…15.03.2012 auf Aufhebung des Umsatz- und Körperschaftsteuerbescheides 2009 beschlossen: Der angefochtene Bescheid wird gemäß § 278 Abs. 1 der Bundesabgabenordnung, BGBl. Nr. 1961/194 idgF. (BAO), unter Zurückverweisung der Sache an die Abgabenbehörde aufgehoben. Eine Revision an den Verwaltungsgerichtshof ist nach Art. 133 Abs…
… 278 Abs. 1 BAO aus, „über Beschwerden absprechende Entscheidungen des Bundesfinanzgerichtes bzw. der Landesverwaltungsgerichte sind einerseits formale Entscheidungen (z.B. Zurückweisung einer verspäteten Beschwerde), Aufhebungen unter Zurückverweisung der Sache an die Abgabenbehörde (entspricht im Wesentlichen dem bisherigen § 289 Abs. 1 BAO) sowie meritorische Beschwerdeerledigungen. Entscheidungen…
… 278 Abs. 1 BAO aus, „über Beschwerden absprechende Entscheidungen des Bundesfinanzgerichtes bzw. der Landesverwaltungsgerichte sind einerseits formale Entscheidungen (z.B. Zurückweisung einer verspäteten Beschwerde), Aufhebungen unter Zurückverweisung der Sache an die Abgabenbehörde (entspricht im Wesentlichen dem bisherigen § 289 Abs. 1 BAO) sowie meritorische Beschwerdeerledigungen. Entscheidungen…
…somit nach der sich dem BFG darstellenden Aktenlage durch die (abweisenden) Beschwerdevorentscheidungen des Finanzamtes vom 9.3.2017 rechtskräftig abgeschlossen. Gemäß § 278 Abs. 1 BAO kann das Verwaltungsgericht mit Beschluss die Beschwerde durch Aufhebung des angefochtenen Bescheides und allfälliger Beschwerdevorentscheidungen unter Zurückverweisung der Sache an…
…der Bf die Wohnung zur nachhaltigen Erzielung von Einnahmen oder aus privaten Gründen angeschafft hat. Gem. § 278 Abs. 1 BAO idF BGBl. I 2013/14 kann das Verwaltungsgericht mit Beschluss die Beschwerde durch Aufhebung des angefochtenen Bescheides und allfälliger Beschwerde-vorentscheidungen unter Zurückverweisung der Sache…
…der oben zitierten VwGH-Entscheidung, ein im Beschwerdeverfahren nicht sanierbarer Mangel gegeben. Es war daher in Hinsicht auf die durch den VwGH vorgegebene Rechtsmeinung mit Aufhebung und Zurückverweisung im Sinne des § 278 Abs. 1 BAO (siehe dazu auch die Vorgängerbestimmung gem. § 289 Abs. 1 BAO…
…der oben zitierten VwGH-Entscheidung, ein im Beschwerdeverfahren nicht sanierbarer Mangel gegeben. Es war daher in Hinsicht auf die durch den VwGH vorgegebene Rechtsmeinung mit Aufhebung und Zurückverweisung im Sinne des § 278 Abs. 1 BAO (siehe dazu auch die Vorgängerbestimmung gem. § 289 Abs. 1 BAO…
…der oben zitierten VwGH-Entscheidung, ein im Beschwerdeverfahren nicht sanierbarer Mangel gegeben. Es war daher in Hinsicht auf die durch den VwGH vorgegebene Rechtsmeinung mit Aufhebung und Zurückverweisung im Sinne des § 278 Abs. 1 BAO (siehe dazu auch die Vorgängerbestimmung gem. § 289 Abs. 1 BAO…
…September und 1 Oktober 2009 gegen den Bescheid des Finanzamtes Salzburg-Stadt vom 28. August 2009, betreffend Haftungsinanspruchnahme gem. § 9 iVm § 80 Bundesabgabenordnung (BAO) beschlossen: Der angefochtene Bescheid vom 28. August 2009 wird gemäß § 278 Abs. 1 BAO unter Zurückverweisung der Sache an die Abgabenbehörde…
… 289 Abs. 1 BAO) vorzugehen. Aufgrund des vom BFG nicht sanierbaren Verfahrensmangels hat die Aufhebung und Zurückverweisung sowohl im Interesse der Raschheit, als auch im Interesse der Kostenersparnis zu erfolgen. Auf die von den Parteien im Übrigen gemachten umfangreichen Ausführungen zu den §§ 9 und 80…
…278 Abs. 1 BAO (siehe dazu auch die Vorgängerbestimmung gem. § 289 Abs. 1 BAO) vorzugehen. Hinzuweisen ist auch darauf, dass dem Bf die Fälligkeiten der haftungsgegenständlichen Abgaben bisher nicht bekannt gegeben wurden. Aufgrund des vom BFG nicht sanierbaren Verfahrensmangels hat die Aufhebung und Zurückverweisung sowohl…
…289 Abs. 1 BAO) vorzugehen. Hinzuweisen ist auch darauf, dass dem Bf die Fälligkeiten der haftungsgegenständlichen Abgaben (im Haftungsbescheid) im Hinblick auf die geltende Beweislastumkehr nicht bekannt gegeben wurden. Aufgrund des vom BFG nicht sanierbaren Verfahrensmangels hat die Aufhebung und Zurückverweisung sowohl im Interesse der…
…der oben zitierten VwGH-Entscheidung, ein im Beschwerdeverfahren nicht sanierbarer Mangel gegeben. Es war daher in Hinsicht auf die durch den VwGH vorgegebene Rechtsmeinung mit Aufhebung und Zurückverweisung im Sinne des § 278 Abs. 1 BAO (siehe dazu auch die Vorgängerbestimmung gem. § 289 Abs. 1 BAO…
…Umsatzsteuer 2010, Umsatzsteuer 2011 und Wiederaufnahme § 303 BAO / USt 2007, Steuernummer ***BF1StNr1***, beschlossen: Die angefochtenen Bescheide werden unter Zurückverweisung der Sachen an die Abgabenbehörde gemäß § 278 abs. 1 BAO aufgehoben. Gegen diesen Beschluss ist eine Revision an den Verwaltungsgerichtshof nach Art. 133 Abs. 4 Bundes…
…gewesen, das Aufsuchen und die Gewinnung von Bodenschätzen für das ausländische Unternehmen voranzutreiben. II. Rechtslage 1. Gemäß § 278 Abs. 1 Bundesabgabenordnung (BAO) kann das Verwaltungsgericht mit Beschluss die Beschwerde durch Aufhebung des angefochtenen Bescheides und allfälliger Beschwerdevorentscheidungen unter Zurückverweisung der Sache an die Abgabenbehörde erledigen…
…der oben zitierten VwGH-Entscheidung, ein im Beschwerdeverfahren nicht sanierbarer Mangel gegeben. Es war daher in Hinsicht auf die durch den VwGH vorgegebene Rechtsmeinung mit Aufhebung und Zurückverweisung im Sinne des § 278 Abs. 1 BAO (siehe dazu auch die Vorgängerbestimmung gem. § 289 Abs. 1 BAO…
…werden gemäß § 278 Abs. 1 BAO unter Zurückverweisung der Sache an die Abgabenbehörde aufgehoben. Gegen dieses Erkenntnis ist eine Revision an den Verwaltungsgerichtshof nach Art. 133 Abs. 4 Bundes-Verfassungsgesetz (B-VG) nicht zulässig. Entscheidungsgründe Für die Jahre 2011 und 2012 wurde durch das Zollamt…
…der oben zitierten VwGH-Entscheidung, ein im Beschwerdeverfahren nicht sanierbarer Mangel gegeben. Es war daher in Hinsicht auf die durch den VwGH vorgegebene Rechtsmeinung mit Aufhebung und Zurückverweisung im Sinne des § 278 Abs. 1 BAO (siehe dazu auch die Vorgängerbestimmung gem. § 289 Abs. 1 BAO…
…der oben zitierten VwGH-Entscheidung, ein im Beschwerdeverfahren nicht sanierbarer Mangel gegeben. Es war daher in Hinsicht auf die durch den VwGH vorgegebene Rechtsmeinung mit Aufhebung und Zurückverweisung im Sinne des § 278 Abs. 1 BAO (siehe dazu auch die Vorgängerbestimmung gem. § 289 Abs. 1 BAO…
…256 Abs. 3, § 261) zu erklären, so kann das Verwaltungsgericht nach § 278 Abs. 1 BAO idF BGBl I 2013/14 mit Beschluss die Beschwerde durch Aufhebung des angefochtenen Bescheides und allfälliger Beschwerdevorentscheidungen unter Zurückverweisung der Sache an die Abgabenbehörde erledigen, wenn Ermittlungen (§ 115 Abs. 1…