…Z 3 lit. a zur Anwendung. Abziehbar sind auch anlässlich der Veräußerung entstehende Minderbeträge aus Vorsteuerberichtigungen gemäß § 6 Z 12. Bei Veräußerung von Grund und Boden des Anlagevermögens gilt Folgendes: .... … Ein Auf- oder Abwertungsbetrag nach § 4 Abs. 10 Z 3 lit. a in der…
…e EStG seien die gegenständlichen Rückzahlungen als Einkünfte aus nichtselbständiger Arbeit zu erfassen; das gelte auch für Aufwertungsbeträge, die im Zusammenhang mit Einkünften aus nichtselbständiger Arbeit ausbezahlt werden. In ihrem dagegen eingebrachten Vorlageantrag weist die Bf erneut auf die Differenz zwischen der in den Jahren…
…anlässlich des Ankaufs des Mitunternehmeranteils an der Bf aufgedeckten und abschreibbaren Firmenwerts mit Stand zum 31.12.2013 von 728.445,-- Euro und Abzug des Konzessionswertes von 10.018,-- Euro verblieb laut der von Seiten der Bf vorgelegten Berechnung ein Aufwertungsbetrag von 785.076,-- Euro…
…Abs.1 UGB entstanden seien. Der Aufwertungsbetrag in Höhe von 82.416,88 € könne somit keinesfalls der Ausschüttungsfiktion unterliegen. Bei Bestand von Zweifel an der Qualifikation zwischen Einlagen- und Gewinnteile sei die Entwicklung laut Evidenzkontenstandsveränderung als Interpretationshilfe heranzuziehen (vgl. Rz.555 in den UmgrStR…
…die Qualität eines Sachverständigengutachtens beigemessen wird, sondern dem Schriftsatz - der Darstellung des Bf in dem mV folgend – die Funktion eines Parteienvorbringens zukommt. Abweichend vom Ansatz der aktuellen Planungsrechnung des Bf war auch vom Aufwertungsbetrag das Mietausfallswagnis in Abzug zu bringen. Da der Aufwertung der MRG…
…Planungsbeginn weit über dem örtlichen Niveau des freien Mietenmarktes liegenden Mietenhöhe berücksichtigt. Im Übrigen ist anzumerken, dass der Aufwertungsbetrag von fast 200.000,- € tatsächlich nie zu jenem Besteuerungssubstrat führen könnte, das lt. VwGH als Ziel und Nachweis einer einkünfteorientierten Bewirtschaftung von verlustträchtigen Vermietungsobjekten für…
…3 Ob 64/03p, beide ergangen zur Unterhaltsbemessung gemäß § 140 ABGB). Bei einer Mietzinsvereinbarung mit Wertsicherungsklausel ist der Aufwertungsbetrag keine bloße Nebenforderung wie etwa Zinsen und Kosten (§ 54 JN); der jeweils aufgewertete Betrag stellt vielmehr den zu zahlenden Mietzins dar. (OGH 7.12.1971,4…
IM NAMEN DER REPUBLIK Das Bundesfinanzgericht hat durch den Richter Dr. Michael Mandlmayr in der Beschwerdesache ***Bf1***, ***Bf1-Adr***, vertreten durch Dr. Helmut Herbert Moritz, Schottenbastei 6 Tür 8, 1010 Wien, über die Beschwerde vom 14. August 2019 gegen den Bescheid des Finanzamtes Wien 9…
IM NAMEN DER REPUBLIK Das Bundesfinanzgericht hat durch den Senatsvorsitzenden Mag. Markus Knechtl LL.M., die Richterin Mag.a Gertraud Hausherr sowie die fachkundigen Laienrichter Mag. Johannes Denk und Mag Markus Fischer, BA in der Beschwerdesache ***Bf1***, ***Bf1-Adr***, vertreten durch Deloitte Tax Wirtschaftsprüfungs GmbH…
IM NAMEN DER REPUBLIK Das Bundesfinanzgericht hat durch den Senat im Beisein des Schriftführers in der Beschwerdesache GmbH, über die Beschwerde vom 12.12.2014 gegen den Bescheid der belangten Behörde Finanzamt Bruck Leoben Mürzzuschlag vom 06.10.2014, betreffend Feststellungsbescheid Gruppenmitglied 2011 in der…
IM NAMEN DER REPUBLIK Das Bundesfinanzgericht hat durch die Richterin***1*** in der Beschwerdesache ***Bf1***, ***2***, vertreten durch ***3***, über die Beschwerde vom 26.3.2022 gegen den Bescheid des Finanzamtes Österreich vom 24.3.2022 betreffend Einkommensteuer 2020 zu Recht erkannt: I. Die Beschwerde…
IM NAMEN DER REPUBLIK Das Bundesfinanzgericht hat durch Einzelrichter in der Beschwerdesache X-GmbH und X, als ehemalige Gesellschafter der X GmbH & Co KG, vertreten durch Breinbauer & Partner Wirtschaftsprüfungs- und Steuerberatungs GmbH, Bockgasse 2a, 4021 Linz, über die Beschwerde vom 10.8.2011 gegen den…
IM NAMEN DER REPUBLIK Das Bundesfinanzgericht hat durch den Richter Mag. Armin Treichl in der Beschwerdesache ***Bf1***, ***Bf1-Adr***, über die Beschwerde vom 27. September 2025 gegen den Bescheid des Finanzamtes Österreich vom 25. September 2025 betreffend Einkommensteuer 2024 Steuernummer ***BF1StNr1*** zu Recht erkannt: I…
…ermittelt werden, wenn der Grund und Boden am 31. März 2012 nicht steuerverfangen war. (Anm.: lit. b aufgehoben durch BGBl. I Nr. 118/2015) c) Ein Auf- oder Abwertungsbetrag nach § 4 Abs. 10 Z 3 lit. a in der Fassung vor dem 1. Stabilitätsgesetz, BGBl…
IM NAMEN DER REPUBLIK Das Bundesfinanzgericht hat durch den Richter ***Ri*** in der Beschwerdesache Bf, vertreten durch STB2, über die Beschwerde vom 17. Dezember 2015 gegen den Bescheid des ***FA*** vom 10. Dezember 2015, Steuernummer ***BF1StNr1***, betreffend Einkommensteuer 2014 zu Recht erkannt: Der Beschwerde wird…
IM NAMEN DER REPUBLIK Das Bundesfinanzgericht hat durch die Richterin Dr. Anna Zangerl-Reiter in der Beschwerdesache ***Bf1***, ***Bf1-Adr***, über die Beschwerde vom 16. März 2022 gegen den Bescheid des Finanzamtes Österreich vom 17. Februar 2022 betreffend Einkommensteuer 2019, Steuernummer ***BF1StNr1***, zu Recht erkannt…
Für das Bundesfinanzgericht ergibt sich nach der oben angeführten Rechtsprechung des VwGH (VwGH 17.12.2014, 2012/13/0126) zweifelsfrei, dass ein Anschaffungsvorgang vorliegt, der grundsätzlich zu einer Firmenwertabschreibung berechtigt hat. Zur Frage des Vorliegens eines Fremderwerbes iSd § 9 Abs 7 KStG 1988: § 9 Abs…
IM NAMEN DER REPUBLIK Das Bundesfinanzgericht hat durch den Richter R in der Beschwerdesache der 1.) E-GmbH (als Rechtsnachfolgerin der E-AG), G, und 2.) der in der Anlage namentlich angeführten Mitunternehmer ("Anteilshalter"), die vormals gemeinsam gegenüber der Abgabenbehörde als Mitunternehmerschaft (atypisch stille Gesellschaft…
Laut Auskunft bei einschlägigen Fachbetrieben beträgt der Aufwand pro Kubikmeter Aufschüttung rund 30 € pro Kubikmeter. Damit ergibt sich ein notwendiger Gesamtaufwand für die Aufschüttung der gegenständlichen Liegenschaft mit insgesamt 94.163 € (valorisiert zum Bewertungsstichtag 2011). Der Baupreisindex Straßenbau hat sich gegenüber dem Bewertungsstichtag…
IM NAMEN DER REPUBLIK Das Bundesfinanzgericht hat durch die Senatsvorsitzende Mag. Heidemarie Winkler, den Richter Mag. Dr. Wolfgang Pagitsch sowie die fachkundigen Laienrichter Mag. Belinda Maria Eder und Erwin Agneter über die Beschwerde des ***Bf1***, ***Bf1-Adr***, vertreten durch Kanzlei Kristen, zH Dr. Wotschke, Lainzer…