…Gesetzgeber erwähne nichts von einer Abgeltung durch die Familienbeihilfe. Der Familienbeihilfenbezug sei völlig unabhängig von der Arbeitnehmerveranlagung. § 16 Abs.1 Z 10 EStG spreche von "Aufwendungen für Aus- und Weiterbildungsmaßnahmen". Dies sei ein unbestimmter Gesetzesbegriff, der der Auslegung bedürfe. Ein Universitätsstudium sei eine akademische Ausbildung…
…Rechtsprechung, wenn er zeitlich begrenzt ist (vgl. VwGH 26.01.2012, 2012/16/0008 unter Hinweis auf Kuprian, Kein Familienbeihilfenanspruch bei Ausbildung eines Kindes in einem "Drittland", in UFS Journal 2011/10, 371). Lassen objektive Gesichtspunkte erkennen, dass ein Aufenthalt nicht nur vorübergehend währen wird…
…Kein Familienbeihilfenanspruch bei Ausbildung eines Kindes in einem Drittland", UFS Journal 2011/10/371). Als voraussichtliche Dauer des Collegebesuches von A. in Amerika gab bereits die Bf. im Antrag auf Zuerkennung der Beihilfe (Formular Beih1) das Jahr 2019 an. Durch diese Ausbildung in den USA…
…Besuchs des Kindes in den USA erklärte der Bf. selbst das gesamte Schuljahr 2014/2015. Durch diese Ausbildung in den USA hatte das Kind im hier maßgeblichen Zeitraum "ab September 2014" bis zur Rückkehr nach Österreich im Juni 2015 seinen ständigen Aufenthalt in einem Drittstaat…
…dass die Familienbeihilfe als Unterstützung der Eltern dient, der Unterhaltspflicht ihrer Kinder bis zum 24. Lebensjahr nachzukommen, solange sich diese in Ausbildung befinden und einen Leistungsnachweis erbringen. All dies trifft auf uns zu und ich übermittle ihnen auch noch gerne das jüngste Zeugnis unserer Tochter…
…nachzuweisen (vgl LStR, Rz 876). 7 • Ao Belastungen für auswärtige Ausbildung: Darüber hinaus hat die Rechtsprechung des VfGH eine entsprechende Berücksichtigung von Unterhaltslasten aber auch bei Kindern im Ausland, für welche die zur Abgeltung gedachten Leistungen nicht in ausreichendem Umfang zustehen. Als Reaktion auf diese…
…betreffend die Beurteilung eines sich über einen Zeitraum von zwei Jahren erstreckenden Schulaufenthaltes; VwGH 28.11.2002, 2002/13/0079; VwGH 2.6.2004, 2001/13/0160, und VwGH 15.11.2005, 2002/14/0103; Kuprian, Kein Familienbeihilfenanspruch bei Ausbildung eines Kindes in einem "Drittland…
…tatsächlichen körperlichen Anwesenheit einer Person richtet. Ein einjähriger Schulbesuch im Ausland führt zu einem ständigen Auslandsaufenthalt, der auch durch das etwaige Verbringen der Schulferien in Österreich im Haushalt der Eltern nicht unterbrochen wird (vgl. auch Kuprian, "Kein Familienbeihilfenanspruch bei Ausbildung eines Kindes in einem Drittland"…
…S.d. FLAG 1967 ein Drittland, nicht aber ein anderer Mitgliedstaat der Europäischen Union (bzw. ein Staat des EWR oder die Schweiz) anzusehen (siehe auch Kuprian, Kein Familienbeihilfenanspruch bei Ausbildung eines Kindes in einem "Drittland", UFS Journal 2011, 371; BFG 15.10.2015, RV/7105434…
…15/0016, von einem ständigen Aufenthalt im Ausland aus. Ein einjähriger Auslandsaufenthalt etwa zum Zwecke eines einjährigen Schulbesuches im Ausland ist nach Ansicht des Verwaltungsgerichtshofes als ständiger Aufenthalt im Ausland anzusehen (vgl auch Kuprian, Kein Familienbeihilfenanspruch bei Ausbildung eines Kindes in einem "Drittland", in UFS…
…Bereits ein einjähriger Auslandsaufenthalt auch nur zum Zwecke eines einjährigen Schulbesuches im Ausland ist nach Ansicht des Verwaltungsgerichtshofes als ständiger Aufenthalt im Ausland anzusehen (vgl. VwGH 26.01.2012, 2012/16/0008 unter Hinweis auf (Kuprian, Kein Familienbeihilfenanspruch bei Ausbildung eines Kindes in einem "Drittland"…
…Familienbeihilfenanspruch bestätigt. Wie das Finanzamt zutreffend ausführt, ist bereits ein einjähriger Auslandsaufenthalt, etwa zum Zwecke eines Schulbesuchs im Ausland, als ständiger Aufenthalt im Ausland anzusehen (vgl. auch Kuprian, Kein Familienbeihilfenanspruch bei Ausbildung eines Kindes im Drittland, UFS Journal 2011/10, 371). Im Beschwerdefall ist der…
…Jahre angelegt. Bereits ein einjähriger Auslandsaufenthalt zum Zwecke eines einjährigen Schulbesuches im Ausland ist nach Ansicht des Verwaltungsgerichtshofes als ständiger Aufenthalt im Ausland anzusehen (vgl. VwGH 26.01.2012, 2012/16/0008 unter Hinweis auf Kuprian, Kein Familienbeihilfenanspruch bei Ausbildung eines Kindes in einem "Drittland"…
…die Familienbeihilfe nur für Kinder, die für einen Beruf ausgebildet oder in einem erlernten Beruf in einer Fachschule fortgebildet werden, wenn ihnen durch den Schulbesuch die Ausübung ihres Berufes nicht möglich ist. Hier werden Ausbildung und Berufsausübung gegenüber gestellt. Ferner hat eine Person nur Anspruch…
…15/0016, von einem ständigen Aufenthalt im Ausland aus. Ein einjähriger Auslandsaufenthalt etwa zum Zwecke eines einjährigen Schulbesuches im Ausland ist nach Ansicht des Verwaltungsgerichtshofes als ständiger Aufenthalt im Ausland anzusehen (vgl. auch Kuprian, Kein Familienbeihilfenanspruch bei Ausbildung eines Kindes in einem "Drittland", in UFS…
…Kein Familienbeihilfenanspruch bei Ausbildung eines Kindes im Drittland, UFS Journal 2011/10, 371). Im vorliegenden Fall ist der Entschluss im Sommer 2013 für zumindest ein Schuljahr eine private High School in den USA zu besuchen im Einklang mit der Rechtsprechung objektiv gesehen von Beginn an…
…angelegt. Ein einjähriger Auslandsaufenthalt auch nur zum Zwecke eines einjährigen Schulbesuches im Ausland ist nach Ansicht des Verwaltungsgerichtshofes als ständiger Aufenthalt im Ausland anzusehen (vgl. VwGH 26.01.2012, 2012/16/0008 unter Hinweis auf Kuprian, Kein Familienbeihilfenanspruch bei Ausbildung eines Kindes in einem "Drittland"…
…nach Ansicht des Verwaltungsgerichtshofes als ständiger Aufenthalt im Ausland anzusehen (vgl. auch Kuprian, Kein Familienbeihilfenanspruch bei Ausbildung eines Kindes in einem "Drittland", in UFS Journal 2011/10, 371)." Somit kann auch im Beschwerdefall davon ausgegangen werden, dass sich die Kinder der Bf. iSd § 5 Abs…
…mehrjähriges Studium gelte, trifft nicht zu (vgl. VwGH 18.11.2009, 2008/13/0072; Kuprian, Kein Familienbeihilfenanspruch bei Ausbildung eines Kindes in einem "Drittland", in UFS Journal 2011/10, 371). Lassen objektive Gesichtspunkte erkennen, dass ein Aufenthalt nicht nur vorübergehend währen wird, dann liegt schon…
…deren Staatsbürgerschaft, deren Berufsausübung in Österreich, den Mittelpunkt der Lebensinteressen und die Staatsbürgerschaft des Kindes, die Tragung der Kosten des Lebensunterhaltes oder die Argumentation, dass der Auslandsaufenthalt „nur" zur Ausbildung erfolge (Kuprian, Kein Familienbeihilfenanspruch bei Ausbildung eines Kindes in einem Drittland, UFS journal 2011, 371…