…LGBI. Nr. 18/1969 i.d.F. LGBI. Nr. 23/2007, wird verordnet: § 1 Der widmungsgemäßen Verwendung des (in der beiliegenden Plandarstellung gekennzeichneten) Aufschließungsgebietes "Oberes Feld" Grundstück Nr. 1356/1 (Grst. Nr. 1356/202 bis Grst. Nr. 1356/221, 1. Teil des 2 Abschnitts gemäß…
… 30 Abs. 4 Z 1 EStG 1988, wenn eine Bebauung auf Grund raumordnungsrechtlicher Maßnahmen nicht zulässig sei (zB. Aufschließungsgebiete oder bei Baulanderwartungsland). Eine Umwidmung sei in diesen Fällen erst dann gegeben, wenn eine spätere Widmungsänderung erstmals tatsächlich eine Bebauung ermögliche. Die verkauften Grundstücke seien laut…
… 30 Abs. 4 Z 1 EStG 1988, wenn eine Bebauung auf Grund raumordnungsrechtlicher Maßnahmen nicht zulässig sei (zB. Aufschließungsgebiete oder bei Baulanderwartungsland). Eine Umwidmung sei in diesen Fällen erst dann gegeben, wenn eine spätere Widmungsänderung erstmals tatsächlich eine Bebauung ermögliche. Die verkauften Grundstücke seien laut…
…August 1996 bei der Gemeinde B eingeholte schriftliche Bestätigung, wonach die kaufgegenständliche Liegenschaft am 20. August 1996 im Entwurf zum Flächenwidmungsplan [in Folge: FläWi] als Aufschließungsgebiet L (WA) ausgewiesen gewesen sei, und den damals entrichteten Kaufpreis dokumentiert. Da somit ein wirtschaftlicher Zusammenhang zwischen der Umwidmung…
…zu bebauen. Diese Tatsache wird durch die am 20.08.1996 bei der Gemeinde SpieIfeld eingeholte schriftliche Bestätigung, wonach die kaufgegenständliche Liegenschaft am 20.08.1996 im Entwurf zum Flächenwidmungsplan als Aufschließungsgebiet L (WA) ausgewiesen war, sowie durch den damals entrichteten Kaufpreis dokumentiert. Da somit…
…an zwei Seiten an bereits bestehendes Wohngebiet anschließen würden und an einer Seite an eine Freizeitanlage. Nach den EStR 2000 sei eine Umwidmung aber auch bei Vorliegen eines Aufschließungsgebietes dann anzunehmen, wenn eine Bebauung auf Grund landesgesetzlicher Regelungen zulässig ist (zB weil das Grundstück am…
…von Grünland in Bauland keine Umwidmungen im Sinne des § 30 Abs 4 Z 1 EStG 1988, wenn eine Bebauung auf Grund raumordnungsrechtlicher Maßnahmen nicht zulässig ist (zB bei Aufschließungsgebieten oder bei Bauerwartungsland). Eine Umwidmung im Sinne des § 30 Abs 4 Z 1 EStG 1988 ist…
…noch nicht für eine Bebauung freigegeben sind; s etwa § 25 Kärntner RaumordnungsG 2021) liegt eine Umwidmung erst vor, wenn die Festlegung von Bauland als Aufschließungsgebiet aufgehoben wird (s BFG 29.3.22, RV/2100034/2022 und RV/2100035/2022; 5.5.23, RV/5102157/2015…
…dargelegter) Internetrecherchen angenommen worden. Im Vorlageantrag brachte die Bf. ua vor, dass der Anteil des Aufschließungsgebietes auch mit dem Preis für Bauland zu bewerten sei, da die Gemeinde die Grundstücke als Ganzes für das Vorhaben benötige. Folgende Werte seien zu berücksichtigen: 2,50 Euro/m2…
…von Grünland in Bauland keine Umwidmungen im Sinne des § 30 Abs 4 Z 1 EStG 1988, wenn eine Bebauung auf Grund raumordnungsrechtlicher Maßnahmen nicht zulässig ist (zB bei Aufschließungsgebieten oder bei Bauerwartungsland). Eine Umwidmung im Sinne des § 30 Abs 4 Z 1 EStG 1988 ist…
…2.2006 (siehe Beilage 2a), im Protokoll der Gemeinderatssitzung vom 25.3.2009 (siehe Beilage 2b) und Protokoll der Gemeinderatssitzung vom 21.12.2010 (siehe Beilage 2c) enthalten sind. ***83*** / ***84***: das Gebiet war bereits als Aufschließungsgebiet Mischgebiet gewidmet! Die Freigabe durch den Gemeinderat in…
…4 Z 1 EStG 1988, wenn eine Bebauung auf Grund von raumordnungsrechtlichen Maßnahmen nicht zulässig ist, wie zB bei Aufschließungsgebieten oder bei Bauerwartungsland. Eine Umwidmung ist in diesen Fällen erst gegeben, wenn eine spätere Widmungsänderung erstmals eine Bebauung ermöglicht. Der Gesetzgeber wollte die Wertsteigerung auf…
…4 Z 1, wenn eine Bebauung auf Grund raumordnungsrechtlicher Maßnahmen nicht zulässig ist (zB bei Aufschließungsgebieten oder bei Bauerwartungsland). Umwidmungen innerhalb einer Widmungskategorie (zB von Mischgebiet auf Wohngebiet im Bauland) sind dagegen durch diese Anknüpfung grundsätzlich nicht erfasst, es sein denn es tritt durch diese…
…4 Z 1 EStG, wenn eine Bebauung auf Grund von raumordnungsrechtlichen Maßnahmen nicht zulässig ist wie z.B. bei Aufschließungsgebieten oder bei Bauerwartungsland. Eine Umwidmung ist in diesen Fällen erst gegeben, wenn eine spätere Widmungsänderung erstmals eine Bebauung ermöglicht. Erfolgt eine Umwidmung nach der Veräußerung…