird noch festgehalten: Wird während des administrativen Rechtsmittelverfahrens, das im Wege der Berufung gegen den Sicherstellungsauftrag eingeleitet worden ist, Vollstreckung (zur Sicherung) geführt, was gemäß § 78 Abs. 1 AbgEO in Verbindung mit § 254 BAO zulässig ist, so kann der sicherungsweise herangezogene Vollstreckungsschuldner die Aufschiebung…
BESCHLUSS Das Bundesfinanzgericht hat durch den Richter Dr. Romuald Kopf über den Antrag vom 7.4.2017 der Ast, vertreten durch die WT, der gegen das Erkenntnis des BFG vom 21.2.2017, GZ, betreffend Körperschaftsteuer und Anspruchszinsen für die Jahre 2005 - 2008 erhobenen und…
Da im vorliegenden Fall der begehrte Termin bereits abgelaufen ist, kann auch die gegenständliche Beschwerde nur mehr abgewiesen werden (s. UFS RV/0547-L/07, 15.06.2007). Ergänzend wird noch festgehalten: Wird während des administrativen Rechtsmittelverfahrens, das im Wege der Berufung gegen den Sicherstellungsauftrag…
IM NAMEN DER REPUBLIK Das Bundesfinanzgericht hat durch den Richter***R*** in der Beschwerdesache ***Bf***, ***Bf-Adr***, vertreten durch Waltl u Partner Rechtsanwälte GnbR, Bodenlehenstraße 2-4, 5500 Bischofshofen, über die Beschwerden vom 13. Februar 2018 gegen die Bescheide des Finanzamtes für Gebühren, Verkehrsteuern und…
Beschluss aufschiebende Wirkung Das Bundesfinanzgericht hat durch die Richterin***Ri*** in der Revisionssache ***Bf1***, ***1***, vertreten durch ***2*** Rechtsanwälte GmbH, ***3***, über den Antrag des Revisionswerbers vom 21. Oktober 2022, der gegen das Erkenntnis des Bundesfinanzgerichtes vom 6. September 2022, Geschäftszahl RV/5100547/2021, betreffend…
Beschluss aufschiebende Wirkung Das Bundesfinanzgericht fasst durch die Richterin Mag. Lisa Fries in der Revisionssache ***Bf1***, ***Bf1-Adr***, vertreten durch Mag. Desiree Benkö LL.M., Marktplatz 17/1/1, 2380 Perchtoldsdorf, über den Antrag der Revisionswerberin, der außerordentlichen Revision vom 30. September 2025 gegen das…
Aignerstraße 10 5026 Salzburg-Aigen www.bfg.gv.at DVR: 2108837 BESCHLUSS Das Bundesfinanzgericht hat durch den Richter Dr. R zum Antrag des Revisionswerbers A, Anschrift, vertreten durch Eisenberger & Herzog Rechtsanwalts GmbH, Hilmgasse 10, 8010 Graz, vom 5. Juni 2014, der gegen das Erkenntnis…
BESCHLUSS Das Bundesfinanzgericht hat durch den Richter R über den Antrag des ASt., vertreten durch Dr. Peter Schulte, Steuerberater, Grabenweg 68, 6020 Innsbruck, der gegen das Erkenntnis des Bundesfinanzgerichtes vom 6.3.2019, RV/2100158/2013 erhobenen und zu RR/2100017/2019 protokollierten außerordentlichen Revision…
Beschluss aufschiebende Wirkung Das Bundesfinanzgericht fasst durch den Richter Mag.Dr. Thomas Leitner in der Revisionssache ***Bf1***, ***Bf1-Adr***, vertreten durch Dr. Thomas Bründl, Rechtsanwalt, Mondseer Straße 5, 5204 Straßwalchen, über den Antrag des Revisionswerbers vom 15.10.2025, der gegen das Erkenntnis des Bundesfinanzgerichts…
Beschluss aufschiebende Wirkung Das Bundesfinanzgericht hat durch den Richter Mag. Walter Aiglsdorfer in der Revisionssache ***Bf1***, ***Bf1-Adr***, vertreten durch Mag Lirk Alexander Möstl Florian, Stadtplatz 50 Tür 2, 5280 Braunau/Inn, über den Antrag des Revisionswerbers vom 19. Mai 2026, der Revision vom 19…
Beschluss Das Bundesfinanzgericht hat durch den Richter ***R*** in der Revisionssache ***Bf***, ***Bf-Adr***, vertreten durch Mag. Dr. Gerald Pichler LL.M. MBA, Rechtsanwalt, Kremstalstraße 4, 4501 Neuhofen/Krems, über den in der außerordentlichen Revision vom 25.8.2023 gegen das Erkenntnis des Bundesfinanzgerichtes vom…
BESCHLUSS Das Bundesfinanzgericht hat durch den Richter R über den Antrag des A, in B, vertreten durch C, in D, vom 27. Oktober 2016 der gegen das Erkenntnis des Bundesfinanzgerichtes vom 14. September 2016, RV/6100600/2013 , betreffend Haftungsinanspruchnahme gem. §§ 9 und 80 BAO erhobenen…
…auf welche sich die Anordnungen stützen, aus Ersparnissen ihrer beruflichen Tätigkeit der letzten 3 Jahrzehnten stamme und sie dies bereits vor dem Landesgericht und im Ausfolgungsantrag angegeben habe, sie und ihr Lebensgefährte nicht seit Jahren beim AMS gemeldet seien und sie zu keinem Zeitpunkt Dienstnehmer…
Beschluss Das Bundesfinanzgericht hat durch den Richter***Ri*** in der Revisionssache ***Bf1***, ***Bf1-Adr***, vertreten durch Dr. Obermoser Wirtschaftstreuhand GmbH, Steuerberatungsgesellschaft, St. Johanner Straße 49a, 6370 Kitzbühel, über den Antrag des Revisionswerbers vom 21. Juli 2022, der gegen das Erkenntnis des Bundesfinanzgerichtes vom 13. Juni…
Beschluss aufschiebende Wirkung Das Bundesfinanzgericht hat durch den Richter ***R*** in der Revisionssache ***Bf***, ***Bf-Adr***, vertreten durch Mag. Klaudius May, Franz-Josef-Straße 41, 5020 Salzburg, über den Antrag des Revisionswerbers vom 6. April 2023, der gegen den Beschluss des Bundesfinanzgerichtes vom 23. Februar…
…2*** zum Erlag nach § 1425 ABGB" ausdrücklich angeführt, dass "Grundlage eines Ausfolgungsantrags beim Erlagsgericht jedenfalls nur rechtskräftige Bescheide sein können. Aus diesem Grund wird von einem Ausfolgungsantrag in der gegenständlichen Konstellation nur dann auszugehen sein, wenn ein solcher ausdrücklich gestellt wird, dies unter Vorlage der…
…gilt auch im Beschlagnahmeverfahren nach dem GSpG. Einem Antrag auf Ausfolgung von nach dem GSpG beschlagnahmten Gegenständen während des diesbezüglichen Beschwerdeverfahrens (Ausfolgungsantrag) kann somit während des Laufes des Beschwerdeverfahrens über den Beschlagnahmebescheid aufgrund des gesetzlichen Ausschlusses der aufschiebenden Wirkung nicht stattgegeben werden (vgl. VwGH 15…
…dass die mit Abgabenbescheid vom 29.9.2014 vorgeschriebenen Eingangsabgaben in Höhe von 10.577,30 € bereits entrichtet wurden. Daher werde auch der Ausfolgungsantrag (an Bf.) erneuert. In formeller Hinsicht ist zu diesem Beschwerdeschreiben zu sagen, dass es in der Kopfzeile das Datum "Wien…
…2014 vorgeschriebenen Eingangsabgaben in Höhe von 10.577,30 € bereits entrichtet wurden. Daher werde auch der Ausfolgungsantrag erneuert. Dazu hat das Bundesfinanzgericht erwogen: Entgegen den rechtlichen Ausführungen der Rechtsvertretung liegt für ein Rechtsmittel der F. gegen die Beschlagnahmeanordnung der Zurückweisungsgrund der fehlenden Aktivlegitimation vor…