…Die Zurückverweisung eines Zurückweisungsbescheides wegen unzureichender Ermittlungen hinsichtlich der Antragslegitimation der Bf. ist somit im Interesse der Raschheit des Verfahrens gelegen. Es liegt auch auf der Hand, dass die anfallenden Kosten für die grundlegenden Ermittlungen des entscheidungswesentlichen Sachverhaltes bei der Abgabenbehörde geringer sind und bei…
…zwar durch Aufhebung des angefochtenen Bescheides und allfälliger Beschwerdevorentscheidungen unter Zurückverweisung der Sache an die Abgabenbehörde erledigen, wenn Ermittlungen (§ 115 Abs. 1) unterlassen wurden, bei deren Durchführung ein anders lautender Bescheid hätte erlassen werden oder eine Bescheiderteilung hätte unterbleiben können. Eine solche Aufhebung ist unzulässig…
…gilt auch dann, wenn der Beschluss einen kürzeren Zeitraum als der spätere Bescheid umfasst (Abs. 3). Die Aufhebung unter Zurückverweisung ist eine Ermessensentscheidung. Entsprechend dem Zweck der Norm setzt eine aufhebende und zurückverweisende Beschwerdeerledigung voraus, dass die Unterlassung der Ermittlungen "wesentlich" ist (vgl. Ritz, BAO5…
…des Verwaltungsgerichtshofes nicht einheitlich beantwortet wird. Die gegenständliche Aufhebung des angefochtenen Bescheides (samt dazu ergangener BVE) und Zurückverweisung an die Abgabenbehörde erfolgt wegen unzureichender Ermittlungsgrundlagen auf Sachverhaltsebene und nicht aufgrund strittiger Rechtsfragen. Die Zulässigkeit einer Bescheidaufhebung und Zurückverweisung an die Abgabenbehörde zur ergänzenden Durchführung umfangreicher…
…auf Entscheidung in der Sache selbst, in eventu auf Aufhebung des angefochtenen Bescheides gemäß § 278 BAO und Zurückverweisung der Angelegenheit zur Erlassung eines neuen Bescheides an die Behörde. Aufgrund der Beschwerde forderte das Finanzamt ein neues Gutachten des Sozialministeriumservice an. Laut Bescheinigung vom 23.11…
…dass mit der Aufhebung des angefochtenen Bescheides und der Zurückverweisung an die erste Instanz auch dem Rechtschutzgedanken besser entsprochen wird. Eröffnet sich damit dem Bf doch die Möglichkeit, seinen Standpunkt, den er bisher aufgrund der unterlassenen Ermittlungen und der unzureichenden Bescheidbegründung im abgabenbehördlichen Verfahren noch…
…2018; 21.8.2019, RV/3100055/2019): Die Aufhebung unter Zurückverweisung dient der Verfahrensbeschleunigung und entspricht dem Gebot der angemessenen Verfahrensdauer, bedenkt man doch, dass die erforderlichen umfangreichen Ermittlungen durch das Gericht weder im Interesse der Raschheit gelegen, noch mit einer erheblichen Kostenersparnis verbunden sind…
…Aufhebung unter Zurückverweisung der Sache an die Abgabenbehörde erfolgt (§ 278 BAO). Der Zweck der mündlichen Verhandlung besteht darin, dass den Parteien umfassend zu den bisherigen Beweisergebnissen Gehör eingeräumt werden kann (vgl. VwGH 14. 9. 2017, Ra 2016/15/0015). Im gegenständlichen Fall wurden grundlegende Ermittlungen…
…Beschwerde durch Aufhebung des angefochtenen Bescheides und allfälliger Beschwerdevorentscheidungen unter Zurückverweisung der Sache an die Abgabenbehörde erledigen, wenn Ermittlungen (§ 115 Abs. 1 BAO) unterlassen wurden, bei deren Durchführung ein anders lautender Bescheid hätte erlassen werden oder eine Bescheiderteilung hätte unterbleiben können. Eine solche Aufhebung ist…
…Aufhebung des angefochtenen Bescheides und der Zurückverweisung an die erste Instanz auch dem Rechtschutzgedanken besser entsprochen wird. Der Bf ist es dadurch möglich, ihren Standpunkt, den sie bisher aufgrund der unterlassenen Ermittlungen und der unzureichenden Bescheidbegründung im abgabenbehördlichen Verfahren noch nicht angemessen darlegen konnte, unter…
…ähnlich bedenkliche Situation zugrunde wie im zitierten VwGH-Erkenntnis. Gemäß § 278 Abs. 1 BAO kann das BFG eine Beschwerde mit Beschluss durch Aufhebung des angefochtenen Bescheides unter Zurückverweisung der Sache an die Abgabenbehörde erledigen, wenn Ermittlungen im Sinne des § 115 Abs. 1 BAO unterlassen wurden…
…Frist vorgebrachten Angaben über tatsächliche oder rechtliche Verhältnisse zu prüfen und zu würdigen. Gemäß § 278 Abs 1 BAO kann das Verwaltungsgericht mit Beschluss die Beschwerde durch Aufhebung des angefochtenen Bescheides und allfälliger Beschwerdevorentscheidungen unter Zurückverweisung der Sache an die Abgabenbehörde erledigen, wenn Ermittlungen (§ 115 Abs…
…Frist vorgebrachten Angaben über tatsächliche oder rechtliche Verhältnisse zu prüfen und zu würdigen. Gemäß § 278 Abs 1 BAO kann das Verwaltungsgericht mit Beschluss die Beschwerde durch Aufhebung des angefochtenen Bescheides und allfälliger Beschwerdevorentscheidungen unter Zurückverweisung der Sache an die Abgabenbehörde erledigen, wenn Ermittlungen (§ 115 Abs…
…Ergebnisse der vom Gericht durchgeführte Ermittlungen. 3.) Rechtliche Beurteilung: a.) Ungeachtet eines Antrages auf Durchführung einer mündlichen Verhandlung kann gemäß § 274 Abs 3 iVm Abs 5 BAO dann davon abgesehen werden, wenn gemäß § 278 Abs 1 BAO eine Aufhebung unter Zurückverweisung der Sache an die…
…2018; 21.8.2019, RV/3100055/2019): Die Aufhebung unter Zurückverweisung dient der Verfahrensbeschleunigung und entspricht dem Gebot der angemessenen Verfahrensdauer, bedenkt man doch, dass die erforderlichen umfangreichen Ermittlungen durch das Gericht weder im Interesse der Raschheit gelegen, noch mit einer erheblichen Kostenersparnis verbunden sind…
…Ermittlungsverfahrens ist es, „Vermutungen“ durch Fakten solange zu erhärten, bis der Sachverhalt auf Grund schlüssiger Wertung dieser Fakten in freier Beweiswürdigung als erwiesen angesehen werden kann. Die Abgabenbehörden haben Angaben des Abgabepflichtigen auch zu seinen Gunsten zu prüfen und zu würdigen. Die Aufhebung unter Zurückverweisung…
…eine solche Rechtsprechung fehlt oder die zu lösende Rechtsfrage in der bisherigen Rechtsprechung des Verwaltungsgerichtshofes nicht einheitlich beantwortet wird. Die Zurückverweisung erfolgte hauptsächlich wegen einer unzureichenden Klärung des entscheidungswesentlichen Sachverhaltes. Soweit die Abweisung des Anspruches unter Hinweis auf die mangelnde Verwandtschaft mit den Kindern erfolgte…
…Baustelle, die den angefochtenen Bescheid betrifft.“ Abschließend beantragte die Beschwerdeführerin, die zuständige Abgabenbehörde möge den angefochtenen Bescheid ersatzlos aufheben, in eventu die Bescheidbeschwerde durch Aufhebung des Bescheids unter Zurückverweisung der Sache erledigen. Mit der Beschwerdevorentscheidung vom 15. Oktober 2015 wurde die Beschwerde als unbegründet abgewiesen…
…Baustelle, die den angefochtenen Bescheid betrifft.“ Abschließend beantragte die Beschwerdeführerin, die zuständige Abgabenbehörde möge den angefochtenen Bescheid ersatzlos aufheben, in eventu die Bescheidbeschwerde durch Aufhebung des Bescheids unter Zurückverweisung der Sache erledigen. Mit der Beschwerdevorentscheidung vom 15. Oktober 2015 wurde die Beschwerde als unbegründet abgewiesen…
…Baustelle, die den angefochtenen Bescheid betrifft.“ Abschließend beantragte die Beschwerdeführerin, die zuständige Abgabenbehörde möge den angefochtenen Bescheid ersatzlos aufheben, in eventu die Bescheidbeschwerde durch Aufhebung des Bescheids unter Zurückverweisung der Sache erledigen. Mit der Beschwerdevorentscheidung vom 15. Oktober 2015 wurde die Beschwerde als unbegründet abgewiesen…